Dies ist ein beliebter Beitrag. Ma**** Geschrieben vor 1 Stunde Dies ist ein beliebter Beitrag. Hi, in vielen Profilen lese ich, dass diese Personen nichts verbotenes/illegales machen? Was ist denn verboten? Sollten das nicht mindestens 2 Menschen entscheiden? Illegal ok…Kinder und Tiere oder gibt es da noch mehr, woran ich gar nicht denke?
In**** Geschrieben vor 1 Stunde Ich finde das ziemlich klar. Alles was den Staatsanwalt interessieren würde! Alles was eine Strafe vor Gericht nach sich zöge.
Arasjal Geschrieben vor 1 Stunde Ne gibt Sachen die sind halt Gesetzlich verboten ☺️ das Thema kann man nur beantworten indem man Thematisiert was hier laut Forenregeln verboten … aber sicher wurde das Thema wieder freigegeben und wir sollen es ohne diskutieren …. Ich raffs echt nicht mehr
SM-Art-5-GG Geschrieben vor 1 Stunde (bearbeitet) Verboten ist u.a., was von der Staatsanwaltschaft von Amts wegen verfolgt wird. Dies sind z.B. Mord und Totschlag (§ 211 und § 212), Raub, schwere Körperverletzung (§ 226), gefährliche Körperverletzung (§ 224), Nötigung, Urkundenfälschung und Betrug. Wobei die Gerichte bei Körperverletzungen mit Einwilligung wiederum eine eigene Rechtssprechung entwickelt haben. Hinzu kommt sicherlich auch Ver.gewaltigung (Ausnahme ra.pe-play) und Freiheitsentzug bzw. ***, widerum mit Ausnahme einvernehmlichen Tuns. Soweit sich beide einig sind und das nicht völlig entgleist, dürfte ja auch niemand einen Strafantrag stellen. Soweit du nach dem Prinzip SSC handelst, dürftest du weitestgehend im grünen Bereich sein. bearbeitet vor 1 Stunde von SM-Art-5-GG
Se**** Geschrieben vor 1 Stunde Es gibt Dinge die manche machen, sind aber halt nicht legal - z.B. alle Dinge die das Leben gefaehrden wie z.B. Wuergespiele. In so eine Praxis kann man rechtl. gesehen nicht einwilligen nach 228 StGb. Im Fall dessen, dass was schief geht gibt es vor dem Gesetz kene Ausrede 'x hat aber in die Praktik eingewilligt.' Gesetzl. somit also verboten, aber trotzdem fuer einige gaengige Praxis.
Arasjal Geschrieben vor 1 Stunde Vor 29 Minuten , schrieb SM-Art-5-GG: Verboten ist u.a., was von der Staatsanwaltschaft von Amts wegen verfolgt wird. Dies sind z.B. Mord und Totschlag (§ 211 und § 212), Raub, schwere Körperverletzung (§ 226), gefährliche Körperverletzung (§ 224), Nötigung, Urkundenfälschung und Betrug. Hinzu kommt sicherlich auch *** (Ausnahme rope-play) und Freiheitsentzug bzw. ***, widerum mit Ausnahme einvernehmlichen Tuns. Wobei die Gerichte bei Körperverletzungen mit Einwilligung wiederum eine eigene Rechtssprechung entwickelt haben. Soweit du nach dem Prinzip SSC handelst, dürftest du weitestgehend in grünen Bereich sein. 1. Beiträge/Themen, die gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung, gesetzliche Regelungen oder geltende behördliche Vorschriften verstoßen; …
Dies ist ein beliebter Beitrag. Davina87 Geschrieben vor 1 Stunde Dies ist ein beliebter Beitrag. Du wärst überrascht, was teilweise für Pns kommen. Wurde mal gefragt "Ob ich Tiere mag." Und ob man mich in einen Stall anbinden darf. Ziemlich gruselig. Genauso wie die Breeding Leute, die als "Kink" haben Frauen zu schwängern. Aber drüber hinaus wohl keine Verantwortung für diese armen Kinder übernehmen würden, die dabei rauskommen würden. - Lost count, wie viele Pns ich schon hatte, ob ich mich schwängern lassen würde. Die schreiben jede an und ich fürchte auch unter den Frauen wird sich immer eine finden, die Dumm und Egoistisch genug ist, solche "Kinks" auszuleben. Wie gesagt, tut es mir dann für die Kinder sehr leid, die dabei raus kommen. Sowas ist für mich auch kein "Kink". Alles wo direkt oder indirekt 3. Beteiligt sind, die nicht mitreden können ist für mich generell ein No go... Und hier tummeln sich wirklich manchmal sehr gruselige Kandidaten. 😅 Hat Gründe, daß ich hier öfter pausieren muss.
In**** Geschrieben vor 59 Minuten Die Diskussion verliert sich im Detail. Auch Einvernehmlichkeit ändert nichts an der Strafbarkeit. Das Strafmaß mag vielleicht ein Anderes sein aber es bleibt strafbar. Das was strafbar ist, regelt geltendes Recht, geltende Rechtsprechung. Wir bewegen uns als Bdsmler auf dünnem Eis!
SM-Art-5-GG Geschrieben vor 58 Minuten vor 10 Minuten, schrieb Davina87: Du wärst überrascht, was teilweise für Pns kommen. Wurde mal gefragt "Ob ich Tiere mag." Und ob man mich in einen Stall anbinden darf. Ziemlich gruselig. Genauso wie die Breeding Leute, die als "Kink" haben Frauen zu schwängern. Aber drüber hinaus wohl keine Verantwortung für diese armen Kinder übernehmen würden, die dabei rauskommen würden. - Lost count, wie viele Pns ich schon hatte, ob ich mich schwängern lassen würde. Die schreiben jede an und ich fürchte auch unter den Frauen wird sich immer eine finden, die Dumm und Egoistisch genug ist, solche "Kinks" auszuleben. Wie gesagt, tut es mir dann für die Kinder sehr leid, die dabei raus kommen. Sowas ist für mich auch kein "Kink". Alles wo direkt oder indirekt 3. Beteiligt sind, die nicht mitreden können ist für mich generell ein No go... Und hier tummeln sich wirklich manchmal sehr gruselige Kandidaten. 😅 Hat Gründe, daß ich hier öfter pausieren muss. Wobei sicher vieles davon, wie oft im virtuellen Raum, nur "Kopfkino" ist. Aber Verlassen würde ich mich darauf auch nicht. 😊
Ja**** Geschrieben vor 56 Minuten Vor 40 Minuten , schrieb Seanthiar: Es gibt Dinge die manche machen, sind aber halt nicht legal - z.B. alle Dinge die das Leben gefaehrden wie z.B. Wuergespiele. In so eine Praxis kann man rechtl. gesehen nicht einwilligen nach 228 StGb. Im Fall dessen, dass was schief geht gibt es vor dem Gesetz kene Ausrede 'x hat aber in die Praktik eingewilligt.' Gesetzl. somit also verboten, aber trotzdem fuer einige gaengige Praxis. Bist du da ganz sicher? Weil mein Arzt sieht dies anders, die Klinik wo ich war auch...es ist dabei auch wichtig, welcher Art...wie ist sichergestellt, dass...und so weiter. . Ist sogar bei MMA gängige Praxis, also bitte mal etwas genauer...weil mir ja im Prinzip jetzt unterstellt wird....🤭☕
SM-Art-5-GG Geschrieben vor 54 Minuten (bearbeitet) vor 5 Minuten, schrieb Intensität: Die Diskussion verliert sich im Detail. Auch Einvernehmlichkeit ändert nichts an der Strafbarkeit. Das Strafmaß mag vielleicht ein Anderes sein aber es bleibt strafbar. Das was strafbar ist, regelt geltendes Recht, geltende Rechtsprechung. Wir bewegen uns als Bdsmler auf dünnem Eis! Go** sei Dank stimmt das nicht: VORSICHT KI "BDSM-Praktiken sind in Deutschland grundsätzlich straffrei, solange sie einvernehmlich geschehen, da die Einwilligung des Partners die Rechtswidrigkeit von Körperverletzungen aufhebt. Die Grenze ist jedoch erreicht, wenn Handlungen gegen die guten Sitten verstoßen (§ 228 StGB), etwa bei konkreter Todesgefahr oder schweren Verletzungen. Die Einwilligung muss freiwillig und jederzeit widerrufbar sein. Wichtige strafrechtliche Aspekte: Einwilligung und Grenzen: Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) machen einverständliche, sadomasochistische Handlungen trotz Körperverletzung nicht automatisch wegen Sittenwidrigkeit strafbar. Sittenwidrigkeit (§ 228 StGB): Die Grenze der Legalität wird überschritten, wenn die Handlungen eine schwere, konkrete Gesundheitsgefährdung oder Lebensgefahr darstellen. Keine Einwilligung: Bei Handlungen, die das Leben gefährden, ist die Einwilligung rechtlich unwirksam, was zu Tatbeständen wie gefährlicher Körperverletzung oder gar Tötungsdelikten führen kann." Made by Google KI VORSICHT: KI kann Spuren von Wissen und Erkenntnissen enthalten; bei KI Allergien bitte schnell weiter scrollen. PS: Der Teufel steckt bekanntlich im Detail 👿 bearbeitet vor 52 Minuten von SM-Art-5-GG
Ja**** Geschrieben vor 51 Minuten Ich würde mal Kannibalismus auf die Liste setzen, wobei es da noch entscheidend wäre... was, wie viel und... Da sind einige Dinge, an die man nicht denkt...bis man davon gehört hat 😉
klein_romeo Geschrieben vor 46 Minuten Kinder und Tiere auf jedenfall genau wie Körperverletzung und Tötung
In**** Geschrieben vor 44 Minuten Ich bin nicht der Meinung, dass es Straffreiheit bei einvernehmlicher Körperverletzung gibt. Letztendlich entscheidet es der Richter ob der blaue Fleck unter Einvernehmlichkeit fällt oder nicht! Dünnes Eis eben…………
In**** Geschrieben vor 41 Minuten Das noch. Bewertet der Richter den blauen Fleck nicht mehr im Rahmen von Einvernehmlichkeit, bleibt nur der Gang durch die Instanzen. Viel Glück und Erfolg dabei.
SM-Art-5-GG Geschrieben vor 36 Minuten vor 6 Minuten, schrieb Intensität: Ich bin nicht der Meinung, dass es Straffreiheit bei einvernehmlicher Körperverletzung gibt. Letztendlich entscheidet es der Richter ob der blaue Fleck unter Einvernehmlichkeit fällt oder nicht! Dünnes Eis eben………… Gut, dann solltest du darüber evtl. mal mit dem Bundesgerichtshof diskutieren. Daran hält sich jedes Gericht, weil sonst das Urteil einkassiert wird.
Ja**** Geschrieben vor 34 Minuten Vor 11 Minuten , schrieb klein_romeo: Kinder und Tiere auf jedenfall genau wie Körperverletzung und Tötung Hätte gerne ein Like gegeben aber bei Körperverletzung fehlt ...das "schwere" davor l, bzw. die Abgrenzung...
SM-Art-5-GG Geschrieben vor 33 Minuten (bearbeitet) vor 14 Minuten, schrieb SM-Art-5-GG: Gut, dann solltest du darüber evtl. mal mit dem Bundesgerichtshof diskutieren. Daran hält sich jedes Gericht, weil sonst das Urteil einkassiert wird. "BGH 2 StR 505/03 - Urteil vom 26. Mai 2004 (LG Kassel) BGHSt 49, 166; Sittenwidrigkeit der Körperverletzung trotz Einwilligung (Reduktion auf den Kern; Beurteilungsgrundlage: Schwere des Rechtsgutsangriffs, Zweck der Tat, Umstände der Tat, positivkompensierender Zweck; sadomasochistische Praktiken); Tatherrschaft bei Fremdgefährdung (Abgrenzung von eigenverantwortlicher Selbstverletzung bzw. Selbsttötung); Fahrlässigkeit; allgemeine Handlungsfreiheit; allgemeines Persönlichkeitsrecht (Selbstbestimmung). Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 1 GG; Art. 8 EMRK; § 227 StGB; § 228 StGB; § 15 StGB; § 25 StGB Leitsätze 1. Einverständlich vorgenommene sadomasochistische Praktiken, die zu Körperverletzungen führen, verstoßen nicht als solche gegen die "guten Sitten" im Sinne von § 228 StGB. Sittenwidrig ist die Tat jedoch, wenn bei vorausschauender objektiver Betrachtung der Einwilligende durch die Körperverletzungshandlung in konkrete Todesgefahr gebracht wird. (BGHSt) 2. Für die Beurteilung der Sittenwidrigkeit der Tat nach § 228 StGB ist vorrangig das Gewicht des jeweiligen tatbestandlichen Rechtsgutsangriffs und damit ein objektives Kriterium ausschlaggebend. Hierbei sind in erster Linie der Umfang der vom Opfer hingenommenen körperlichen Misshandlung oder Gesundheitsschädigung und der Grad der damit verbundenen Leibes- oder Lebensgefahr maßgeblich (Bestätigung von BGH 3 StR 120/03 - Urteil vom 11. Dezember 2003 = NJW 2004, 1054, für BGHSt vorgesehen). Die Grenze zur Sittenwidrigkeit ist jedenfalls dann überschritten, wenn bei vorausschauender objektiver Betrachtung aller maßgeblichen Umstände der Tat der Einwilligende durch die Körperverletzungshandlung in konkrete Todesgefahr gebracht wird. 3. Der Begriff der "guten Sitten" betrifft weniger außerrechtliche, ethisch-moralische Kategorien. Um dem Gebot der Vorhersehbarkeit staatlichen Strafens zu genügen, muss der Begriff der guten Sitten auf seinen rechtlichen Kern beschränkt werden. Ein Verstoß gegen die Wertvorstellungen einzelner gesellschaftlicher Gruppen oder des mit der Tat befassten Strafgerichts genügt nicht. Lässt sich nach rechtlichen Maßstäben die Sittenwidrigkeit nicht sicher feststellen, scheidet eine Verurteilung wegen eines Körperverletzungsdelikts aus. 4. Der mit der Tat verfolgte Zweck ist für die Beurteilung der Sittenwidrigkeit nach § 228 StGB nur ausnahmsweise von Bedeutung, nämlich dann, wenn die betreffende Körperverletzung für sich allein betrachtet als sittenwidrig anzusehen wäre, eine solche negative Bewertung aber durch einen positiven oder jedenfalls einsehbaren Zweck kompensiert wird. Selbst bei schwerwiegenden Rechtsgutsangriffen ist danach der Bereich der freien Disposition des Rechtsgutsinhabers nicht überschritten, wenn ein positivkompensierender Zweck hinzukommt. 5. Es sprechen beachtliche Argumente in der Wissenschaft für die Auffassung, eine rechtfertigende Einwilligung in eine fahrlässige Tötung sei grundsätzlich möglich. Sie scheidet aber entsprechend der Beurteilung bei § 228 StGB jedenfalls dann aus, wenn das Opfer in eine konkrete Todesgefahr gebracht wird." aus: Strafrecht.de PS zum Thema"Einvernehmen ": Dabei können sog. "Sklavenverträge" bzw. schriftliche Vereinbarungen, wenngleich nicht verbindlich, aber doch als Indiz sehr hilfreich sein. bearbeitet vor 21 Minuten von SM-Art-5-GG
Ja**** Geschrieben vor 31 Minuten Vor 9 Minuten , schrieb Intensität: Das noch. Bewertet der Richter den blauen Fleck nicht mehr im Rahmen von Einvernehmlichkeit, bleibt nur der Gang durch die Instanzen. Viel Glück und Erfolg dabei. Recht haben und Recht bekommen sind immer noch zwei unterschiedliche Paar Schuhe und ist eigentlich völlig irrelevant... Weil auch ohne irgendwas gemacht zu haben, kannst'e voll ins Fettnäpfchen/Falle latschen ^^
Moderator FE**** Geschrieben vor 31 Minuten Moderator vor einer Stunde, schrieb Marcel__: Was ist denn verboten? Sollten das nicht mindestens 2 Menschen entscheiden? Es gibt Dinge, die sind nicht nur hier verboten, sondern gesetzlich verboten. Da liegt die Entscheidung nicht bei 2 Personen, sondern beim Gesetz. Wenn 2 Personen zusammen entscheiden dürften, Tiere zu quälen/zu missbrauchen, würden sie ja den Strafen dafür entgehen. Also nein, es obliegt nicht alles dem gegenseitigen Einverständnis/Einvernehmen von 2 (oder mehr) Personen, wenn es vom Gestz her verboten und strafbar ist. Auch hier auf der Plattform ist einiges verboten. Es darf z.B. über KV und Vomit diskutiert werden. Bilder und Videos dazu, sind verboten. Wer solche Bilder oder Videos im Profil hat, bekommt sie beim Auffinden vom Support entfernt.
De**** Geschrieben vor 14 Minuten In meinem Profil steht so etwas nicht. Für mich ist völlig selbstverständlich, dass Sex nur mit Personen infrage kommt, die volljährig und in der Lage sind, in gemeinsame Spiele einzuwilligen. Dazu gehört, dass geistig eingeschränkte Leute oder Leute, die sich selbst mit Alkohol oder Drogen "abschießen", für mich nicht infrage kommen. Ebenso selbstverständlich schließe ich sexuelle Praktiken welcher Art auch immer mit Tieren aus. Und sonst sollte man im BDSM-Bereich vorab miteinander absprechen, was infrage kommt und was nicht.
Arasjal Geschrieben vor 13 Minuten Vor 18 Minuten , schrieb FETMOD-UYEN: Es gibt Dinge, die sind nicht nur hier verboten, sondern gesetzlich verboten. Da liegt die Entscheidung nicht bei 2 Personen, sondern beim Gesetz. Wenn 2 Personen zusammen entscheiden dürften, Tiere zu quälen/zu missbrauchen, würden sie ja den Strafen dafür entgehen. Also nein, es obliegt nicht alles dem gegenseitigen Einverständnis/Einvernehmen von 2 (oder mehr) Personen, wenn es vom Gestz her verboten und strafbar ist. Auch hier auf der Plattform ist einiges verboten. Es darf z.B. über KV und Vomit diskutiert werden. Bilder und Videos dazu, sind verboten. Wer solche Bilder oder Videos im Profil hat, bekommt sie beim Auffinden vom Support entfernt. Dürfen wir hier jetzt solche Themen klar benennen? Weil wegen Forenregeln? Oder nur oberflächlich ? Dann reicht dein Text eigentlich aus um die Frage das Te zu beantworten.
Ma**** Geschrieben vor 9 Minuten Autor Vor 21 Minuten , schrieb FETMOD-UYEN: Es gibt Dinge, die sind nicht nur hier verboten, sondern gesetzlich verboten. Da liegt die Entscheidung nicht bei 2 Personen, sondern beim Gesetz. Wenn 2 Personen zusammen entscheiden dürften, Tiere zu quälen/zu missbrauchen, würden sie ja den Strafen dafür entgehen. Also nein, es obliegt nicht alles dem gegenseitigen Einverständnis/Einvernehmen von 2 (oder mehr) Personen, wenn es vom Gestz her verboten und strafbar ist. Auch hier auf der Plattform ist einiges verboten. Es darf z.B. über KV und Vomit diskutiert werden. Bilder und Videos dazu, sind verboten. Wer solche Bilder oder Videos im Profil hat, bekommt sie beim Auffinden vom Support entfernt. Ok, schlecht ausgedrückt von mir. Klar erst das Gesetz und danach die Absprache aber Dinge wie Tiere, Kinder, Tötung, Schwere Körperverletzung und noch einiges anderes sind bei mir so weit weg, dass das mehr als selbstverständlich ist. Manche Menschen scheinen ein wirkliches Problem zu haben und das dann zum Problem von anderen zu machen
FISHERMANS_FRIEND Geschrieben vor 2 Minuten Ich bin immer wieder überrascht wie wenig die Menschen eigentlich wissen über das was sie tun oder eben nicht.....
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