Jump to content

Zwischen Traumfantasie und Realitätscheck – Wo zieht man die Grenze?


LikeToTickle94

Empfohlener Beitrag

vor 20 Stunden, schrieb TaliX:

 

Sobald Sub die Einwilligung zurückzieht, oder zurück ziehen will, aber nicht kann wg Maulkorb o.ä. - ja. Ab dem Punkt wird das anzeigbar und die Strafverfolgung kann einsetzen. Auch bei 50seitigem Vertrag, mit Blut bei Vollmond unterschrieben vor 150 Zeugen.
Top hat Verantwortung - aber nur die Illusion von Macht.

Naja so ganz stimmt das nicht. In Deutschland gilt als erstes die Unschuldsvermutung. Was bedeutet nicht Dom muss seine Unschuld beweisen, sondern Subi die Schuld. Und da wird das ganze verdammt schwierig. Hat Subi zugestimmt sich Aua machen zu lassen, oder zugestimmt einen Knebel in den Mund zu nehmen usw. Subi muss also beweisen, das er deutlich für den Dom seine Willenserklärung wiederrufen hat.

vor 34 Minuten, schrieb Brighid:

Naja so ganz stimmt das nicht. In Deutschland gilt als erstes die Unschuldsvermutung. Was bedeutet nicht Dom muss seine Unschuld beweisen, sondern Subi die Schuld. Und da wird das ganze verdammt schwierig. Hat Subi zugestimmt sich Aua machen zu lassen, oder zugestimmt einen Knebel in den Mund zu nehmen usw. Subi muss also beweisen, das er deutlich für den Dom seine Willenserklärung wiederrufen hat.

Ich bin keine Expertin, weiß aber das im Strafrecht der Täter seine Unschuld beweisen muss.

Im Zivilrecht das Opfer, die Schuld des Täters.

×
×
  • Neu erstellen...