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  1. In der letzten Stunde
  2. Baumwollseil Laden in Karlsruhe
  3. Problematisch wird es nur in dem Moment, wo Täter sich vor Gericht auf CNC-Dynamiken in der Partnerschaft berufen, um auf diese Weise sexuelle Gewalt „reinzuwaschen“ und potentiell strafbare Handlungen als gewöhnliche sexuelle Interaktion auszulegen. Ich las von einem Prozess vor dem Amtsgericht Münster, wo diese Strategie zu einem Freispruch führte, eben weil man der Auslegung des mutmaßlichen Täters folgte und nicht zweifelsfrei Handlungen gegen den Willen des Opfers belegen konnte. Ich denke, da trifft BDSM-Neigung letztlich auf unzureichend ausgebildete Juristen, wodurch dann unter Umständen Opfer nicht zu ihrem Recht kommen können.
  4. Heute
  5. Sobald Sub die Einwilligung zurückzieht, oder zurück ziehen will, aber nicht kann wg Maulkorb o.ä. - ja. Ab dem Punkt wird das anzeigbar und die Strafverfolgung kann einsetzen. Auch bei 50seitigem Vertrag, mit Blut bei Vollmond unterschrieben vor 150 Zeugen. Top hat Verantwortung - aber nur die Illusion von Macht.
  6. Hey würde mich gerne als Sklave/Diener bewerben aber kann Ihnen leider nicht schreiben:( 🧎‍♂️ bitte geben Sie mir eine Chance Herrin
  7. Gespannt wie es weitergeht
  8. Damalige Chat, Internet, Bücher &‘ das finden einer Person die mir kleine Einblicke gab &‘ viel nachdenken zu den ganzen Ereignissen.
  9. Ich lasse anfertigen, habe da den einen oder anderen Kontakt, kleine Manufakturen bringen auch bessere Qualität hervor. Ein schönes Beispiel ist da z.B. Nobra. Das was man in online so findet oder in den „normalen“ Shops ist doch eher nicht so ernst zu nehmen…
  10. Ein spannender Spanking-Workshop in der G.O. von Master Gillian.
  11. Und zack beides abgeholt. Danke sehr und im Forum eine gute Nacht gewünscht.
  12. Ich kaufe online. Teilweise über AliExpress direkt in China, teilweise hier in DE. Je nach Preis und Qualitätsanspruch. Seit neuestem habe ich 3D Druck für mich entdeckt. Damit ist auch einiges möglich.
  13. Das spricht meinen sadisten an... Alkohol knoblauch und Fleisch zum Abendessen und dann darfst du selber schlucken 🤭
  14. Und das ist alles bei vollem, schriftlich fixiertem Einvernehmen strafbar? 🤣 Welches Gericht hat das denn je entschieden? Dann müsste ja BDSM komplett verboten sein.
  15. Durch meinen Herrn ❤️ der mich sehr sanft zu seiner SUB gemacht hat.
  16. Meine ganz persönliche Meinung: Ich finde Sperma kann je nach Konsistenz und Geschmack sehr angenehm und "erbaulich" oder gewöhnungsbedürftig sein. Also, es nimmt dann an Wichtigkeit zu, wenn es nennenswert wird, entweder im positiven oder halt im negativen Sinne. Ich würde ja beispielsweise vor einer Verabredung nicht ne Tonne Knofi essen und dann wäre es ähnlich fragwürdig, wenn jemand vor der Verabredung sehr viel Zeug konsumiert, was dem einem Gegenüber den Genuss erschwert ;) Viel trinken und gern viel Obst vorher essen, das gilt für beide Seiten, denke ich einfach mal. Schaden kann es nicht (wobei fairerweise ja auch nicht nur die Flüssigkeitszufuhr etwas an der Konsistenz ändert, sie wird auch durch nicht zwangsläufig veränderbarer Faktoren beeinflusst). In dem Zusammenhang ist die Menge dann auch zweitrangig. :D
  17. The Code von Nemo
  18. Welch schöne, liebe Bekenntnisse von Euch beiden! ❤️🥰 ❤️❤️❤️ Danke fürs Teilen!
  19. Die Freiheitsberaubung ist in Deutschland im § 239 des Strafgesetzbuches (StGB) geregelt. Wer einen anderen Menschen einsperrt oder auf andere Weise seiner Fortbewegungsfreiheit beraubt, wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft.Der Paragraph schützt die persönliche Fortbewegungsfreiheit. Die einfache Körperverletzung ist im § 223 des Strafgesetzbuches (StGB) geregelt. Wer eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft. Eine schwere Körperverletzung nach § 226 StGB ist ein Verbrechen, bei dem eine vorsätzliche Tat zu dauerhaften, schweren gesundheitlichen Folgen führt. Das Gesetz sieht hierfür eine Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren vor, ohne die Möglichkeit einer Geldstrafe Nur weil du nach §§ gefragt hast.😊
  20. Zumindest ist der Kühlschrank voll, die Fässer sind noch gefüllt und Kohlensäure ist auch genug da. Für das Wochenende reicht es.
  21. Ganz so unrecht hat Rose aber nicht...selbst ein noch so gut ausgearbeiteter "Vertrag" hat vor Gericht/Polizei keine Rechtsgültigkeit. Aber ja , im gewissen Sinne hast auch du Recht...es kann als Indiz genommen werden um die einvernehmlichkeit zu beweisen. Trotz allem würde ich mich weder als SUB noch als Dom darauf verlassen wollen.
  22. Wieso bei Reiswaffeln zum Nachspülen? Was hast Du denn da in den Teig reingerührt??? PS @Silky: „Nachspülen“ schreibe ich nur richtig ohne „h“, weil mein Rechtschreibprogramm ständig mitläuft (auf dem PC zumindest).
  23. Wenn ihr mal nach Berlin kommt, sucht doch mal den Peitschenhandel/ BDSM Lounge auf , große Auswahl und etwas in die Hand nehmen ist doch guuuuut
  24. Ich definiere mich nicht über mein Sperma. Daher eher unwichtig und eher nervig, da es doch auch immer irgendwie eine Sauerei macht. Wobei ich durchaus, sofern ich damit rechne, dass mein Sperma in einem Mund endet, auf Alkohol, Knoblauch und allgemein Fleisch verzichte.
  25. Sehr schön gesagt👍 geht mir eben so. Es ist ein besonderes Geschenk 😌
  26. Dass es geschmackliche Unterschiede je nach Ernährung etc gibt, war mir bekannt, auch der Ananas Trick. Betrifft es Alkohol allgemein oder z.b. nur Bier oder Wein?
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