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Rechtslage rund um BDSM


Empfohlener Beitrag

Liebe Community

In einem anderen Thread kamen Bedenken auf, ebenso Gefahrenhinweise die sich auf grenzwertige Praktiken im BDSM bezogen.

Durch diesen Austausch motiviert, kam mir der Gedanken, diesem Thema einen eigenen Thread zu widmen, und die Rechtslage für uns Ausübende, genauer unter die Lupe zu nehmen. In meinem Fall war es für mich besonders wichtig zu wissen, wo für mich die Grenzen die von aussen abgesteckt wurden liegen, und wie ich es vermeide diese zu überschreiten.

Ein Großteil meiner Sessions findet im S/M Bereich statt, und das unter Anwendung knallharter Praktiken, die auch unter die Haut gehen können. Also nichts für zarte Gemüter. Umso wichtiger war es mir dabei auch, mich in einem Rahmen zu bewegen, der sowohl die Sicherheit meiner Partner, als auch meine, so gut es geht gewährleistet. 

 

Ich bin mir sicher, dass für jeden etwas dabei sein könnte, das sein Verhalten während der Sessions noch einmal reflektierter und sensibilisierter betrachtet, und ebenso das eigene Sicherheitsbewusstsein fördert, um unangenehmen Situationen vorzubeugen, diese zu vermeiden.

Worum es hier NICHT geht ist: Euch eine Absolution zu erteilen, oder gar einen Freibrief, um damit folgenschwere oder grenzwertige Aktionen zu beschönigen oder gar zu rechtfertigen!

Noch soll dieser Thread dazu dienlich sein, Euch eine Anleitung zu geben, wie ihr rechtswidrige Handlungen straffrei vollziehen könnt.

Der Zweck dieses Threads, dient einzig und allein der Aufklärung und Informationsgewinnung, um den Umgang mit teils extremen Praktiken sicher/sicherer zu gestalten, und den rechtlichen Rahmen dabei einzuhalten. Spaß soll auch Spaß bleiben, nur muss man ja auch unterscheiden können, wo Spaß anfängt, und auch wo dieser aufhört.

 

Bitte beachtet insbeondere: Das ist ein sehr brisantes, hoch senisibles und emotional behaftetes Thema. Daher bleibt so gut es nur geht, sachlich und objektiv, vorbehalt und vorurteilsfrei beim formulieren Eurer Posts. Vermeidet es, anderen ihre Meinung absprechen zu wollen, indem Ihr auf unangemessene Weise auf diesen rumtrampelt. Wir sind alle erwachsen, und sollten fähig sein zu diskuttieren, ohne zu provozieren!

Der Gesetzgeber hat sich mit dem Thema BDSM befasst, und hat den rechtlichen Rahmen geschaffen, indem man sich straffrei bewegen darf. 

Die Ausgangslage bildet das Urteil des BGH, aus dem Jahre 2004.

Zitat;

Nach § 228 StGB handelt derjenige, der eine Körperverletzung mit Einwilligung der verletzten Person vornimmt, nur dann rechtswidrig, wenn die Tat trotz der Einwilligung gegen die guten Sitten verstößt. Am 26. Mai 2004 entschied der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofes (BGH), dass sadomasochistisch motivierte Körperverletzungen nicht an sich sittenwidrig sind und damit § 228 StGB prinzipiell bei sadomasochistischen Praktiken Anwendung findet.[2] Allerdings ist das „Urteil über die Sittenwidrigkeit im Einzelfall abhängig vom Grad der Rechtsgutverletzung“, mit anderen Worten von den drohenden gesundheitlichen Folgen der Körperverletzung. Die Grenze zur Sittenwidrigkeit ist laut BGH auf jeden Fall überschritten, wenn „bei vorausschauender objektiver Betrachtung aller maßgeblichen Umstände der Einwilligende durch die Körperverletzungshandlung in konkrete Todesgefahr gebracht wird“.[2] In dem Grundsatzurteil hob der BGH ein Urteil des Landgerichts Kassel auf, in dem ein Mann, der seine Partnerin auf deren Wunsch gewürgt und dabei unwillentlich erwürgt hatte, wegen fahrlässiger Tötung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden war. Eine Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge hatte das Landgericht abgelehnt, da die Tat seiner Auffassung nach mit Einwilligung des Opfers geschehen sei. 

 

Hinweis: Das ist ein Auszug aus dem Deutschen Justizbereich, der auch nur für die in der BRD lebenden gültig ist. Wer im Ausland wohnt, dieser informiert sich bitte nocheinmal gesondert, über die gültigen Gesetze seines entsprechenden Aufenthaltslandes. Die Gesetze können/werden da abweichen.

 

Frage: Wie ist Eure Meinung zu dem Thema?

 

Wie immer, freue ich mich über jegliche Beteiligung. 

Für die Stars und Sternchen die es auf meine Ignohitliste geschafft haben. Ich werde die Funktion vorrübergehend abschalten, denn ich finde das auch Eure Meinungen zu diesem Thema wichtig sind. Vllt. ist es auch eine Chance alte Unzulänglichkeiten abzulegen, und sich erneut in wohlwollenderer Form anzunähern.  

Sehr aktuelles Thema gerade bei mir .
Hätte eine Session mit einer Psychisch erkrankten Frau ! Sie verhielt sich "normal" für mich gab es keinerlei anzeigen das ich ihre wünsche nach Spanking nicht nachkommen sollte.
Nun nach etwa 3 Wochen bekam ich einen Brief von der Staatsanwaltschaft in der ich der Körperverletzung bezichtigt werde .
Deshalb werde ich ab jetzt nur noch mit BDSM Vertrag tätig werden .

Wenn du mehr dazu wissen möchtest empfehle ich das Buch BDSM für Einsteiger und Fortgeschrittene. Zu beziehen über das Haus Rossiy.  Da sind rechtliche Grundlagen erklärt. 

Wie handhabt ihr das ? Ich meine nach wie vor das dass BDSM Thema rein rechtlich grenzwertig ist . Mündliche Absprache zählen vor Gericht Recht wenig .
  • Moderator
vor 3 Minuten, schrieb SpontanER:

Mündliche Absprache zählen vor Gericht Recht wenig .

Da habe ich etwas für euch (Link direkt im Forum lesbar, nicht in der App oder Startseite)

BDSM und Strafrecht

Vor 22 Minuten , schrieb FETMOD-UYEN:

Da habe ich etwas für euch (Link direkt im Forum lesbar, nicht in der App oder Startseite)

BDSM und Strafrecht

Danke für den Tipp 👍

Ich werde mich hier dezent zurückhalten, das kann, wie bereits in der Vergangenheit, nur ausarten, weil viele Halbwissen in den Raum schmeißen. Die Rechtslage ist ziemlich eindeutig in DE und sollte eigentlich bekannt sein, wenn man sich als Dom länger in diesem Bereich bewegt.
Vor 1 Stunde, schrieb FETMOD-UYEN:

Das ist richtig.

Aber ich frage mich irgendwie: Wie sichert man sich ab, wenn man BDSM  (eventuell auch extremer) leben will.

Mündliches Einvernehmen hat im Falle eines Falles keine Rechtsgültigkeit.

Was ist, wenn eine Person also hinter her sagt: "Das wollte ich gar nicht haben"

Wie beweisst man es immErnstfall, dass es gewollt und abgesprochen war. Nicht immer hat man ne dritte Person als Zeuge dabei oder eine Videokamera.

Schriftliche "Verträge" haben auch keine Rechtsgültigkeit.

Ein heikles Thema und immer aktuell, auch wenn es hier schon mal in ähnlicher Art schon diskutiert wurde.

Das gilt allerdings nicht nur für BDSM, sondern auch schon für sexuelle Handlungen, in die zuvor allein durch körperliche Handlungen eindeutig eingewilligt wurde.

Fetishdrag0n
vor 29 Minuten, schrieb Handcuffs_1985:

Das gilt allerdings nicht nur für BDSM, sondern auch schon für sexuelle Handlungen, in die zuvor allein durch körperliche Handlungen eindeutig eingewilligt wurde.

Wenn es um eine Absicherung geht der Beweislage, dann hat weder mündliche noch rein körperliche Einwilligung einen Nutzen ohne Zeugen.

Man verstößt dabei gegen kein deutsches Gesetz, wenn man keine zusätzliche mündliche Einwilligung einholt.  

 

vor 7 Stunden, schrieb Aberration:

Ich werde mich hier dezent zurückhalten, das kann, wie bereits in der Vergangenheit, nur ausarten, weil viele Halbwissen in den Raum schmeißen. Die Rechtslage ist ziemlich eindeutig in DE und sollte eigentlich bekannt sein, wenn man sich als Dom länger in diesem Bereich bewegt.

Ich finde es schade, das Du Dich mit Deiner kritischen Meinung zurückhälst. Genau das bringt uns doch erst weiter, Dinge zu erörtern, an die evtl. andere garnicht denken, oder irrtümlich (Halbwissen) für gegeben halten. Wir Menschen sind fehlbar, und Fehler macht ausnahmslos jeder. Wenn Du dazu beitragen kannst, Fehler zu vermeiden dann ist das Ziel des Themas doch erreicht. Nämlich Wissen zu schaffen, um Fehler zu vermeiden, Sicherheit und sichereren Umgang mit BDSM zu schaffen. Meine Absicht ist es, sich auch mit den Unschönen Seiten des BDSM zu beschäftigen. BDSM ist nicht nur Geil, sondern auch Verantwortung. 

 

Wie Du siehst ist die Forenmoderation hier aktiv mit dabei, damit alles in geordneten Bahnen verläuft, und es nicht ausufert. Vielen Dank hier an der Stelle an @FETMOD-UYEN, mit dem ich zuvor Rücksprache gehalten habe, wie man dieses Thema angehen sollte.

 

Zu den Verträgen kann ich leider nur sagen, das diese schon allein eine Sittenwidrigkeit darstellen. Sie haben keinerlei Rechtsgültigkeit, weil schon der Begriff "Vertrag" im Zusdammenhang mit dem Abtreten der Persönlichkeitsrechte gegen vcrschiedene Grundrechte verstößt. Ich würde den Titel Abmachung vorschlagen, denn das hat nicht den rechtlich verbindlichen Charakter, wie das Wort Vertrag. Menschenrechte sind in Deutschland vertraglich nicht abtretbar.

 

Mein Weg, um größtmögliche Sicherheit zu schaffen ist, mich zuerst dem Menschen zu widmen, diesen so gut es geht kennen zu lernen, bevor ich mit diesem intim werde. Im gespräch zeichnen sich schon viele Muster ab, an denen man gewisse Dinge erkennen kann, und die helfen, die Entscheidung zu fällen, ob man sich auf das Ggü einlässt, oder sich besser distanziert. Stichworte wie: Geistiger Zustand, Risikobereitschaft uvm. kann ich so besser einschätzen, als das ich mich von dem pers. Erscheinungsbild allein beeinflussen lasse. Trieb abschalten, Gehirn einschalten, beugt Fehleinschätzungen vor. 

vor 6 Stunden, schrieb jansalterego:

Warum machst Du auch so ultraweirde Sachen?

Jeder hat ein anderes Level an Civilcourage und Beschützerinstinkt. Es wird leider viel zu oft weggeschaut, um ja nicht selbst involviert zu werden. Dabei könnte der pers. Einsatz eines jeden dazu beitragen, die Ungerechtigkeiten die in der Gesellschaft vorkommen einzudämmen. Da kann auch schon das Absetzen eines Notrufes allein genügen, um Menschlichkeit zu beweisen, anstatt zu filmen und es dann iwo hoch zu laden.

 

Der Schüler im Bus der von anderen Schülern gehänselt wird, erhielt von mir Beistand, erhält von mir Beistand, und auch morgen werde ich ihm beistehen. Übertragen auf BDSM bedeutet das für mich, einen Wunsch nach einer extremen Behandlung, die weit über die Grenzen des Annehmbaren hinaus geht, schlicht auch abzulehnen. Da diskuttiere ich auch nicht, und bei Uneinsichtigkeit gibs ne Runde geknebeltes Abhängen mit Handschellen an der Wand der Selbsterkenntnis. 

vor 8 Minuten, schrieb Aberration:

Meine Antwort war vermutlich etwas missverständlich. Bin Jurist, habe hier einige Male Rechtliches dazu erklärt und wurde dennoch mit Meinungen überrannt, die schlichtweg nicht stimmten. Von "mit einem Bein im Knast" (@guterZeitvertreib) über "Man kann immer sofort für *** verurteilt werden" bis hin zu Geschäftsfähigkeitsdiskussionen ist dann halt leider immer alles dabei und einige Hardliner hier fahren immer wieder die gleichen (dummen, sorry) Schienen. Dann kommen noch Leute hinzu, die solche Verträge (z. B. @SpontanER, sogar mit evtl. psychisch kranken Personen) für rechtlich bindend halten oder als Garantie für Straffreiheit in Erwägung ziehen.

Auch vor Gericht müsste zudem von der Gegenseite nachgewiesen (!) werden, dass KEIN Konsens bestand, nicht umgekehrt, aber auch das wird (wie hier gerade, @FETMOD-UYEN) ständig umgedreht und davon geredet, dass die Doms alle den Konsens beweisen müssten. Habe jahrelang Vergew.-Sachen bearbeitet, mal am Rande.

Es ist einfach nicht machbar, das immer wieder alles klarzustellen.

Dann bist Du doch prädestiniert, hier im Sinne der Sicherheit und Aufklärung Klarheit zu schaffen. Ja, manches ist unbequem, und so mancher mag sich damit nicht beschäftigen. Aber etwas das nunmal gesetzlich festgehalten wurde, kann man nicht mit den eigenen pers. Ansichten aushebeln. Du als Jurist, könntest hier enorm dazu beitragen, das genau diese Irrtümer aus der Welt geschaffen werden. Es ist vollkommen richtig, das hier die Anklage in der Beweispflicht ist, und das in Deutschland die Unschuldsvermutung an erster Stelle kommt. Das blenden viele aus, und versuchen lautstark das zu unterdrücken, und aus dem Fokus zu schaffen. Autodidaktisch behaftete Aussagen werden wohl nie versiegen, umso wichtiger ist es, dem sich entgegen zu stellen. Findest Du nicht auch? 

 

Aufklärung und vermitteln von Wissen, tiefer gehendes Rechtsbewusstsein zu fördern, um so passiv Dritte davor zu bewahren das sie Situationen ausgesetzt werden, bei denen sie verletzt werden können, sehe ich als eine Bürgerpflicht an. Man lernt nie, niemals aus.

 

Also, lass knacken Kollege. 

Ich gebe Leitewolf recht - grade ein Jurist mit Erfahrung sollte sich äußern.
Lass dich bitte nicht von denen abhalten , die selbst für „ Geschäftstüchtig „ ihre eigen Definition haben.
Grade die grau Zonen, die Interpretation - gegen die guten Sitten - vor Gericht wären interessant
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