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  1. In der letzten Stunde
  2. Ich probiere es ein letztes Mal mit ein paar Fakten, die manches erklären: "Warum die Zahl der Sexualstraftaten gestiegen ist Stand: 01.10.2024 • 15:03 Uhr Im Netz wird eine Grafik geteilt, die einen starken Anstieg der Sexualstraftaten in den vergangenen Jahren zeigt. Allerdings wurde das Strafrecht in der Zeit mehrmals geändert, weshalb ein Vergleich kaum möglich ist. "Was passierte 2015? - Als ich 2015 exakt diese Entwicklung vorhersagte, kamen die üblichen Anwürfe. Dabei war es immer klar, wie sich Deutschland dank Merkels offenen Grenzen verändern würde: zum sehr Schlechten!" - Mit diesen Sätzen verbreitete der AfD-Abgeordnete im Europäischen Parlament, Maximilian Krah, eine Grafik auf der Plattform X, die die Entwicklung der Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung in Deutschland von 1987 bis 2022 zeigen. Der implizierte Vorwurf: Für den starken Anstieg ab dem Jahr 2016 seien männliche Geflüchtete verantwortlich. Doch das ist falsch. Grafik wurde bereits öfter verbreitetDie Grafik stammt aus einem Artikel von t-online und stützt sich auf die Zahlen der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) des Bundeskriminalamts. Zu sehen ist die Anzahl der tatverdächtigen Männer und Frauen. Der zugehörige Artikel stammt aus dem August 2023 und behandelt den starken Unterschied zwischen den Geschlechtern mit Blick auf Sexualstraftaten. Denn wie auch bei vielen anderen Straftatbeständen sind die Tatverdächtigen überwiegend männlich - unabhängig von der Nationalität.Die Grafik wurde seitdem bereits öfter in den sozialen Netzwerken verbreitet, um Stimmung gegen Geflüchtete zu machen. Dabei ist die Aussagekraft dieser Grafik zum einen sehr begrenzt, zum anderen liegt der Grund für den starken Anstieg nicht bei den Geflüchteten. Mangelhafte Datengrundlage Kriminalitätsentwicklung mit vielen Fragezeichen Sexualstrafrecht wurde mehrmals geändertZu den Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, die in der Grafik abgebildet werden, zählen mehrere Paragraphen des Strafgesetzbuches, darunter unter anderem sexueller Missbrauch und Vergewaltigung, aber auch die Verbreitung pornographischer Inhalte und sexuelle Belästigung. In der verbreiteten Grafik werden alle Straftaten zusammengefasst. Das ist jedoch irreführend.Denn zum einen wurde das Sexualstrafrecht in dem angegebenen Zeitraum gleich mehrmals überarbeitet. Im Jahr 1997 wurde zum Beispiel für sexuelle Nötigung und für Vergewaltigung ein einheitlicher Straftatbestand geschaffen. So galt Vergewaltigung in der Ehe nun als Verbrechen, nicht mehr als Vergehen.Im Jahr 2016 folgte eine weitere Verschärfung des Sexualstrafrechts. Damals entschied der Bundestag, den Grundsatz "Nein heißt Nein" ins Strafgesetzbuch mit aufzunehmen, also dass jede sexuelle Handlung gegen den erkennbaren Willen eines Dritten unter Strafe fällt. Zudem wurde unter anderem auch sexuelle Belästigung als Straftatbestand mit aufgenommen.Im Jahr 2021 folgten schließlich weitere Änderungen: So wurde unter anderem der Strafrahmen für das Verbreiten, Herstellen, Beziehen oder Liefern kinderpornographischer Inhalte erhöht und damit als Verbrechen eingestuft. Diese Änderung wurde in diesem Jahr teilweise wieder rückgängig gemacht. Denn durch die Anhebung der Mindeststrafe konnten auch die Fälle nicht einfach eingestellt werden, bei denen kein pädokriminelles Motiv vorlag, zum Beispiel wenn solche Inhalte in Schulhof-Chatgruppen unter Jugendlichen verbreitet wurden. Kinderpornografie Viel Aufregung um geplante Gesetzesänderung Vergleich der Jahre kaum möglichAll diese Änderungen führen dazu, dass die Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung im Zeitverlauf schwer zu vergleichen sind. Darauf weist übrigens das BKA auch selbst hin. So heißt es zum Beispiel mit Blick auf die Änderung im Jahr 2016: "Dies hat zur Folge, dass der Vergleich der Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung mit den Vorjahren nicht bzw. nur eingeschränkt möglich ist."Zudem schreibt das BKA in der Polizeilichen Kriminalstatistik 2023, dass die Anpassung des Strafrechts in Bezug auf Sexualdelikte 2016 und 2021 die Hürden der Strafbarkeit von sexuellen Übergriffen herabgesetzt haben, was sich auch im Hellfeld niederschlägt. "In der Gesellschaft ist zunehmend starkes Unrechtsbewusstsein sowie zunehmendes Wissen über die Strafbarkeit von Sexualstraftaten und über Opferrechte festzustellen. Das hat die Anzeigebereitschaft erhöht." Das BKA führt dabei unter anderem die #MeToo-Debatte an, die im Jahr 2017 von den USA ausgehend begann.Berücksichtigt werden muss zudem, dass die deutsche Bevölkerung in den vergangenen Jahren gewachsen ist. Nach Diskussion um Rammstein Wo Machtmissbrauch beginnt Neuer Straftatbestand sorgt für starken AnstiegWie sehr sich die Strafrechtsänderungen in der Polizeilichen Kriminalstatistik niederschlagen, zeigen die Zahlen ganz gut. Während in den Jahren vor 2017 die in der PKS erfassten Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung relativ konstant bei ungefähr 47.000 Fällen lagen, sind es 2017 auf einmal knapp 9.000 Fälle mehr - ein Anstieg um etwa 18 Prozent.Blickt man allerdings auf die einzelnen Straftaten, wird deutlich, wie dieser Anstieg zustande kommt. So ist im Vergleich zum Vorjahr im Jahr 2017 sexuelle Belästigung nach dem neuen Paragrafen 184i hinzugekommen - laut PKS etwa 9.600 Fälle. Ein großer Anteil des Anstiegs aller Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung geht somit auf den neuen Straftatbestand zurück." (Aus Tagesschau.de) Hinzu kommt, dass verschiedene Kohorten verglichen wurden, nämlich junge Asylbewerber mit der gesamtdeutschen Bevölkerung (bis 99 o.ä.), was einen Äpfel - Birnen - Vergleich nahe kommt. Rechnet man dies raus, entsteht ein Verhältnis von ca. 3,5 zu 1, was immer noch unbestritten zuviel ist, aber wenigstens halbwegs ideologiefrei. Menschen bis 25/30 J. - egal ob deutsch oder nicht - sind statistisch am häufigsten an Straftaten aller Art beteiligt. Dennoch gilt: Jeder Fall ist einer zuviel!
  3. Etwas fordern was man selbst nicht tut... Dafür gabs nen Begriff 🤔 wie war der noch?
  4. Lies bitte meine Texte auch so und verstehen🤔 auch ein Trick den Diskurs zu verschieben…. Aber auch kein neues Phänomen.
  5. Es hat die Sklavin - um ihre Stellung zu zeigen - Halsband, Plug im Anus, Straps und Strümpfe sowie darüber eine kleine Nylon-Schürze zu tragen. Das unterstreicht ihren dienenden Charakter. Natürlich bekommt sie - bei Anlass - die Gerte zu spüren (Hintern, Brüste, Innenschenkel. . . ).
  6. Ja klar! ER bestimmt. . . Erzähl mir ein wenig über dicht / euch.
  7. Du bist nicht von sexueller Gewalt gegen Frauen betroffen oder dergleichen oder? Ich meine wenn ja wäre es vielleicht noch schlimmer Bitte lies meine Texte unvoreingenommen so, wie sie geschrieben sind, ohne deine eigenen Assoziationen hinein zu fantasieren. Ich schreibe klar und offen, nichts muss reininterpretiert oder zwischen den Zeilen gelesen werden. Nur das, was da tatsächlich steht.
  8. Heute
  9. Möchte in leder und gefesselt zu diensten sein
  10. Bericht im Radio ... @Igel wird wieder aktiver 🥳 da bin ich mal gespannt
  11. Gerade für das Unternehmen ist es natürlich einfach, risikolos und unauffällig hier ordentlich statt fristlos zu kündigen. Wenn sie es fristlos tun geht es vor Gericht, dauert mindestens ein Jahr bis das abgeschlossen ist, kostet Geld, oft möchten die Betroffenen, die den Übergriff gemeldet haben gar nicht Anklage erheben womit dieser Weg sowieso versperrt wäre und im für die Firma ungünstigsten Fall erfährt die Presse davon und berichtet über die "firmeninternen Zustände"
  12. Besamen sollte es heißen
  13. Auf einer Pritsche liegen und mich von Frauen anpinkeln und von Männern bekamen lasse .
  14. Das glaube ich ja nicht. War Jahre lang im Personalrat und wir hatten nur einen einzigen Fall, was mehr als unwahrscheinlich sein dürfte. Das wird in Betrieben gerne gedeckelt. Wie ja in der Gesellschaft aus Scham und Verunsicherung auch oft. Die diskutierte Umstellung auf das Prinzip "Ja ist Ja" könnte teilweise verunsichernd sowie problematisch in der Praxis werden, aber dennoch für eine Einstellungsänderung und mehr Rechtssicherheit sorgen.
  15. Vielleicht ist das ja überall ähnlich und wir haben in Wirklichkeit kein Problem mit sexueller Gewalt 🤔
  16. Jo spannend irgendwie 🤔
  17. Es geht ja hier um reine Vorwürfe, die weder bewiesen noch irgendwie aufgeklärt wurden und in der Praxis war es dann sowieso so, daß derjenige ab sofort nicht mehr im Betrieb war weil entweder Resturlaub zu verbrauchen war oder freigestellt wurde.
  18. Also zwar nicht vor Ort… aber ob das gut für den Ruf ist🤔
  19. Also wenn jetzt wer sexuell übergriffig wird bleibt er noch 14 Tage im Betrieb 🤔 naja ich kann das ganze nicht beurteilen .
  20. Ach so. Wie hier in der Probezeit.
  21. Der "Trick" besteht ja darin eben nicht fristlos sondern ordentlich mit der vertraglichen Frist von 14 Tagen und ohne Angabe von Gründen zu kündigen. Dagegen kannst auch nicht berufen weil ja kein Kündigungsgrund angegeben wurde. Die 14 Tage werden meist sowieso gebraucht um den Resturlaub zu verbraten also heißt das de facto "sie brauchen morgen nicht mehr kommen"
  22. Late night drives und irgendwas, was die Stimmung lockert. Zb date in einer Trampolinhalle
  23. Wäre bestimmt mal interessant. Aber ich persönlich würde natürlich für das cosplay aufkommen wenn es kaputt geht😅
  24. Das Problem ist ja, dass die Beschuldigten offenbar nichts dazu sagen können, d.h. jegliche Rechtsstaatlichkeit zu fehlen scheint. Das erinnert mich an Sperrungen in manchen Internetmedien mit Verweis auf eine Art "Hausrecht". 🤐 Wobei die Konsequenzen natürlich ernster sind. Das wundert mich am Beispiel "Rechtsstaat Österreich". PS: Wobei KI dazu folgendes schreibt: "Wichtige Punkte zur Kündigung/Entlassung: Fristlose Entlassung: Bei schweren oder wiederholten Fällen (auch nach Abmahnung) möglich. Verhältnismäßigkeit: Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit muss beachtet werden. Beweislast: Der Vorwurf muss bewiesen werden; ein unbewiesener Vorwurf rechtfertigt keine Kündigung. Pflichten des Arbeitgebers: Arbeitgeber müssen aktiv werden, um die Würde der Mitarbeiter zu schützen." (Google KI zu "Kündigung wegen sexueller Belästigung Österreich") Da scheint der betreffende Arbeitgeber eine besondere Auslegung des Gesetzes zu praktizieren. 🤔
  25. Du bist nicht von sexueller Gewalt gegen Frauen betroffen oder dergleichen oder? Ich meine wenn ja wäre es vielleicht noch schlimmer
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