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BDSM und mögliche finanzielle/ rechtliche Folgen?


Vapesklave

Empfohlener Beitrag

Geschrieben
Wo keine Straftat angezeigt wird passiert nix.
Verletzungen ist ein anderes Thema
🩹🩹 helfen 😂
Geschrieben
Moin, ich denke Du hast zu viele Fragen mit einander verknüpft.

Zu Josten und Krankenkasse.

Generell ist es so, dass deine Krankenkasse auch bei einem Sport - oder Hobbyunfall einspringt .
Ich weiß von einer missglückten Bondage Session, bei welcher beim "Opfer" es zu einer Verletzung des Sehne gekommen war,die Krankenkasse eingesprungen ist.

Ich denke aber, es ist immer die Frage, wie man die Verletzung darstellt. Und ja es gibt Verletzungen, bei welchen der Arzt meldepflichtig ist.
Geschrieben (bearbeitet)

Also ich schließe ich hier an, dass rechtliche Bewertungen schwierig sind. Speziell der Aspekt der Einwilligung in die Körperverletzung ist ein im BDSM Kontext schwierig. Ab wann ist es a) sittenwidrig und b) ab wann liegt kein Einverständnis mehr vor? Das will ich nicht bewerten, ist aber zu bedenken. Ein im Nachgang zurück gezogenes Einverständnis KANN Probleme bringen.

Die Aussage, dass keine Straftat vorliegt wenn sie nicht angezeigt wird, ist sehr sehr gewagt.
Grundsätzlich, steht hier auch, gibt es meldepflichtige Verletzungen, die ein Arzt/Krankenhaus auch ggf. zur Anzeige bringen muss und auch wird. Hab ich eine Falschinformation verteilt, gilt nur für Minderjährige
Möglichkeit hier ist mit dem Arzt ein offenes Gespräch zu führen um solche straf- & haftungsrechtlichen Folgen möglichst abzuwehren.

EDIT:

Bei härteren Praktiken sollte man einfach überlegen ob der "Jugend peitscht für Olympia" Gedanke hier notwendig ist bevor man den submissiven Part mit dem Flammenwerfer eine Ganzkörper Epilation verpasst.

bearbeitet von Latextraum_OB
Edit & Erweiterung
Geschrieben
vor 17 Minuten, schrieb Einfach-Ich:



Ich denke aber, es ist immer die Frage, wie man die Verletzung darstellt. Und ja es gibt Verletzungen, bei welchen der Arzt meldepflichtig ist.

Das stimmt so leider nicht ganz. In Deutschland gibt es keine Meldepflicht für Verletzungen bei Erwachsenen. Hier greift die ärztliche Schweigepflicht. Also muss du dir Seitens des Arztes keine Sorgen machen.

Es kann passiere dass deine Krankenkasse dir einen Unfallbogen Zukommen lässt um zu prüfen ob es ein privater Unfall war.

Geschrieben
vor 2 Minuten, schrieb Papillon90:

Das stimmt so leider nicht ganz. In Deutschland gibt es keine Meldepflicht für Verletzungen bei Erwachsenen. Hier greift die ärztliche Schweigepflicht. Also muss du dir Seitens des Arztes keine Sorgen machen.

Es kann passiere dass deine Krankenkasse dir einen Unfallbogen Zukommen lässt um zu prüfen ob es ein privater Unfall war.

Tatsächlich hast Du Recht, ich hatte das falsch im Kopf, in den übrigen europäischen Ländern ist das wohl so, aber bei uns nicht @Papillon90. Ich ändere meinen Beitrag dazu ab, gilt tatsächlich nur bei Minderjährigen

Geschrieben
Vor 7 Minuten , schrieb Papillon90:

Das stimmt so leider nicht ganz. In Deutschland gibt es keine Meldepflicht für Verletzungen bei Erwachsenen. Hier greift die ärztliche Schweigepflicht. Also muss du dir Seitens des Arztes keine Sorgen machen.

Es kann passiere dass deine Krankenkasse dir einen Unfallbogen Zukommen lässt um zu prüfen ob es ein privater Unfall war.

Danke für die Aufklärung, ich dachte bislang, dass bei Verletzungen, die offensichtlich von Gewalt durch "Dritte" verübt wurden, zumindestens die Meldepflicht besteht, da stimmt etwas nicht

Geschrieben
Grundsätzlich, alles sehr grenzwertig...Normalerweise praktiziert du ja sowas mit der Person deines Vertrauens..Solltest du aber an die Falsche geraten,die dich viel erpressen will,oder sauer auf dich ist...dann wird's mit einer Anzeige übel für dich...und wenn sie dann irgendwelche Verletzungen nachweisen kann...noch übler .
Du wirst auf jeden Fall vor Gericht landen.Die Gerichte gehen meistens davon aus,das jemand ja nur anzeigt,wenn ein Grund vorliegt .Das heißt Anwaltskosten kannst du schon mal einplanen..dann kommt es darauf an wie die Beweislast ist und wem das Gericht glaubt.Mal abgesehen davon,das viel deine Familie,Arbeitgeber,Bekanntenkreis über deine Vorlieben Kenntnisse bekommen kann Dann ist die Frage welche Delikt dir vorgeworfen wird,..Beleidigung,Nötigung,Gefährliche Kverlerzung,Körperverletzung ,Vergewaltigung ect..Desweiteren kann man auch den zivilrechtl Weg zusätzlich noch gehen.Da wird denn vor einem Zivielgericht entschieden in wie weit jemand Anspruch auf Schmerzensgeld,Arztkostenübernahme,Verdienstausfall ect hat ...und das ist alles auch schon manch einem Prominenten passiert...Grade in den heutigen aufgeheizten Zeiten schwierig..Alternativ,die richtige Vertrauensvolle Partnerin finden,im Club,oder ihre Zustimmung aufzeichnen...
Geschrieben

Ok. Ich danke euch für all eure Antworten.   Jedoch wenn ich mir eure sehr verschiedenen Antworten so anschaue..... Erkenne ich fast alle Pros und Kontras welche mich zu erstellen dieses Themenfragebereich gebracht haben. 

 

Am sinningsten empfinde die Empfehlung zu einer Rechtsberatung. Wo bei ich schon Probleme habe, einen passenden Rechtsanwalt zu finden, welcher sich mit diesem (schon sehr speziellen) Themenbereich auskennt.  Ich könnte mir sehr gut vor stellen,  das ich jeden Rechtsanwalt in meiner speziellen Fragestellung überfordern würde.  Also jeder Rechtsanwalt müsste sich erst einmal einlesen.  Weil da so viele Rechtsbereiche mit ein spielen.  Und ich kenne keinen Rechtsanwalt der alle bedienen kann. 

Sicherlich würde wäre da das Strafrecht am ehesten meine Fragen beantworten.   Anderer Seits wäre  da auch der Familien/Sozialbereich und Versicherungsrecht  mit zu beachten.  Denn ich (als Sub)  müsste ja so eine Art Verfügung  (quasi wie eine Patientenverfügung) schreiben,  welche meiner Herrin gestattet mit mir zu tun was Sie will. 

Ok für eine Patientenverfügung muss ich eh noch einen Rechtsanwalt konsultieren.   Aber ich glaube nicht, das sich dieser mit meiner Problematik aus kennt. 

 

Tatsächlich wäre es cool wenn es einen Rechtsanwalt mit Spezialbereich BDSM  geben würde.  Welcher eine passende Verfügung schreiben könnte. Damit meine Herrin  sich in ihrer Ausübung auf rechtlich gesicherten Bereich bewegen könnte. 

Aber es ist schon sehr sehr schwer. 

 

 

Ok ich merke,  so komme ich nicht weiter. 

 

Hat den jemand von euch Tips zu Fachliteratur (noch besser Internetbereiche) wo i  damit ich  versuchen , mich in diesem Bereich ein zu lesen? 

Geschrieben
Vor 23 Stunden, schrieb MrMario:
Es gibt keine Körperverletzung auf Verlangen, insofern kann kein Top/Dom davon frei gesprochen werden.
Bei den härteren Praktiken ist meist ein „gefährlicher Gegenstand“ mit im Spiel, somit gefährliche Körperverletzung, heißt Offizialdelikt, Ordnungsbehörde muss Ermittlungen einleiten, sobald sie davon Kenntnis hat. Einfache KV ist Antragsdelikt, Ermittlung nur Antrag des Geschädigten.
Beim Arzt ist es Schweigepflicht vs. Nothilfe und Ermessenssache, Abwägung der Verhältnismäßigkeit, welches Rechtsgut höherwertiger ist. Da Recht auf körperliche Unversehrtheit ein Grundrecht ist (GG), wird die (gebrochene) Schweigepflicht bei der Rechtsgüterabwägung den kürzeren ziehen.
Im Falle der Krankenversicherung werden natürlich, da Unfall mit Fremdverschulden, die Kosten vom Verursacher zurück verlangt werden

Auch eine Ohrfeige kann als vorsätzliche Körperverletzung gewertet werden. Es braucht nicht immer einen Gegenstand und es ist schwer nachweisbar ob dafür vorher eine Einwilligung vorlag, wenn es nicht abgesprochen ist oder sich die Person in dem Setting anders entscheidet.

Geschrieben
Vor 17 Stunden, schrieb Bratty_Lo:

Mein Herr ist Anwalt. Er berät mich bestimmt immer richtig...^^ 😂

Boah ja, gerade krass Schlafmangel Folter quasi. Das sieht man äußerlich auch nicht...🙈

Schlafmangelfolter ist für mich ein echtes NoGo. Man sieht und spürt mir sowas an 😅

Geschrieben (bearbeitet)
vor 18 Stunden, schrieb harry5koeln91:

Grundsätzlich, alles sehr grenzwertig...Normalerweise praktiziert du ja sowas mit der Person deines Vertrauens..Solltest du aber an die Falsche geraten,die dich viel erpressen will,oder sauer auf dich ist...dann wird's mit einer Anzeige übel für dich...und wenn sie dann irgendwelche Verletzungen nachweisen kann...noch übler .
Du wirst auf jeden Fall vor Gericht landen.Die Gerichte gehen meistens davon aus,das jemand ja nur anzeigt,wenn ein Grund vorliegt .Das heißt Anwaltskosten kannst du schon mal einplanen..dann kommt es darauf an wie die Beweislast ist und wem das Gericht glaubt.Mal abgesehen davon,das viel deine Familie,Arbeitgeber,Bekanntenkreis über deine Vorlieben Kenntnisse bekommen kann Dann ist die Frage welche Delikt dir vorgeworfen wird,..Beleidigung,Nötigung,Gefährliche Kverlerzung,Körperverletzung ,Vergewaltigung ect..Desweiteren kann man auch den zivilrechtl Weg zusätzlich noch gehen.Da wird denn vor einem Zivielgericht entschieden in wie weit jemand Anspruch auf Schmerzensgeld,Arztkostenübernahme,Verdienstausfall ect hat ...und das ist alles auch schon manch einem Prominenten passiert...Grade in den heutigen aufgeheizten Zeiten schwierig..Alternativ,die richtige Vertrauensvolle Partnerin finden,im Club,oder ihre Zustimmung aufzeichnen...

Man kann es auch aus der anderen Perspektive betrachten und zwar wenn Du als Bottom an einen doch nicht so erfahrenen Top gerätst, so wie ich in 2022. Der Dir durch eine falsch gesetzte Ohrfeige, ich war vollfixiert und wurde in der Bewegung gestoppt, ein Schleudertrauma verpasst. Ich hätte ihn wegen der Nachfolgen anzeigen können und eben auch weil er über eins meiner NoGos hinweggegangen ist. Er hat AV gegen meinen Willen durchgeführt, zählt als Vergewaltigung. Übrigens zählt ein Eindringen in den Körper egal mit welchem Gegenstand oder Körperteil gegen den Willen der Person mittlerweile als Vergewaltigung. Man sollte da auch nicht ausser Acht lassen, was dies langfristig für Folgen haben könnte. Nach der Session hatte ich also ein Schleudertrauma, Unfallbogen der Krankenkasse folgte und 2 Analfissuren. Man kann den Menschen nur vor den Kopf schauen.

bearbeitet von Schneeflöckchen
Geschrieben

Das ganze rechtliche ist in einer Beziehung, die auf Vertrauen und Einvernehmlichkeit beruht eigentlich nicht so relevant. 

Spontane Playdates mit Unbekannten können da eher zu einem Mienenfeld werden... 

Was die Behandlungskosten angeht, übernehmen das auch erstmal die Krankenkassen - solange man nicht vorsätzlich etwas tut, was eine Behandlung notwendig macht, braucht man sich über Rückforderungen auch wenig Gedanken machen, sofern man nicht jedes Wochenende in der Notaufnahme sitzt. 

Ich sehe das alles ziemlich entspannt im Rahmen dessen, was ich bereit bin zu riskieren. Die gängigsten Verletzungen, die entstehen können, brauchen eh nur Zeit oder Hausmittel un zu heilen. 

Was in dem Bereich eher Bedeutung haben kann ist, wie Arbeitgeber reagieren, wenn zu häufig Krankmeldungen bei denen eingehen... 

Geschrieben (bearbeitet)

Bitte eine Sache nicht vergessen. Krankenhäuser und auch andere Einrichtungen, übermitteln ihre Abrechnungsdaten über den Patienten direkt mit der Krankenkasse. Das bedeutet, wenn ihr mit einem Notfall im Krankenhaus eintrefft, oder einen Krankenwagen kommen lasst, dann besteht zwar die Schweigepflicht vom Arzt, aber die Krankenkasse sieht den ICD Code der Diagnose.
Wenn dort dann F65. 5 (Sadomasochismus) steht, dann kann es sein, dass sich die Krankenkasse bei euch melden wird. Daher kann es ratsam sein, den Arzt auf die Diagnose die er stellt anzusprechen, bzw. das Thema BDSM evtl. raus zu lassen, wenn es möglich ist.

EDIT: Beim Hausarzt habt ihr das nicht zu befürchten, weil dieser nicht direkt mit der Krankenkasse sondern der Kassenärztlichen Vereinigung abrechnet. Nur bei einer Krankschreibung über den ICD Code würde die Krankenkasse direkt sehen, dass BDSM involviert war.

bearbeitet von Andoragh
Geschrieben
Donnerstag um 09:56, schrieb Köthen-Heiss-52:
Wo keine Straftat angezeigt wird passiert nix.
Verletzungen ist ein anderes Thema
🩹🩹 helfen 😂

Bedingt.
Wenn medizinisches Personal Verdacht hat, kann durchaus mal die pol dazugeholt werden und wenn die Personen dann nicht bereit sind, zu erklären, kann da schon mal weiter geschaut werden
LG, Sue

Geschrieben
Der 2. Part sagt alles ist in Ordnung, ist die Polizei machtlos, so oft wie bei Schlägern, wo Frauen aus Angst keine Anzeige erstatten!
Geschrieben
Gestern um 10:07 Uhr, schrieb Schneeflöckchen:

Auch eine Ohrfeige kann als vorsätzliche Körperverletzung gewertet werden. Es braucht nicht immer einen Gegenstand und es ist schwer nachweisbar ob dafür vorher eine Einwilligung vorlag, wenn es nicht abgesprochen ist oder sich die Person in dem Setting anders entscheidet.

Ein Gegenstand macht aber den Unterschied zwischen einfacher und gefährlicher Körperverletzung aus.
Ein Arzt begeht zb eine gefährliche Körperverletzung, wenn er dir einen Zugang legt, da ein "Gegenstand" verwendet wurde. Wir setzen hier aber erstmal Einvernehmen voraus und erstatten ist keine Anzeige ...
LG, Sue

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