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Schlagwerkzeuge und das deutsche Waffenrecht


Ro****

Empfohlener Beitrag

vor 2 Stunden, schrieb Aberration:

Als wenn z. B. Gerten im Kofferraum irgendwen interessieren würden. 🤦🏼

Handelsübliche nicht - aber wenn man die modifiziert, indem man in die Klatsche etwas einnäht könnten die Probleme ja schon anfangen.

"Ein flexibler Gegenstand, der am Ende mit einem harten Gewicht beschwert ist" - wo fängt Gewicht da an? Das ist nicht weiter definiert. Ist das bereits verboten, wenn da nur eine Unterlegscheibe eingenäht ist? Eine Kugellagerkugel und zählt da die Größe? Ist Bleischrot hart und wie sieht es da mit der Körnung und der Menge aus? Oder Quarzsand? - da fängt ja Grauzone an und geht in Straftatbestand über. 

Im Prinzip bräuchte ich beim Transport schon einen Feststellungsbescheid, der die verbotenen Eigenschaften verneint, wenn ich auf der sicheren Seite sein möchte... Aber für jede Modifikation ein Gutachten in Auftrag geben ist da unrealistisch und wenn ich einen Prototypen einschicke, der als verbotenen eingestuft wird, hab ich mich ja mit der Herstellung bereits strafbar gemacht.

Ich möchte da keine schlafenden Hunde wecken, aber es gibt ja auch Werkzeuge, die genau dieser Beschreibung entsprechen, wenn man das ganz eng auslegt und frei verkauft werden und die in der Anlage der Durchführungsverordnung nicht als Ausnahmen aufgeführt sind.

Vor 2 Stunden, schrieb Aberration:

Die Intention ist für die Klassifizierung als verbotener Gegenstand völlig irrelevant, wie kommt man auf solche Ideen... wie erwartet werden hier im Thread diverse Dinge miteinander vermischt, die nichts mit verbotenen Gegenständen i. S. d. des WaffG zu tun haben und auch Besitz, Transport und Führen wird durcheinandergewürfelt. Das ist alles wirklich wenig hilfreich für Leute, die sich orientieren wollen, was man nun darf. Als wenn z. B. Gerten im Kofferraum irgendwen interessieren würden. 🤦🏼

In Hamburg wurde meine Tasche mal in der waffenverbotzone durchsucht ( Hauptbahnhof) je nachdem a was man gerät kann aus einer Gerte ne Waffe werden. Dann gibs ratz fatz 50 Euro Strafe in die Kaffeekasse…

vor 23 Minuten, schrieb Arasjal:

 

In Hamburg wurde meine Tasche mal in der waffenverbotzone durchsucht ( Hauptbahnhof) je nachdem a was man gerät kann aus einer Gerte ne Waffe werden. Dann gibs ratz fatz 50 Euro Strafe in die Kaffeekasse…

Waffenverbotszone ist ja nochmal ein ganz anderes Thema - die haben mit dem Waffenrecht an sich erstmal nichts zu tun. Das sind Geltungsbereiche kommunaler Verordnungen und die sind nichtmal bundesweit einheitlich gleich... 

Wenn wir dieses Fass hier noch aufmachen, steigen da selbst Fachleute nicht mehr durch

Vor 10 Minuten , schrieb Ropamin:

Waffenverbotszone ist ja nochmal ein ganz anderes Thema - die haben mit dem Waffenrecht an sich erstmal nichts zu tun. Das sind Geltungsbereiche kommunaler Verordnungen und die sind nichtmal bundesweit einheitlich gleich... 

Wenn wir dieses Fass hier noch aufmachen, steigen da selbst Fachleute nicht mehr durch

Denke für Leute ohne Auto sind waffenverbotszohnen halt schwierig zu umgehen 🤔 deshalb die Erwähnung

vor 6 Minuten, schrieb Arasjal:

 

Denke für Leute ohne Auto sind waffenverbotszohnen halt schwierig zu umgehen 🤔 deshalb die Erwähnung

Ist halt nur so, dass du in Hamburg "legal" in den Zug einsteigst und in Bremen in der Fußgängerzone dann mit dem Inhalt der Tasche vielleicht eine Ordnungswidrigkeit begehst...

Ne in Hamburg in den Zug ist nicht weil illegal 🤣 und die Ordnungswidrigkeit kann teuer werden.

Aberration
Vor 1 Stunde, schrieb Arasjal:

Denke für Leute ohne Auto sind waffenverbotszohnen halt schwierig zu umgehen 🤔 deshalb die Erwähnung

Da gehts dann aber wieder um den Unterschied zwischen führen und transportieren. Transportieren darf man sowas auch in einer Verbotszone...

Aberration
Vor 1 Stunde, schrieb Ropamin:

Handelsübliche nicht - aber wenn man die modifiziert, indem man in die Klatsche etwas einnäht könnten die Probleme ja schon anfangen.

"Ein flexibler Gegenstand, der am Ende mit einem harten Gewicht beschwert ist" - wo fängt Gewicht da an? Das ist nicht weiter definiert. Ist das bereits verboten, wenn da nur eine Unterlegscheibe eingenäht ist? Eine Kugellagerkugel und zählt da die Größe? Ist Bleischrot hart und wie sieht es da mit der Körnung und der Menge aus? Oder Quarzsand? - da fängt ja Grauzone an und geht in Straftatbestand über. 

Im Prinzip bräuchte ich beim Transport schon einen Feststellungsbescheid, der die verbotenen Eigenschaften verneint, wenn ich auf der sicheren Seite sein möchte... Aber für jede Modifikation ein Gutachten in Auftrag geben ist da unrealistisch und wenn ich einen Prototypen einschicke, der als verbotenen eingestuft wird, hab ich mich ja mit der Herstellung bereits strafbar gemacht.

Ich möchte da keine schlafenden Hunde wecken, aber es gibt ja auch Werkzeuge, die genau dieser Beschreibung entsprechen, wenn man das ganz eng auslegt und frei verkauft werden und die in der Anlage der Durchführungsverordnung nicht als Ausnahmen aufgeführt sind.

Glaube, das Kritierium lautet hier Eignung zur Hervorrufung "schwerer" Körperverletzungen. Das wäre bei einer gefüllten Gerte m. E. nicht gegeben. Da müsste man sich schon weit aus dem Fenster lehnen, um das einem sog. Totschläger gleichzusetzen, der auch Knochen bricht.

Vor 16 Minuten , schrieb Aberration:

Da gehts dann aber wieder um den Unterschied zwischen führen und transportieren. Transportieren darf man sowas auch in einer Verbotszone...

Mitführen… Reisetaschen Koffer Handtaschen werden durchsucht. Also auch kein „ Transport „ aber ist auch je nach Cop🤣😊

vor 16 Minuten, schrieb Arasjal:

 

Mitführen… Reisetaschen Koffer Handtaschen werden durchsucht. Also auch kein „ Transport „ aber ist auch je nach Cop🤣😊

Packe es so ein, das ein Schloss dran ist und berichte mal 

Vor 5 Stunden, schrieb Aberration:

Die Intention ist für die Klassifizierung als verbotener Gegenstand völlig irrelevant, wie kommt man auf solche Ideen... wie erwartet werden hier im Thread diverse Dinge miteinander vermischt, die nichts mit verbotenen Gegenständen i. S. d. des WaffG zu tun haben und auch Besitz, Transport und Führen wird durcheinandergewürfelt. Das ist alles wirklich wenig hilfreich für Leute, die sich orientieren wollen, was man nun darf. Als wenn z. B. Gerten im Kofferraum irgendwen interessieren würden. 🤦🏼

Es war umgangssprachlich formuliert. Es wird natürlich kein verbotener Gegenstand...nur mit der Intention ist führen und Tateinheit auch bei Notwehr nicht mehr ...und es gibt derbe Ärger. Nur weil du als Grund den Gegenstand mitzuführen angegeben hast, zur Verteidigung...statt zu sagen um Kartons klein zu machen und für mein Pausenbrot. Und in meiner Not hab ich mich verteidigt, mit dem was mir zu dem Zeitpunkt zur Verfügung stand...
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Baseballschläger für gelegentliche Zufällig zustande kommende Spiele, im Kofferraum haben plus Ball und Handschuh...vs nur der Schläger mit der Aussage die Welt ist gefährlich.
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Die Intention wird nur zur Klassifizierung wichtig wenn du der Hersteller bist...siehe beidseitig geschliffener Dolch...Ehm Brotmesser....eine Seite Brotmesser die andere schmiermesser....unter 12cm frei führbar obwohl eigentlich ein Dolch ^^
Da hier einige selbst bauen, wird die Intention und genaue Formulierung dann wichtig.
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Bin kein Anwalt aber auch oft in Gerichtsgebäuden🤭

Ich bin kein Spezialist im Waffenrecht, aber ich denke, dass alles was in D gekauft wird, auch rechtens ist. Selbst wenn dich dieses Recht ändert, gibt es Übergangslösungen oder Gewohnheitsrechte. Anders sieht es m.M. nach mit Artikeln aus, die Im Ausland oder im Inet erworben werden. Ich wollte mal ein Produkt haben, welches in D nicht zu erwerben war, in Österreich aber schon. Nach ein paar Recherchen habe ich festgestellt, dass es in D verboten ist. Habe dann Abstand vom Kauf genaommen.

Vor 30 Minuten , schrieb zoro1966:

Ich bin kein Spezialist im Waffenrecht, aber ich denke, dass alles was in D gekauft wird, auch rechtens ist. Selbst wenn dich dieses Recht ändert, gibt es Übergangslösungen oder Gewohnheitsrechte. Anders sieht es m.M. nach mit Artikeln aus, die Im Ausland oder im Inet erworben werden. Ich wollte mal ein Produkt haben, welches in D nicht zu erwerben war, in Österreich aber schon. Nach ein paar Recherchen habe ich festgestellt, dass es in D verboten ist. Habe dann Abstand vom Kauf genaommen.

Butterflys hatte früher jedes Kind...will nicht wissen wie viele...davon noch eins rumliegen haben...
Teppichmesser je nach Beschaffenheit, unterliegen dem Führverbot und...
.
So viel zu in D gekauft und Übergang oder sicher.
.
Bei Gewohnheitsrecht und Tradition Berufe ich mich, wenn alles schief geht, immer darauf...als Gangster ist es Tradition sich nicht an das Gesetz zu halten, mir tut nur Leid es ausversehen und unwissentlich gemacht zu haben...da ich gerne zu meinen Taten stehen können möchte.

Okay, das Tchibo Ding musste ich erstmal googlen.
Wtf?!
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Wir haben Dinge halt die verschlossen und verdeckt.
Das "reicht".
Haben aber auch keinen wilden Kram...
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Ansonsten hat mein Partner die Frage in den Raum gestellt, ob man BDSM nicht als "Brauchtumspflege" deklarieren kann. In dem Rahmen wäre ja vielen okay

Be_Devereaux

Das Teil von Tchibo ist irgendwie anders wild. Man kann sich doch super easy alltäglichen Gegenständen bedienen. Den Stress würde ich mir gar nicht machen. Btw; mit nem Rohrstock würde sowas nicht passieren.

Vor 9 Minuten , schrieb Alexiel_Mistress:

Ich habe nach Recherche beschlossen das ein paar *Stöcke * jetzt Garten bedarf sind 👀 deko und rankenhilfe 😆

Transport von der Messe in den öffis im beutel ohne Schloss war also schon illegal 👀 und dabei war die Messe in Hessen und kein Hinweis vom deutschen Verkäufer der auch in Deutschland herstellt also ist da auch kein verlass drauf glaub die wissen selbst nichts davon... 

Das ist auch alles kompliziert und teilweise nicht eindeutig...und selbst die Feststellungsbescheide wiedersprechen sich ab und an...je nach Sachbearbeiter 😉
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Aber der Bürger, der muss sich 100% dran halten 🤣🤣🤣

(bearbeitet)

Ich entstsube mal meine Billard Tasche da ist ein Reißverschluss mit zwei Sipper, Schloss dran fertig 🙈 die fliegt im Keller rum nachdem ich das Hobby aufgeben habe 

bearbeitet von Alexiel_Mistress
vor 3 Stunden, schrieb Aberration:

 

Da gehts dann aber wieder um den Unterschied zwischen führen und transportieren. Transportieren darf man sowas auch in einer Verbotszone...

Genau dort liegt dass Problem.

In der Gay-Szene sind die guten Polizeiknüppel sehr begehrt, auch mit Reitgerten und Co .

Heißt Du brauchst es ne solange Tasche/Box um es zu transportieren, dass ganze noch mit Schloss.

Ich weiß dass Veranstaltungsstätten auf der Reeperbahn, dir Bdsm Veranstaltungen für viele Veranstalter ein n rotes Tuch sind.

 

Für Personen die zu BDSM-Veranstaltungen fahren ist das ganz eun riesen Problem, wenn du evAndahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln erfolgt.

 

Um auf das Kernthema zurück zu kommen. Wer darauf achtet, bitte.. ich würde mir selbst nie diese Auffliegen machen .

 

A C H T U N G Satire:

Um ***en vorzubeugen, muss jeder Mann zukünftig ein Peniskäfig tragen. Der elektronische freischaltung erfolgt über den elektronischen Chip des Personalausweises des Geschlechtspartners. Die Daten werden für 1 Jahr gespeichert.

Satire Ende.

 

vor 56 Minuten, schrieb Einfach-Ich:

A C H T U N G Satire:

Um ***en vorzubeugen, muss jeder Mann zukünftig ein Peniskäfig tragen. Der elektronische freischaltung erfolgt über den elektronischen Chip des Personalausweises des Geschlechtspartners. Die Daten werden für 1 Jahr gespeichert.

Satire Ende.

 

was ist daran so witzig?

Und dieses Morgenstern-Teil von Tchibo ist ja schon der Hammer. Für mich logisch, dass das 'ne Waffe ist, ist aber nur „gefühlt“ ’ne Waffe, bin da vollkommen Ahnungslos, was das betrifft. 

Wen es interessiert: Google "Z-499, Tchibo, Klopfmassage-Stab", dann Bilder

vor 2 Stunden, schrieb Igel:

Schrotti?

Jup, weil das kleine Ding schon so abgenutzt ist und ich es so lange habe. Soll wie ich inzwischen weiß auch so Autisten-Ding sein, Dingen Namen zu geben, mit Dingen zu reden,etc.... 😂🙈 Schrotti ist schon lange ein treuer Begleiter. 🤣 Ist genau genommen auch Schrotti II. Schrotti I. war n quietschpinkes Multitool-Taschenmesserchen mit schlechter Qualität, in der Schulzeit. 😂

Aberration
(bearbeitet)
vor 8 Stunden, schrieb JaN1na:

Butterflys hatte früher jedes Kind...will nicht wissen wie viele...davon noch eins rumliegen haben...
Teppichmesser je nach Beschaffenheit, unterliegen dem Führverbot und...
.
So viel zu in D gekauft und Übergang oder sicher.
.
Bei Gewohnheitsrecht und Tradition Berufe ich mich, wenn alles schief geht, immer darauf...als Gangster ist es Tradition sich nicht an das Gesetz zu halten, mir tut nur Leid es ausversehen und unwissentlich gemacht zu haben...da ich gerne zu meinen Taten stehen können möchte.

Da gehts nämlich los, für Butterflys besteht auch ein Besitz- und nicht nur ein Führverbot... Der beidseitig geschliffene Dolch hingegen darf unabhängig von der Intention NIE geführt werden. Solche Halbwahrheiten sollte man echt nicht verbreiten; informier dich mal, bevor du sowas als selbstverständlich raushaust...

bearbeitet von Aberration
Typo
Vor 3 Stunden, schrieb Aberration:

Da gehts nämlich los, für Butterflys besteht auch ein Besitz- und nicht nur ein Führverbot... Der beidseitig geschliffene Dolch hingegen darf unabhängig von der Intention NIE geführt werden. Solche Halbwahrheiten sollte man echt nicht verbreiten; informier dich mal, bevor du sowas als selbstverständlich raushaust...

Oh, ich dachte meine Formulierung das "davon noch eins rumliegen haben" eindeutig gewesen wäre...weil als Antwort auf Übergangsfristen.
Ich meinte das durch die Änderung viele Bürger, ohne es zu wissen etwas verbotenes machen...Besitz eines verbotenen Gegenstandes.
Zum Dolch, siehe Jörg Sprave und sein VDB Brotzeit Messer....was meiner Meinung nach einfach nur ein Dolch ist.

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