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Sklaven Abrichtung Gesetz


Rob1975

Empfohlener Beitrag

Geschrieben

Was haltet ihr davon ein Gesetz zu erstellen an das sich der Sklave/in halten muss? 

Geschrieben (bearbeitet)

Jedes Gesetz ist nur ein Gerüst, es wird durch Verordnungen  ausgeschmückt. In diesen Verordnungen musst Du dennoch juristisch bewandert sein um einen Vertrag zu erstellen, der im Ernstfall vor Gericht stand hält.

Zudem sind wir doch alle bereits durch das neue "Prostitutionsschutzgesetz" genügend weiter gegängelt worden, wollen wir noch mehr?

bearbeitet von FETMOD-FF
Themenzitat entfernt.
Geschrieben

Das soll kein eigentlich nur eine Möglichkeit eines Rollenspiel sein. 

Geschrieben
dafür brauchst du kein "gesetz". ihr könnt doch einfach einen "sklavenvertrag", oder wie immer du das nennen möchtest, abschließen. dort könnt ihr minutiös festlegen, was erlaubt und was verboten ist. natürlich kann sich im anhang noch eine sanktionsliste befinden. persönliche daten ordentlich ausfüllen, unterschrifte, fertig. für den/die sklaven7in gibt es natürlich keine ausfertigung oder kopie! vorlagen für sklavenverträge findest du mehr oder weniger sinnvoll oder hilfreich im internet. das könnt ihr ja dann nach euren spezifischen bedürfnissen adaptieren oder besser gleich selbst formulieren. cet. cens. ...
Geschrieben (bearbeitet)

Ich halte weder etwas von Verträgen oder Gesetzen in schriftlicher Form, da diese rechtlich nicht bindend sind. Warum sich also die Arbeit dafür machen. Als dominat/sadistischer Mensch begeht rein juristisch gesehen, bei jeder Bestrafung eine Körperverletzung. Freiheitsberaubung u. ä., die geahndet werden könnten.Doch ich glaube nicht, dass der masochistische Part seinen Herren/in anzeigt.

bearbeitet von 0din1980
Geschrieben
erstens: was soll ein gesetz für sklaven,zweitens: inwiefern soll ein vetrag mit sklaven vor gericht bestand haben?....Bin jetzt kein jurist,aber meines wissens kanns kein gesetz geben,da sklaverei nicht mit dem grundgesetz vereinbar ist,und vor gericht würde ich einen vetrag als sittenwidrig ansehen,zudem darin ja strafen(und zum teil nicht geringe,auch körperliche) aufgeführt werden. Also seh diese fragen persönlich mal als unsinn an,sorry...einzig zb eine vereinbarung auf evtl schmerzen,die sub erleidet,eben dahingehend das sie es freiwillig macht,das würde ich als rechtlich ansehen,so das sie keinen verklagen kann,eben das ihr gewalt angetan wurde,oder eben bei vergewaltigungs spielen ect
Geschrieben

da können gerichte aber gehörig drin herumfummeln. das ding kann auch ganz schön nach hinten losgehen.

natürlich fällt alles, was sittenwidrig oder strafbar ist unter den hammer des richters. trotzdem kann ich mir konstellationen vorstellen, in denen so ein vertragswerk nicht in gänze gekippt wird.

immerhin wird hier auch ein abhängigkeitsverhältnis begründet.

wenn zwei sich vertaglich aneinander binden resultiert hieraus auch ein sozialer aspekt, auch wenn sich einer freiwillig zum schutzbefohlenen macht.

dies sind nur zwei aspekte, die unabhängig von anderen punkten ein gericht sehr wohl würdigen kann, da es sich in der konsequenz womöglich um verantwortung bis zur rentenhöhe gehen kann. es werden ja nicht nur einzelne punkte zerpflückt sondern das vertragswerk als ganzes, seinen inhalt, geist, zielsetzung.

 

 

cet. cens. ...

Geschrieben

Hier in Deutschland ist selbst eine einvernehmliche Körperverletzung strafbar, sofern sie gegen gute Sitten verstößt. Wir alle bewegen uns im strafrechtlich relevanten Raum. Da hilft ein solcher Vertrag vor dem Gericht auch nicht viel. Zu guten Sitten gehören Boxen, Fußball usw..

Geschrieben (bearbeitet)

Ja,so meinte ich es ja,das man eben zb im falle einer anzeige,bzw klage der sub wegen einer voher ausgemachten vergewaltigung,oder schlägen etwas in der hinterhand hat,das sie mit solchen"spielchen" einverstanden war. Nur jetzt generell werden denk ich mal,verträge eben nicht rechtsbindend sein,eben weil es nach gesetzeslage ein sittenwidriger vertrag ist. Ich glaube,das das eben ,einfach ausgedrückt,nur ein vertrag untereinander ist. So könnte ja auch dom nicht sein recht einklagen,das eben sub sein persönliches eigentum ist,weil es dann im vertrag so aufgeführt ist,oder eben genausowenig sub bei einer 24/7 "anstellung" lohnausfallkosten vom dom einklagen,weil sie ihm laut vetrag diese zeit ihm zur verfügung zu stehen hat.....So war nun meine denkweise darüber.

bearbeitet von FETMOD-FF
Editiert.
Geschrieben
vor 2 Minuten, schrieb BigDaddy:

Ja,so meinte ich es ja,das man eben zb im falle einer anzeige,bzw klage der sub wegen einer voher ausgemachten vergewaltigung,oder schlägen etwas in der hinterhand hat,das sie mit solchen"spielchen" einverstanden war. 

Doch es spielt hier in Deutschland vor Gericht keinerlei Rolle ob es einvernehmlich war, hat man einen solchen Vertrag oder Gesetzte verfasst, beweist es die eigene Schuld

Geschrieben (bearbeitet)

also versteh ich das nun so,das wenn ich jemanden kennenlerne,die eben mal diese vergewaltigungsfantasie hat,bzw ausleben möchte,ich mich dann zb mit einem vertag dahin absichern würde,,das sie es eben erleben will,ich im extremfall angezeigt werden kann wegen vergewaltigung?

bearbeitet von FETMOD-FF
Unnötiges Zitat entfernt.
Geschrieben (bearbeitet)

Ja, theoretisch schon, doch eine Sub würde dich nicht verklagen. Sie muss nur einmal NEIN gesagt haben. 

bearbeitet von FETMOD-FF
Weltpolitische Äußerungen entfernt.
Geschrieben

Wie ich bereits erwähnte, wer dieses Spiel betreibt bewegt sich in Deutschland NICHT in einer Grauzone, sondern im strafrechtlich relevanten Bereich. Es ist jedoch schwer diese Schuld zu beweisen, da man diese Praktiken ja meist ohne Zeugen ausübt.

Geschrieben (bearbeitet)

Aha,ok.....Nee,das mit dem "nein"savewort" ect ist mir auch klar und vollkommen respektabel...Aber dann habe ich doch mit meinem anfangspost recht,das eben solche verträge  im großen und ganzen nichts rechtsverbindliches sind....somit dann eben auch "unsinnig"sind.....ausser nun eben was das "spiel" untereinander betrifft...

bearbeitet von FETMOD-FF
Unnötiges Zitat entfernt.
Geschrieben (bearbeitet)

Ja, die Verträge sind sittenwidrig und damit haben diese vor keinem deutschem Gericht Bestand. Und in sofern damit in meinen Augen auch unnötig, Meine Sub weiß was sie darf, und was nicht, sollte sie dagegen verstoßen, wird sie bestarft.

bearbeitet von FETMOD-FF
Unnötiges Zitat entfernt.
Geschrieben
Kann man auch Einvernehmlichkeitserklarung nennen. Den Rest regelt das Strafgesetzbuch
Geschrieben (bearbeitet)

Bringt jedoch auch nichts, da auch eine einvernehmliche Körperverletzung eine strafbare Handlung bleibt. Es sie denn, sie verstößt nicht gegen gute Sitte.

Wer eine Körperverletzung mit Einwilligung der verletzten Person vornimmt, handelt nur dann rechtswidrig, wenn die Tat trotz der Einwilligung gegen die guten Sitten verstößt.

Und zu guten Sitten gehören hier in Deutschland bestimmt keine S/M Praktiken.

bearbeitet von FETMOD-FF
Bezug zur Politik entfernt.
Geschrieben

Wenn sich der/die Sub Regeln/Anordnungen nicht merken kann, dann soll er/sie sich Notizen machen. 

Ich für meinen Fall bin sowieso nicht an einer Sub interessiert, die mir vom Intellekt her nicht folgen kann.

Ausserdem.....falls ein Herr nicht in der Lage ist, seinem/seiner Sub eindringlich bestimmte Verhaltensweisen zu vermitteln, sollte er auch mal selbstkritisch seine eigene Qualifikation überdenken.

Der Terminus 'Gesetz' ist in diesem Zusammenhang vollkommen fehl am Platze.

  • 3 Wochen später...
Geschrieben (bearbeitet)

Moin ihr lieben,

Also ich sehe "Sklaven vertrag" als,

ein  nieder geschriebenes versprechen!

Anstatt nur Mündliche abmachungen!

Mündliche vereinbarungen lassen sich Schwer bis gar nicht beweisen! 

Wenn Sub nicht Einverstanden! Darf Dom nicht mal Bilder oder Filme als Beweis vortragen!

 

Ausserdem gibt der/ dem Sub auch Sicherheit! Über was vereinbart wurde!

Damit Dom nicht jeden tag nach seiner laune die vereinbarung aufweicht/ ändert!

Zuminndest, dass kam ja auch auf, das Sub nicht nach lust und laune zur Polizei laufen kann, denn dann hat Dom eben diese Schriftliche vereinbarung/Versprechen!

als Beweiss dass es Eigentlich eine Einvernämliche D/S Beziehung ist!

Bei  nicht erfüllen von aufgaben beide sich darüber im klaren sind auch angemessene Bestrafungen in kauf nehmen!

Das darf er, obwohl Sklaven vertrag als solches keine Gültigkeit vor Geltenden Gesetz hat, als Schriftliche versprechen hat es Gültigkeit!😋

Bei Erfahrenen ist es nicht unbedingt notwändig!

Bei Anfängern würde ich unbedingt empfehlen alles Schriftlich festzuhalten,  vorher und nicht zwischen durch notizen machen! :)

Diese vereinbarung ist das Grundgerüst worauf sich beide verlassen können!

Beide parteien können festlegen ob Quartals mässig oder alle 6 Monate/Monatlich die vereinbarung zu überarbeiten! 

Und @antinori, nicht jeder fällt als Meister vom Himmel 😋

In der szene nennt sich dieses eben Sklaven vertrag!

Kann sich auch "in China fällt ein reis sack um" nennen!

Nur darunter sollte "niedergeschriebenes versprechen" stehen!:)

Zum einen Fördert es das Vertrauen!

Zum Anderen, die ewigen diskussionen hören auf und beide können sich auf die schönen dinge voll konzentrieren!!;

bearbeitet von FETMOD-FF
Off Topic entfernt.
  • 3 Wochen später...
  • 2 Jahre später...
Geschrieben

Ich habe Off Topic Beiträge und die dazugehörigen Reaktionen entfernt. Bitte kommentiert sachlich und themenbezogen.

LG Fetmod FF, Forenteam

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