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BDSM und mögliche finanzielle/ rechtliche Folgen?


Vapesklave

Empfohlener Beitrag

Geschrieben
Gestern um 11:10 Uhr, schrieb Andoragh:

Bitte eine Sache nicht vergessen. Krankenhäuser und auch andere Einrichtungen, übermitteln ihre Abrechnungsdaten über den Patienten direkt mit der Krankenkasse. Das bedeutet, wenn ihr mit einem Notfall im Krankenhaus eintrefft, oder einen Krankenwagen kommen lasst, dann besteht zwar die Schweigepflicht vom Arzt, aber die Krankenkasse sieht den ICD Code der Diagnose.
Wenn dort dann F65. 5 (Sadomasochismus) steht, dann kann es sein, dass sich die Krankenkasse bei euch melden wird. Daher kann es ratsam sein, den Arzt auf die Diagnose die er stellt anzusprechen, bzw. das Thema BDSM evtl. raus zu lassen, wenn es möglich ist.

EDIT: Beim Hausarzt habt ihr das nicht zu befürchten, weil dieser nicht direkt mit der Krankenkasse sondern der Kassenärztlichen Vereinigung abrechnet. Nur bei einer Krankschreibung über den ICD Code würde die Krankenkasse direkt sehen, dass BDSM involviert war.

Genau dann, also IN der Notaufnahme sollte man das Thema BDSM ansprechen, denn ein Fragebogen der KK ist deutlich angenehmer, als die Polizei im Raum zu haben und mit denen über häusliche Gewalt zu plaudern.
Bezahlen wird es die KK sowieso, solange die Behandlung nicht ziel der Session war.
LG, Sue

Geschrieben
Ich würde dir vorschlagen dich zuerst einmal mit BDSM und Sicherheit auseinander zu setzen. Also SSC, RACK und für härteres CCC und PRICK. Das Wissen darüber gehört für mich zur Grundlage, wenn man BDSM macht. Besonders als DOM, wie ich, sollte darüber Bescheid wissen.
Geschrieben
Gestern um 10:14 Uhr, schrieb Schneeflöckchen:

Man kann es auch aus der anderen Perspektive betrachten und zwar wenn Du als Bottom an einen doch nicht so erfahrenen Top gerätst, so wie ich in 2022. Der Dir durch eine falsch gesetzte Ohrfeige, ich war vollfixiert und wurde in der Bewegung gestoppt, ein Schleudertrauma verpasst. Ich hätte ihn wegen der Nachfolgen anzeigen können und eben auch weil er über eins meiner NoGos hinweggegangen ist. Er hat AV gegen meinen Willen durchgeführt, zählt als Vergewaltigung. Übrigens zählt ein Eindringen in den Körper egal mit welchem Gegenstand oder Körperteil gegen den Willen der Person mittlerweile als Vergewaltigung. Man sollte da auch nicht ausser Acht lassen, was dies langfristig für Folgen haben könnte. Nach der Session hatte ich also ein Schleudertrauma, Unfallbogen der Krankenkasse folgte und 2 Analfissuren. Man kann den Menschen nur vor den Kopf schauen.

Das tut mir sehr Leid für dich. Hoffe, dass du es verarbeiten konntest. Es gibt viele „Möchtegern DOMs“.

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