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Schlagwerkzeuge und das deutsche Waffenrecht


Ro****

Empfohlener Beitrag

Mal ein sehr interessanter Gedanke.
Das ein oder andere, fällt bestimmt unter eine Kategorie Waffe, zumindest nach deutschem Urteil. Wenn ich an mein Nientenpaddel denke…
Aber wo zieht man da nen Strich , da es ja einvernehmlich zum Vergnügen is.

Naja wenn es ein verbotener Gegenstand laut Waffenrecht ist und du damit im öffentlichen Raum oder gar auf Veranstaltungen erwischt wirst.
Ist es eine Straftat .

Oha, sehe jetzt schon den wilden Westen in diesem Thread. Unterschieden werden muss erstmal zwischen Waffen, die man zwar besitzen, aber nicht führen darf und denen, die man nichtmal besitzen darf. Ist für mich aber schwer vorstellbar, einen in der Liste des WaffG genannten Gegenstand in einem renommierten Shop zu finden, da alle Waffen, die nicht besessen werden dürfen, auch nicht einfach so verkauft werden dürfen.

Da es dem TE aber nicht darum ging, ob man diese führen darf (im rechtlichen Sinne), könnte ich nur antworten: Nein, mache ich mir keine Gedanken drüber, solange sie von einem angesehenen Shop innerhalb Deutschlands verkauft wurden.

Das Ding mit Tchibo kannte ich nicht, danke dafür. Das hat von denen sicherlich auch niemand kommen sehen 😂

(bearbeitet)

Darüber habe ich mir noch nie Gedanken gemacht, benutze aber auch keine extremen Sachen. Um meine Bull Whip mache ich mir keine Sorgen.

Das Produkt von Tschibo habe ich gegooglet mit "Tchibo Massagestab  Waffe". Das ist ein biegsamer Stab mit einer Stahlkugel am Ende. Mit einer Stahlkugel pflege ich meine Sub nicht zu schlagen.

Die Bezugsquelle ist für mich kein Kriterium meines Vertrauens.

bearbeitet von Windgust
vor 2 Stunden, schrieb Ropamin:

Die Geschichte mit diesem Massageklopfer von Tchibo, zu dem es einen Feststellungsbescheid des BKA gibt, das diesen ganz klar als verbotenen Gegenstand einordnet, dessen Besitz allein schon eine Straftat darstellt

what?   echt nu...oO  nich mitbekommen! aber ich musste schmunzeln eben

 

rechtslage..hmm

die iss wohl eh so ne sache im SM...aber was schlaginstrumente angeht, hab ich mir nie wirklich gedanken gemacht tatsächlich.. bastel wie du ja auch gerne was selbst..hmm!

(paracord iss nice)

Also zu den Neuerungen dieses Jahr weiß ich nur, daß ich zum Beispiel wegen "Schrotti" in der Handtasche in Schwierigkeiten kommen kann. Ist n Mini-Messerchen. Was Tabu ist, sind jetzt "Klingen" aller Art, WENN man sie "griffbereit" hat - was man auch immer darunter definieren mag. Aber darunter würde wohl auch die kleine Schere im Portemonnaie fallen oder die Nagelschere im Nagel-Set... 😅 "Waffentauglich" sind aber weder die Scheren, noch mein kleines Schrotti. Bloß praktische Alltagshelfer. 🤷

Ich schaue da regelmäßig nach... zuletzt weil ich die Sprunggerte offen mittführen wollte...und dann habe.
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Ja einiges wurde entsorgt um auf Nummer sicher zu gehen...wie das Lederpaddel mit Gewichten...aber schon vor einer Ewigkeit.
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Bin auch schon mit einem Teppichmesser was ich immer dabei hatte, auf der Arbeit, zur Polizeiwache gefahren und hatte es in einer Box verschlossen...die haben es dann stundenlang begutachtet, und mir mitgeteilt ja ...so gebaut geht es😇
Jetzt an alle Arbeiter denkt, die dies nicht machen🤔tja selbst Schuld.

Richtig @Aberration, es geht mir nicht um das Führen von Schlaginstrumenten - tatsächlich darum, dass mit jeder Neuerung, weitere Dinge unter verbotene Gegenstände fallen.

Ich möchte einfach nichts besitzen oder mir bauen, womit ich mich strafbar machen würde, nur weil ich es habe und es nicht besser weiß.

Wenn eines meiner Werkzeuge als Waffe gewertet werden würde, ist das ja völlig egal, da ich ja bereits über 18 bin und sowas deshalb legal besitzen und transportieren darf.

Zumal die Zweckbestimmung als "Erwachsenenspielzeug" bei den meisten meiner Sachen eben dafür sorgt, dass die in dem Fall dann unreguliert sind. Nur ist bei verbotenen Gegenständen die Zweckbestimmung wieder egal...

Ich habe Ideen für Projekte und bevor ich anfange zu bauen, suche ich erstmal im Gesetzestext und der zugehörigen Durchführungsverordnung, ob ich das überhaupt wie geplant umsetzen kann, was da eine Grauzone wird oder was ich nicht darf. 

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