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  1. In der letzten Stunde
  2. 🥰 Hast du für dich eine Methode gefunden, um dieses Ergebnis zu zu beeinflussen? Das entspricht auch meinen Erfahrungen.
  3. Ich hatte mal einen Dom der solches Zeugs recherchiert hat. Und ich meine, das mit dem Ananassaft hat er sogar getestet. Zur Konsistenz und dem Geschmack kann ich mich nicht äussern, weil meine Sinne im Space nicht darauf fokussiert sind, das das Geschenk zu analysieren. Da geht's mir vor allem darum, möglichst nichts zu verlieren oder verschwenden. Zudem vermischt es sich im selben Moment ja mit meinem Speichel und Rachenschleim. Was mir dabei aber in Erinnerung blieb, dass Ananassaft für NS-Spiele nicht wirklich hilft. Zu säurehaltig - da ist ausreichend Wasser erträglicher, weil es den Geruch eher neutralisiert. Ich das nur bei Bier und Wein aussagekräftig beurteilen.
  4. Heute
  5. Sich informieren, Freunde fragen, wie es im Club ist, mache ich immer so. Erspart einem etwaige Überraschungen, wie zum Beispiel zu junges oder zu altes Publikum @Fräulein_Loch.
  6. Man müsste also vor und nach jeder Saison schriftlich festhalten das alles im Konsens passiert ist... Riecht nach deutschen Bürokratie Fetisch 🤔🤭😅😆 Ich möchte ergänzen Schwere Körperverletzung gilt auch dann wenn ein Schlaginstrument zum Einsatz kommt Nach § 224 I Nr. 2 StGB liegt eine Gefährliche Körperverletzung unter anderem dann vor, wenn der Täter die Körperverletzung „mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs“ begeht: II. Das gefährliche Werkzeug Definition: Ein gefährliches Werkzeug ist jeder Gegenstand, der unter Berücksichtigung seiner Beschaffenheit und der Art seiner Benutzung konkret geeignet ist, erhebliche körperliche Verletzungen beim Angegriffenen hervorzurufen. Neben Gegenständen, die direkte Verletzungen an der Körperoberfläche verursachen (z.B. ein Ziegelstein oder auch ein Projektil), können auch chemisch wirkende Stoffe (vgl. BGHSt 1,1 zu Salzsäure) oder Tiere (vgl. BGHSt 14, 152 zu einem aufgehetzten Hund) gefährliche Werkzeuge sein.
  7. Also das lange Tragen eines Plug ist für mich nicht so das Problem. Als Gleitmittel verwende ich natives Kokosnussöl. Das hält meiner Erfahrung nach fast unendlich. Habe eine Silikonform zum Backen mit der man duzende kleine Kugeln formen kann. Das Kokosnussöl erhitzen, in die Form füllen und dann habe ich 30 oder mehr recht kleine Kugeln. Eine davon wird vor dem Pug tragen eingeführt und löst sich dann ja durch die Wärme auf. Der Plug wird dann auch noch etwas mit Öl bestrichen, besonders am Abschluss, da es dort sonst zu Reizungen kommen kann. Und dann steht dem vergnügen nichts mehr im weg. Meine Beobachtung ist allerdings das es bei Tragedauern >12h auch schon mal zu Verstopfung führen kann. Oder anders gesagt, man muss sehr genau auf seinen Körper "hören" um zum richtigen Zeitpunkt zur Toilette (groß) zu gehen. Denn mit Plug spürt man zwar das man muss, aber das Gefühl verschwindet dann auch wieder und führt in der Folge zu Problemen. Ich hatte es schon das ich mich auch 2 Tage danach noch "aufgebläht" gefühlt habe.
  8. Gestern
  9. Ich habe schon oftmals erlebt, wie mein sperma geschluckt wurde und jede Person die es geschluckt hatte war begeistert von der Menge. Ich freue mich jedesmal einer schluckwilligen Person mein sperma zum schlucken zu geben.
  10. Im Baumarkt 😂
  11. Baumwollseil Laden in Karlsruhe
  12. Problematisch wird es nur in dem Moment, wo Täter sich vor Gericht auf CNC-Dynamiken in der Partnerschaft berufen, um auf diese Weise sexuelle Gewalt „reinzuwaschen“ und potentiell strafbare Handlungen als gewöhnliche sexuelle Interaktion auszulegen. Ich las von einem Prozess vor dem Amtsgericht Münster, wo diese Strategie zu einem Freispruch führte, eben weil man der Auslegung des mutmaßlichen Täters folgte und nicht zweifelsfrei Handlungen gegen den Willen des Opfers belegen konnte. Ich denke, da trifft BDSM-Neigung letztlich auf unzureichend ausgebildete Juristen, wodurch dann unter Umständen Opfer nicht zu ihrem Recht kommen können.
  13. Sobald Sub die Einwilligung zurückzieht, oder zurück ziehen will, aber nicht kann wg Maulkorb o.ä. - ja. Ab dem Punkt wird das anzeigbar und die Strafverfolgung kann einsetzen. Auch bei 50seitigem Vertrag, mit Blut bei Vollmond unterschrieben vor 150 Zeugen. Top hat Verantwortung - aber nur die Illusion von Macht.
  14. Hey würde mich gerne als Sklave/Diener bewerben aber kann Ihnen leider nicht schreiben:( 🧎‍♂️ bitte geben Sie mir eine Chance Herrin
  15. Gespannt wie es weitergeht
  16. Damalige Chat, Internet, Bücher &‘ das finden einer Person die mir kleine Einblicke gab &‘ viel nachdenken zu den ganzen Ereignissen.
  17. Ich lasse anfertigen, habe da den einen oder anderen Kontakt, kleine Manufakturen bringen auch bessere Qualität hervor. Ein schönes Beispiel ist da z.B. Nobra. Das was man in online so findet oder in den „normalen“ Shops ist doch eher nicht so ernst zu nehmen…
  18. Ein spannender Spanking-Workshop in der G.O. von Master Gillian.
  19. Und zack beides abgeholt. Danke sehr und im Forum eine gute Nacht gewünscht.
  20. Ich kaufe online. Teilweise über AliExpress direkt in China, teilweise hier in DE. Je nach Preis und Qualitätsanspruch. Seit neuestem habe ich 3D Druck für mich entdeckt. Damit ist auch einiges möglich.
  21. Das spricht meinen sadisten an... Alkohol knoblauch und Fleisch zum Abendessen und dann darfst du selber schlucken 🤭
  22. Und das ist alles bei vollem, schriftlich fixiertem Einvernehmen strafbar? 🤣 Welches Gericht hat das denn je entschieden? Dann müsste ja BDSM komplett verboten sein.
  23. Durch meinen Herrn ❤️ der mich sehr sanft zu seiner SUB gemacht hat.
  24. Meine ganz persönliche Meinung: Ich finde Sperma kann je nach Konsistenz und Geschmack sehr angenehm und "erbaulich" oder gewöhnungsbedürftig sein. Also, es nimmt dann an Wichtigkeit zu, wenn es nennenswert wird, entweder im positiven oder halt im negativen Sinne. Ich würde ja beispielsweise vor einer Verabredung nicht ne Tonne Knofi essen und dann wäre es ähnlich fragwürdig, wenn jemand vor der Verabredung sehr viel Zeug konsumiert, was dem einem Gegenüber den Genuss erschwert ;) Viel trinken und gern viel Obst vorher essen, das gilt für beide Seiten, denke ich einfach mal. Schaden kann es nicht (wobei fairerweise ja auch nicht nur die Flüssigkeitszufuhr etwas an der Konsistenz ändert, sie wird auch durch nicht zwangsläufig veränderbarer Faktoren beeinflusst). In dem Zusammenhang ist die Menge dann auch zweitrangig. :D
  25. The Code von Nemo
  26. Welch schöne, liebe Bekenntnisse von Euch beiden! ❤️🥰 ❤️❤️❤️ Danke fürs Teilen!
  27. Die Freiheitsberaubung ist in Deutschland im § 239 des Strafgesetzbuches (StGB) geregelt. Wer einen anderen Menschen einsperrt oder auf andere Weise seiner Fortbewegungsfreiheit beraubt, wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft.Der Paragraph schützt die persönliche Fortbewegungsfreiheit. Die einfache Körperverletzung ist im § 223 des Strafgesetzbuches (StGB) geregelt. Wer eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft. Eine schwere Körperverletzung nach § 226 StGB ist ein Verbrechen, bei dem eine vorsätzliche Tat zu dauerhaften, schweren gesundheitlichen Folgen führt. Das Gesetz sieht hierfür eine Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren vor, ohne die Möglichkeit einer Geldstrafe Nur weil du nach §§ gefragt hast.😊
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