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Zwischen Traumfantasie und Realitätscheck – Wo zieht man die Grenze?


LikeToTickle94

Empfohlener Beitrag

Erstmal vielen Dank für eure ganzen Antworten!

Ich werde erneut das Gespräch suchen und schauen ob wir Lösungen für meine Bedenken finden können und ob Sie diese auch versteht und gewillt ist darauf einzugehen. Natürlich bestimmte ich in der Rolle des Doms / Tops wie das ganze abläuft und ausgeht. Doch ich distanziere mich von Menschen, die glauben der Verantwortung entfliehen zu können, wenn Sie einen Menschen durch Bondage in eine Hilflose Lage bringen.

(bearbeitet)
vor 40 Minuten, schrieb LikeToTickle94:

Erstmal vielen Dank für eure ganzen Antworten!

Ich werde erneut das Gespräch suchen und schauen ob wir Lösungen für meine Bedenken finden können und ob Sie diese auch versteht und gewillt ist darauf einzugehen. Natürlich bestimmte ich in der Rolle des Doms / Tops wie das ganze abläuft und ausgeht. Doch ich distanziere mich von Menschen, die glauben der Verantwortung entfliehen zu können, wenn Sie einen Menschen durch Bondage in eine Hilflose Lage bringen.

Du hast hier viele gute Antworten und Ratschläge bekommen.

Ich kann mich da nur anschließen und empfehle Dir dringend, diese Antworten und Ratschläge nochmals angemessen auf Dich wirken zu lassen.

Ansonsten Viel Glück!

bearbeitet von SirTorben
Vor 3 Stunden, schrieb Rosenrot82:

Ich hab jetzt echt versucht deinen Kommentar nicht zu kommentieren.  Aber ich kann es nicht einfach so stehen lassen.

Menschen die sich überhaupt nicht kennen, sollten nicht auf 100% oder drüber, miteinander  "spielen". Da nutzt auch keine Vereinbarung was. Ein Dom braucht Selbstdisziplin und sollte auch aus eben solchen Gründen nicht bei allem den Erfüller solcher Fantasien spielen. Dafür fährt er in den Knast ein und ihre psychische und körperliche Gesundheit ist schwer geschädigt. 

100%. Und eine schriftlich fixierte Zustimmung, gerade bei sowas, ne Unbekannte tagelang fixiert und mundtot halten, Schlaf- und Freiheitsentzug - da interessiert ein sittenwidriger Vertrag mal so erst recht niemanden, wenn das ausgemalte Vergnügen sich in Horror verwandelt.
Das ist einfach völlig fahrlässig, sich auf sowas einzulassen.

Alle Theorie ist grau. Mache mit ihr eine Session so, wie du willst, ohne dich vorher festlegen zu lassen (natürlich wie immer im einvernehmlich vereinbarten Rahmen).

Wahrscheinlich hat sie nach einer Stunde Fixierung genug und meldet sich.

Wenn nicht und du höchstens 2 Std. verantworten kannst, dann mache sie eben los. Wahrscheinlich wird sie dankbar sein.

Und wenn sie danach doch unzufrieden sein sollte, dann war es eben eine ONS (one night session ;)).

Am 2.7.2026 at 02:32, schrieb LikeToTickle94:

Habt ihr Erfahrungen mit Partnerinnen, die so extrem fordern?

Nein, da mache ich einen Bogen drum.

(bearbeitet)
vor 17 Stunden, schrieb Rosenrot82:

Ich hab jetzt echt versucht deinen Kommentar nicht zu kommentieren.  Aber ich kann es nicht einfach so stehen lassen.

Menschen die sich überhaupt nicht kennen, sollten nicht auf 100% oder drüber, miteinander  "spielen". Da nutzt auch keine Vereinbarung was. Ein Dom braucht Selbstdisziplin und sollte auch aus eben solchen Gründen nicht bei allem den Erfüller solcher Fantasien spielen. Dafür fährt er in den Knast ein und ihre psychische und körperliche Gesundheit ist schwer geschädigt. 

Ich vermute du nimmst manches oder gar zu vieles, was hier den ganzen Tag lang geschrieben wird, zu ernst. 

Es gibt oftmals einen Unterschied zwischen der virtuellen "Wirklichkeit" von Fet u.a. und der realen Wirklichkeit von persönlichen Treffen oder Stammtischen.  

Wer aber dennoch, da wir ja alle volljährig sind, auf diesem Niveau meint "spielen" zu müssen, der sollte sich zumindest höchstmöglich abzusichern versuchen. 

bearbeitet von SM-Art-5-GG
vor 14 Stunden, schrieb LikeToTickle94:

Ich werde erneut das Gespräch suchen und schauen ob wir Lösungen für meine Bedenken finden können und ob Sie diese auch versteht und gewillt ist darauf einzugehen.

Ich würde gar nicht so sehr auf den Bedenken "rumreiten", sondern einfach machen bzw. nicht machen. DU hast die Zügel in der Hand und Du bestimmst, was Du machst. Du kannst Du ja wunder was bestätigen lassen, das ist aber keine Verpflichtungserklärung, die Dir vorschreibt, dass Du Dein Gewissen, Deine Vorsicht und Deine Fürsorge an der Haustür abgibst.

Was dann die Zukunft bringt und wie es weiter geht, das wird die Zukunft zeigen.

Alles Gute!

vor 6 Stunden, schrieb SM-Art-5-GG:

Ich vermute du nimmst manches oder gar zu vieles, was hier den ganzen Tag lang geschrieben wird, zu ernst. 

Es gibt oftmals einen Unterschied zwischen der virtuellen "Wirklichkeit" von Fet u.a. und der realen Wirklichkeit von persönlichen Treffen oder Stammtischen.  

Wer aber dennoch, da wir ja alle volljährig sind, auf diesem Niveau meint "spielen" zu müssen, der sollte sich zumindest höchstmöglich abzusichern versuchen. 

Das ich jetzt die Stimme-der-Vernunft bin finde ich befremdlich. Ich finde es halt nicht in Ordnung, hier sogenannte Tipps zu geben, wie man sich bei Strafbaren Handlungen absichern könne. 

Strafbar bleibt strafbar.

Natürlich kann es Kopfkino sein, sagte ich bereits in meinem ersten Kommentar und auch hier sollte der Dom eben den Überblick behalten und auch scharfe Grenzen ziehen.

 

Es ist hier schon gesagt worden. Aber es deckt sich auch mit meinen Erfahrungen. Grade die die online es nicht krass und hart genug bekommen konnten waren zu 99% welche die selbst vor einen Treffen in einen Cafe gekniffen haben. Ansonsten gilt für mich ..ich habe Grenzen die kann und will ich nicht überschreiten. Und als Mann sollte man da ganz besonders achten das man nicht an eine labile Frau gerät, die dann am nächsten Morgen feststellt.."Ich wollte das doch nicht" und zur Polizei rennt.

(bearbeitet)
vor 51 Minuten, schrieb Rosenrot82:

Das ich jetzt die Stimme-der-Vernunft bin finde ich befremdlich. Ich finde es halt nicht in Ordnung, hier sogenannte Tipps zu geben, wie man sich bei Strafbaren Handlungen absichern könne. 

Strafbar bleibt strafbar.

Natürlich kann es Kopfkino sein, sagte ich bereits in meinem ersten Kommentar und auch hier sollte der Dom eben den Überblick behalten und auch scharfe Grenzen ziehen.

 

Mit entsprechender schriftlicher Vereinbarung? Was ist denn da wo und auf welcher Grundlage (§§ ?? StGB) strafbar? Außer einem Tötungsdelikt und schwersten Körperverletzungen natürlich. Das Zauberwort lautet "einvernehmlich", wie heftig man das als aussenstehend auch immer moralisch bewerten mag. 

Aber nochmal: 50-75 % solcher Fantasien im virtuellen Raum sind höchstwahrscheinlich reines Kopfkino. Und mehr als 50 % der Personen vermutlich Fake. Wohl dem, der/die für sowas Zeit hat. 🤣

bearbeitet von SM-Art-5-GG
vor 17 Minuten, schrieb SM-Art-5-GG:

Mit entsprechender schriftlicher Vereinbarung? Was ist denn da wo und auf welcher Grundlage (§§ ?? StGB) strafbar? Außer einem Tötungsdelikt und schwersten Körperverletzungen natürlich. Das Zauberwort lautet "einvernehmlich", wie heftig man das als aussenstehend auch immer moralisch bewerten mag. 

Aber nochmal: 50-75 % solcher Fantasien im virtuellen Raum sind höchstwahrscheinlich reines Kopfkino. Und mehr als 50 % der Personen vermutlich Fake.  🤣

Ganz so unrecht hat Rose aber nicht...selbst ein noch so gut ausgearbeiteter "Vertrag" hat vor Gericht/Polizei keine Rechtsgültigkeit. 

Aber ja , im gewissen Sinne hast auch du Recht...es kann als Indiz genommen werden um die einvernehmlichkeit zu beweisen.

Trotz allem würde ich mich weder als SUB noch als Dom darauf verlassen wollen. 

vor 26 Minuten, schrieb SM-Art-5-GG:

Mit entsprechender schriftlicher Vereinbarung? Was ist denn da wo und auf welcher Grundlage (§§ ?? StGB) strafbar? Außer einem Tötungsdelikt und schwersten Körperverletzungen natürlich. Das Zauberwort lautet "einvernehmlich", wie heftig man das als aussenstehend auch immer moralisch bewerten mag. 

Die Freiheitsberaubung ist in Deutschland im § 239 des Strafgesetzbuches (StGB) geregelt. Wer einen anderen Menschen einsperrt oder auf andere Weise seiner Fortbewegungsfreiheit beraubt, wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft.Der Paragraph schützt die persönliche Fortbewegungsfreiheit.

Die einfache Körperverletzung ist im § 223 des Strafgesetzbuches (StGB) geregelt. Wer eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft.

Eine schwere Körperverletzung nach § 226 StGB ist ein Verbrechen, bei dem eine vorsätzliche Tat zu dauerhaften, schweren gesundheitlichen Folgen führt. Das Gesetz sieht hierfür eine Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren vor, ohne die Möglichkeit einer Geldstrafe

 

Nur weil du nach §§ gefragt hast.😊 

 

(bearbeitet)
vor 31 Minuten, schrieb Avalanche23:

Die Freiheitsberaubung ist in Deutschland im § 239 des Strafgesetzbuches (StGB) geregelt. Wer einen anderen Menschen einsperrt oder auf andere Weise seiner Fortbewegungsfreiheit beraubt, wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft.Der Paragraph schützt die persönliche Fortbewegungsfreiheit.

Die einfache Körperverletzung ist im § 223 des Strafgesetzbuches (StGB) geregelt. Wer eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft.

Eine schwere Körperverletzung nach § 226 StGB ist ein Verbrechen, bei dem eine vorsätzliche Tat zu dauerhaften, schweren gesundheitlichen Folgen führt. Das Gesetz sieht hierfür eine Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren vor, ohne die Möglichkeit einer Geldstrafe

 

Nur weil du nach §§ gefragt hast.😊 

 

Und das ist alles bei vollem, schriftlich fixiertem Einvernehmen strafbar? 🤣

 

Welches Gericht hat das denn je entschieden? 

 

Dann müsste ja BDSM komplett verboten sein. 

bearbeitet von SM-Art-5-GG
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