Dies ist ein beliebter Beitrag. Ro**** Geschrieben vor 3 Stunden Dies ist ein beliebter Beitrag. (bearbeitet) Voranstellen möchte ich erstmal, dass es mir nicht darum geht, bestimmte Sachverhalte hier rechtlich einzuordnen und ich hier auch keine Rechtsberatung suche. Meine erste Frage wäre, ob ihr euch grundsätzlich Gedanken darüber macht, ob eure Schlagwerkzeuge von ihrer Beschaffenheit her mit den Beschreibungen der im Waffengesetz beschriebenen Gegenstände, ähnlich wie diese einzuordnen wären. Die Geschichte mit diesem Massageklopfer von Tchibo, zu dem es einen Feststellungsbescheid des BKA gibt, das diesen ganz klar als verbotenen Gegenstand einordnet, dessen Besitz allein schon eine Straftat darstellt, hat mich in letzter Zeit darüber grübeln lassen, ob die Dinge, die ich so mitnehme, mir nicht vielleicht Probleme bescheren könnten, wenn ich auf dem Weg zu einer Veranstaltung in eine Fahrzeugkontrolle geraten sollte. Also Vertraut ihr darauf, dass alles, was ihr so bei einschlägigen Shops vor längerem mal gekauft habt, dass es auch nach den ganzen Neuerungen der letzten Jahre noch immer unproblematisch ist? Recherchiert ihr vor Bestellungen aus dem Ausland über Etsy und co, ob das interessante Ding auch hier legal besessen werden darf? Oder reicht es euch schon, dass entsprechende Artikel von den Verkäufern nach Deutschland geliefert werden? Wenn ihr selbst etwas bauen möchtet, wie informiert ihr euch, ob der geplante Bau nicht doch noch abgeändert werden müsste, damit ihr euch nicht strafbar macht? Derzeit bastel ich viel mit Paracord und teilweise befülle ich die Kerne auch mit Bleischrot - durch den festen Türkenkopfknoten, den ich gern als Griff mache, wird das schon ziemlich hart und in einem Fall habe ich den dann doch wieder abgeschnitten, weil das Teil wie oben genannter Massageklopfer, der Beschreibung eines "Totschläger" entsprochen hätte, wenn man den einfach umgedreht hätte... Inzwischen verbringe ich beim Prototypenbau stellenweise fast so viel Zeit mit Recherche wie für den tatsächlichen Bau. Bin ich da der einzige oder wie geht ihr damit um, das die Rechtslage für Laien schwer zu überblicken ist? bearbeitet vor 3 Stunden von Ropamin
Zema Geschrieben vor 1 Stunde Mal ein sehr interessanter Gedanke. Das ein oder andere, fällt bestimmt unter eine Kategorie Waffe, zumindest nach deutschem Urteil. Wenn ich an mein Nientenpaddel denke… Aber wo zieht man da nen Strich , da es ja einvernehmlich zum Vergnügen is.
Li**** Geschrieben vor 1 Stunde Naja wenn es ein verbotener Gegenstand laut Waffenrecht ist und du damit im öffentlichen Raum oder gar auf Veranstaltungen erwischt wirst. Ist es eine Straftat .
Aberration Geschrieben vor 1 Stunde Oha, sehe jetzt schon den wilden Westen in diesem Thread. Unterschieden werden muss erstmal zwischen Waffen, die man zwar besitzen, aber nicht führen darf und denen, die man nichtmal besitzen darf. Ist für mich aber schwer vorstellbar, einen in der Liste des WaffG genannten Gegenstand in einem renommierten Shop zu finden, da alle Waffen, die nicht besessen werden dürfen, auch nicht einfach so verkauft werden dürfen. Da es dem TE aber nicht darum ging, ob man diese führen darf (im rechtlichen Sinne), könnte ich nur antworten: Nein, mache ich mir keine Gedanken drüber, solange sie von einem angesehenen Shop innerhalb Deutschlands verkauft wurden. Das Ding mit Tchibo kannte ich nicht, danke dafür. Das hat von denen sicherlich auch niemand kommen sehen 😂
Windgust Geschrieben vor 57 Minuten (bearbeitet) Darüber habe ich mir noch nie Gedanken gemacht, benutze aber auch keine extremen Sachen. Um meine Bull Whip mache ich mir keine Sorgen. Das Produkt von Tschibo habe ich gegooglet mit "Tchibo Massagestab Waffe". Das ist ein biegsamer Stab mit einer Stahlkugel am Ende. Mit einer Stahlkugel pflege ich meine Sub nicht zu schlagen. Die Bezugsquelle ist für mich kein Kriterium meines Vertrauens. bearbeitet vor 56 Minuten von Windgust
towel Geschrieben vor 54 Minuten vor 2 Stunden, schrieb Ropamin: Die Geschichte mit diesem Massageklopfer von Tchibo, zu dem es einen Feststellungsbescheid des BKA gibt, das diesen ganz klar als verbotenen Gegenstand einordnet, dessen Besitz allein schon eine Straftat darstellt what? echt nu...oO nich mitbekommen! aber ich musste schmunzeln eben rechtslage..hmm die iss wohl eh so ne sache im SM...aber was schlaginstrumente angeht, hab ich mir nie wirklich gedanken gemacht tatsächlich.. bastel wie du ja auch gerne was selbst..hmm! (paracord iss nice)
Davina87 Geschrieben vor 41 Minuten Also zu den Neuerungen dieses Jahr weiß ich nur, daß ich zum Beispiel wegen "Schrotti" in der Handtasche in Schwierigkeiten kommen kann. Ist n Mini-Messerchen. Was Tabu ist, sind jetzt "Klingen" aller Art, WENN man sie "griffbereit" hat - was man auch immer darunter definieren mag. Aber darunter würde wohl auch die kleine Schere im Portemonnaie fallen oder die Nagelschere im Nagel-Set... 😅 "Waffentauglich" sind aber weder die Scheren, noch mein kleines Schrotti. Bloß praktische Alltagshelfer. 🤷
Ja**** Geschrieben vor 34 Minuten Ich schaue da regelmäßig nach... zuletzt weil ich die Sprunggerte offen mittführen wollte...und dann habe. . Ja einiges wurde entsorgt um auf Nummer sicher zu gehen...wie das Lederpaddel mit Gewichten...aber schon vor einer Ewigkeit. . Bin auch schon mit einem Teppichmesser was ich immer dabei hatte, auf der Arbeit, zur Polizeiwache gefahren und hatte es in einer Box verschlossen...die haben es dann stundenlang begutachtet, und mir mitgeteilt ja ...so gebaut geht es😇 Jetzt an alle Arbeiter denkt, die dies nicht machen🤔tja selbst Schuld.
Der_Typ Geschrieben vor 29 Minuten Mein Cricketschläger ist ein universal Talent für drinnen und draußen 😎
Ro**** Geschrieben gerade eben Autor Richtig @Aberration, es geht mir nicht um das Führen von Schlaginstrumenten - tatsächlich darum, dass mit jeder Neuerung, weitere Dinge unter verbotene Gegenstände fallen. Ich möchte einfach nichts besitzen oder mir bauen, womit ich mich strafbar machen würde, nur weil ich es habe und es nicht besser weiß. Wenn eines meiner Werkzeuge als Waffe gewertet werden würde, ist das ja völlig egal, da ich ja bereits über 18 bin und sowas deshalb legal besitzen und transportieren darf. Zumal die Zweckbestimmung als "Erwachsenenspielzeug" bei den meisten meiner Sachen eben dafür sorgt, dass die in dem Fall dann unreguliert sind. Nur ist bei verbotenen Gegenständen die Zweckbestimmung wieder egal... Ich habe Ideen für Projekte und bevor ich anfange zu bauen, suche ich erstmal im Gesetzestext und der zugehörigen Durchführungsverordnung, ob ich das überhaupt wie geplant umsetzen kann, was da eine Grauzone wird oder was ich nicht darf.
Empfohlener Beitrag