Ro**** Geschrieben gestern um 07:27 Autor Ich hab gestern zwei Dinge gelernt und mit dem ersten muss ich gleich mal eine Fehler aus meinem letzten Beitrag hier korrigieren, wenn ich schon schrieb, dass es auf den Wortlaut und genaue Definition ankommt Das Gesetz kennt tatsächlich keinen "Transport" - es ist immer ein "Führen", auch wenn es in einem verschlossenen Behältnis ist - und es gibt nur Ausnahmen, wann und unter welchen Voraussetzungen dieses "Führen" nicht erlaubnispflichtig ist. Und das zweite wäre, dass Cattleprods verbotene Gegenstände sind, wenn man nicht Tatsächlich einen Betrieb mit Viehhaltung hat oder beruflich dort tätig ist, da man die ja nicht bestimmungsgemäß benutzen kann und die erforderlichen Prüfzeichen für die Benutzung an Menschen fehlen... Also für das Spielen nur Elektroimpulsgeräte die zur Selbstverteidigung verkauft werden legal in der Spieletasche sein dürfen. Dies ist kein rechtlicher Hinweis - nur der Hinweis, die Gesetze und Bestimmungen selbst zu prüfen... 😉 Zwei falsche Aussagen, die hier im Thema von anderen gemacht worden sind, werde ich jetzt nicht kommentieren und nur sagen, dass es einmal die gegenteilige Meinung vom BKA gibt und das man sich daher auf Aussagen in Foren besser nicht verlassen sollte...
Ja**** Geschrieben gestern um 07:55 Vor 28 Minuten , schrieb Ropamin: Ich hab gestern zwei Dinge gelernt und mit dem ersten muss ich gleich mal eine Fehler aus meinem letzten Beitrag hier korrigieren, wenn ich schon schrieb, dass es auf den Wortlaut und genaue Definition ankommt Das Gesetz kennt tatsächlich keinen "Transport" - es ist immer ein "Führen", auch wenn es in einem verschlossenen Behältnis ist - und es gibt nur Ausnahmen, wann und unter welchen Voraussetzungen dieses "Führen" nicht erlaubnispflichtig ist. Und das zweite wäre, dass Cattleprods verbotene Gegenstände sind, wenn man nicht Tatsächlich einen Betrieb mit Viehhaltung hat oder beruflich dort tätig ist, da man die ja nicht bestimmungsgemäß benutzen kann und die erforderlichen Prüfzeichen für die Benutzung an Menschen fehlen... Also für das Spielen nur Elektroimpulsgeräte die zur Selbstverteidigung verkauft werden legal in der Spieletasche sein dürfen. Dies ist kein rechtlicher Hinweis - nur der Hinweis, die Gesetze und Bestimmungen selbst zu prüfen... 😉 Zwei falsche Aussagen, die hier im Thema von anderen gemacht worden sind, werde ich jetzt nicht kommentieren und nur sagen, dass es einmal die gegenteilige Meinung vom BKA gibt und das man sich daher auf Aussagen in Foren besser nicht verlassen sollte... Das PTP Zeichen (im Kreis) ist auch wichtig ohne Bestandsrecht... ... Ergänzend zu deinem Post... In der verschlossenen Spieltasche, je nach "Zone" die man passiert
Uy**** Geschrieben gestern um 08:04 vor 36 Minuten, schrieb Ropamin: Das Gesetz kennt tatsächlich keinen "Transport" - es ist immer ein "Führen", auch wenn es in einem verschlossenen Behältnis ist - und es gibt nur Ausnahmen, wann und unter welchen Voraussetzungen dieses "Führen" nicht erlaubnispflichtig ist. Das ist richtig und manche Waffen darf man besitzen, aber gar nicht "führen". Ich bin Cosplayer und da sind z.B. sogenannte "Anscheinwaffen", die wie echt wirken gar nicht erlaubt.
Ro**** Geschrieben gestern um 09:20 Autor vor einer Stunde, schrieb Uyen: Das ist richtig und manche Waffen darf man besitzen, aber gar nicht "führen". Ich bin Cosplayer und da sind z.B. sogenannte "Anscheinwaffen", die wie echt wirken gar nicht erlaubt. Ist zwar OT - in dem Fall hilft vielleicht den 42a Absatz 2 Punkt 1 einmal genauer zu lesen... 😉 Es sei denn, der Veranstalter gibt das so vor
Ei**** Geschrieben gestern um 09:22 vor 56 Minuten, schrieb Uyen: Das ist richtig und manche Waffen darf man besitzen, aber gar nicht "führen". Ich bin Cosplayer und da sind z.B. sogenannte "Anscheinwaffen", die wie echt wirken gar nicht erlaubt. Jepp, diese Dinger werden heute verdammt gut nachgebaut. Wenn ich mich an meine Kindheit vor über 50 Jahren zurück erinnere. Cowboy und Indianer spielen oder Ganster und Polizei. Auch da hätten wir Waffen, mit Knallolättchen oder getrockneten Erbsen. Diese Dinger sind heute auch verboten! Ich denke, dass ich mit diesem Verbotshöhe, mit diesem "angepasst, bloß nichts falsch machen" so ein n riesen Problem habe, weil es überhaupt nicht die Lebens und die Freiheitsgedanken meiner Generation entspricht. Es war für uns "Kinder" normal, wenn man die Möglichkeit hatte in den Wald, in die Natur zu gehen, dort dass Messer heraus zu holen und Pfeil und Bogen zu basteln. Auch Hütten zum Spielen wurden kreativ, unter zuhilfe nahmen von Messer und Axt gebaut Meine Eltern und Großeltern haben Ausflüge mit uns gemacht und auch ich habe es lange beibehalten. Wandern oder mit dem Auto wegfahren. Fast food, Café to Go, was ist das? Zum Bäcker, ne Laib Brot, zum Schlachter, der hatte die Mettwurst und ne Käse, jeweils im Stück. Rast machen, auch wo andere bereits saßen, Brot und Co sowie das Messer rausholen. Das einzige was passieren könnte e, dass jemand fragte, ohh geben sie mir etwas ab. Was mich, Achtung Satire, immer noch wundert, dass man * Kaffee to Go" kaufen kann. Keine Milch rein. Und wennir beim Passanten die Uhr gefällt, den Inhalt des Bechers in dessen Gesicht. Perfekte Waffe.
Hi**** Geschrieben gestern um 11:50 vor 2 Stunden, schrieb Einfach-Ich: Jepp, diese Dinger werden heute verdammt gut nachgebaut. Wenn ich mich an meine Kindheit vor über 50 Jahren zurück erinnere. Cowboy und Indianer spielen oder Ganster und Polizei. Auch da hätten wir Waffen, mit Knallolättchen oder getrockneten Erbsen. Diese Dinger sind heute auch verboten! Ich denke, dass ich mit diesem Verbotshöhe, mit diesem "angepasst, bloß nichts falsch machen" so ein n riesen Problem habe, weil es überhaupt nicht die Lebens und die Freiheitsgedanken meiner Generation entspricht. Es war für uns "Kinder" normal, wenn man die Möglichkeit hatte in den Wald, in die Natur zu gehen, dort dass Messer heraus zu holen und Pfeil und Bogen zu basteln. Auch Hütten zum Spielen wurden kreativ, unter zuhilfe nahmen von Messer und Axt gebaut Meine Eltern und Großeltern haben Ausflüge mit uns gemacht und auch ich habe es lange beibehalten. Wandern oder mit dem Auto wegfahren. Fast food, Café to Go, was ist das? Zum Bäcker, ne Laib Brot, zum Schlachter, der hatte die Mettwurst und ne Käse, jeweils im Stück. Rast machen, auch wo andere bereits saßen, Brot und Co sowie das Messer rausholen. Das einzige was passieren könnte e, dass jemand fragte, ohh geben sie mir etwas ab. Was mich, Achtung Satire, immer noch wundert, dass man * Kaffee to Go" kaufen kann. Keine Milch rein. Und wennir beim Passanten die Uhr gefällt, den Inhalt des Bechers in dessen Gesicht. Perfekte Waffe. "Aus der Zeit gefallen", "gestrig" und "nicht anpassungsfähig". könnte eines davon auf dich zutreffen? Die Zeiten und auch Gesetze ändern sich. Der eine passt sich an, der andere scheinst du zu sein
Uy**** Geschrieben gestern um 16:27 vor 7 Stunden, schrieb Ropamin: Ist zwar OT - in dem Fall hilft vielleicht den 42a Absatz 2 Punkt 1 einmal genauer zu lesen... 😉 Es sei denn, der Veranstalter gibt das so vor Danke.
Ei**** Geschrieben vor 20 Stunden vor 8 Stunden, schrieb HirnHerzHumor: "Aus der Zeit gefallen", "gestrig" und "nicht anpassungsfähig". könnte eines davon auf dich zutreffen? Die Zeiten und auch Gesetze ändern sich. Der eine passt sich an, der andere scheinst du zu sein Schön das sich Gesetze geändert haben und... ? Nicht alles was per Gesetz kommt muss man gut finden. Mehr noch, dank Demokratie kann man sogar offen sagen, wie sehr man das eses ablehnt. Anpassungsfähig finde ich nur sehr bedingt erstrebenswert. Gut wennan Mainstream sein will ?IT der Masse schwimmen, bloß nicht auffallen oder abdecken,cdann wahrscheinlich gut, dass bin ich aber nicht . Und jetzt die Frage an Dich: Lt. Deiner Aussage bin sehr ch Dir total unwichtig. Du ignorierst mich sogar. Der von Dir zitierte Beitrag wurde Dir erst nach manueller Freigabe, die Du erteilen musst, angezeigt. Insofern die Frage, was Stimmt mit Dir nicht?
Ro**** Geschrieben vor 7 Stunden Autor @Uyen und ein weiterer Tipp wäre, weinen kleinen Zettel mit § und Wortlaut der Ausnahmeregelung bei sich zu tragen, falls man doch mal von der Polizei angesprochen werden sollte. Für das Schwertfechten im Park hatte ich mal einen ähnlichen Zettel immer dabei für solche Fälle, damit man zeigt, nicht gedankenlos gegen das Gesetz zu verstoßen - da wurden auch mal aus zwei anfänglichen Kontrollen gleich nette Gespräche über das ungewöhnliche Hobby...
Igel Geschrieben vor 3 Stunden Am 10.3.2026 at 10:20, schrieb Ropamin: - in dem Fall hilft vielleicht den 42a Absatz 2 Punkt 1 Von welchem Gesetz? Da hilft auch Google nicht weiter
Al**** Geschrieben vor 1 Stunde vor 1 Stunde, schrieb Igel: Von welchem Gesetz? Da hilft auch Google nicht weiter § 42a Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen (1) Es ist verboten 1. Anscheinswaffen, 2. Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 oder 3. Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm zu führen. (2) 1Absatz 1 gilt nicht 1. für die Verwendung bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen, 2. für den Transport in einem verschlossenen Behältnis, 3. für das Führen der Gegenstände nach Absatz 1 Nr. 2 und 3, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt. 2Weitergehende Regelungen bleiben unberührt. (3) Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient Wir reden ja nicht von bgb oder StGB... Wieso findet das meine Suchmaschine?
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