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Absicherung für Dom. Part bei Session oder Spieltreffen


Dr****

Empfohlener Beitrag

Geschrieben

Es gibt keine Sicherheit, egal in welcher Form von aussen, die einzige Sicherheit die jeder Mensch in sich trägt, ist seine eigene Intuition.

ich habe einiges erlebt und versucht dass nichts unvorhergesehnes passiert. jedoch auch wenn man die Person sehr gut kennt, wenn sie sich selber nicht kennt oder in einem moment masslos überschätzt, nützen alle vorher gegangenen gespräch und vereinbarungen nichts, umsogrösser waren dann die vorwürfe und verurteilungen.

Wenn jemand sagt, sie habe keine tabus, dann könnt ihr davon ausgehen, dass sie sehr viele hat, die jedoch nicht kennt.

Vertraut eurem Gefühl, bei der ersten unsicherheit die ihr in euch spürt, lässt von der person ab, egal wie gut sie aussieht , egal was sie euch alles verspricht, glaubt nicht dem anderen oder eurer Wahrnehmung sondern euren Gefühlen.

Geschrieben
Am 4.12.2018 at 10:16, schrieb DrayPrescot:

Wie sichert ihr euch als dominanter Part (egal ob Mann oder Frau) vor bzw. bei einer Session oder Spieltreffen ab um nicht ggf. strafrechtlich verfolgt zu werden (Körperverletzung usw.) ? Evtl auch um nicht in die Fänge von professionellen Erpressern zu gelangen.

Bei mir war es bis jetzt Bauchgefühl.

Handys und Co. haben in den Räumlichkeiten nichts zu suchen.So kommt der Dom Part nicht in die Peinlichkeit gefilmt zu werden oder Tonaufnahmen gemacht zu werden.(Erpressung)

Bewahrt alles geschriebene auf..im Zweifelsfall kann euch dieses bei einer eventuellen Anklage vor Gericht helfen.

Nur schwierig wird es bei den männlichen Doms wenn die Sub ihn wegen *** anzeigt--in der Regel sind Spuren die auf "Gewalt" hindeuten auch zu finden.

Da kann ich nur sagen Gute Nacht Marie!Wie soll der Dom beweisen dass es keine *** gegeben hat?

Wenn zusätzlich noch anal Verkehr stattgefunden hat und  der Dom  keine Beweise habt dass es im gegenseitigen Einvernehmen stattgefunden hat--tja,da seid ihr mit 1 Bein im Knast.Es ist ein sehr schwieriges Thema.

Geschrieben

Dieses Thema der Absicherung.... es gibt hier unzählige Threads zu dem Thema und irgendwie hinterlässt diese Frage bei mir ein nicht so schönes Gefühl.

Zum einen ist der Kern dieser Frage ja schon komisch. Ihr wollt wild, frei und ungezügelt eure BDSM Neigungen nachgehen... aber abgesichert. Ihr wollt an Grenzen gehen, sie überschreiten... aber abgesichert. Mal ganz provokativ gefragt: Wie verlasst ihr denn eure Wohnung wenn ihr raus geht? In einem Michelinmännchenanzug - abgesichert halt? Ich finde diesen Absicherungsaspekt schon irgendwie komisch aber auch:

Warum stellt man denn eigentlich die Frage der Absicherung? Warum ist einem das so wichtig?

Der Personenkreis, der mit Sicherheit das vitalste Interesse daran hat eine umfangreiche und verbindliche Antwort zu diesem Themenkomplex zu erhalten, ist der Personenkreis der für sein Handeln Absicherung braucht. Und das ist halt der Personenkreis, der nicht wirklich gutes im Schilde führt. Mir kommt es oft so vor, als wird hier eine Anleitung gesucht wie man sich absichert um Dinge zu machen die gar nicht abgesprochen waren. Versteht mich nicht falsch, ich unterstelle dies niemanden der hier in diesem Thread schreibt und fühlt euch bitte nicht persönlich angegriffen. Nur, die allergrößten Arsc**** werden solch einen Thread aufmerksam lesen. Und was lernen wir in diesem Thread? Irgendwas schriftliches ausmachen und dokumentieren, keine Aufzeichnungsgeräte im Raum zulassen....

Wie schon geschrieben, ich komme nicht aus dem Straf-, sonder aus dem Arbeitsrecht (studiert) und kann mich diesbezüglich nur wiederholen: Es wird vor Gericht vor allem die Motivation des Handelns Thema sein. Warum um alles in der Welt macht ihr eine schriftliche Absicherung? Um sich aus der Verantwortung zu stehlen? Warum darf das Handy nicht im Raum sein? Um keine Hilfe rufen zu können? Warum treibt man sich in einem Thread rum in dem es darum geht sich abzusichern? Um hinterher nicht belangt werden zu können? Und die zentralste aller Fragen wird sein: Warum machst du im Vorfeld alles um nicht für ein übergriffiges Verhalten belangt werden zu können? Und glaubt mir, Richter und Schöffen sind keine lebensfremde Menschen die noch nie etwas von BDSM gehört haben. Die haben dann diesen Brocken vor sich: Warum nur hat sich der Beschuldigte so sehr mit der Absicherung das er nicht belangt wernden kann beschäftigt? Warum nur?

Bitte jetzt keine Beispiele des Freundes eines Arbeitskollegen der reingelegt worden ist. Das sind Legenden. Bei tatsächliche Verurteilungen gibt es Aktenzeichen.

 

LG

Geschrieben
Am 3.8.2019 at 04:58, schrieb Urlaubsdaddy:

Wie schon geschrieben, ich komme nicht aus dem Straf-, sonder aus dem Arbeitsrecht (studiert) und kann mich diesbezüglich nur wiederholen: Es wird vor Gericht vor allem die Motivation des Handelns Thema sein. Warum um alles in der Welt macht ihr eine schriftliche Absicherung? Um sich aus der Verantwortung zu stehlen?

Der Beweisführung wegen? Nehmen wir doch tatsächlich an, es kommt zu einer Anklage wegen... naja, den Klassikern eben, sprich, (gefährlicher) Körperverletzung, Freiheitsberaubung, Nötigung, und das Opfer lässt sich dahingehend ein, dass du absprachewidrig dieses und jenes getan hast - dann ist es zumindest gut, wenn man Dinge urkundlich nachgewiesen bekommt und damit eine Beweiskette aufbauen kann.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 14 Stunden, schrieb vrscr:

Der Beweisführung wegen? Nehmen wir doch tatsächlich an, es kommt zu einer Anklage wegen... naja, den Klassikern eben, sprich, (gefährlicher) Körperverletzung, Freiheitsberaubung, Nötigung, und das Opfer lässt sich dahingehend ein, dass du absprachewidrig dieses und jenes getan hast - dann ist es zumindest gut, wenn man Dinge urkundlich nachgewiesen bekommt und damit eine Beweiskette aufbauen kann.

Stell dir mal ein Rechtssystem vor in dem persönliche Absprachen über dem Gesetz stehen würden. Die gesetzliche Garantie gäbe es faktisch nicht mehr. Dein Arbeitsvertrag wäre eher ein Sklavenvertrag. Dein Mietvertrag hätte keine Kündigungsfrist.... ist in so einem Rechtssystem ja alles okay, denn es besteht ja eine im Vorfeld getroffene Absprache... Was uns gleich zum nächsten Problem führt - denn selbst wenn dies Gott sei Dank nicht so ist, so gibt es dann noch folgendes Problem : Bei mündlichen oder schriftlichen Absprachen (Verträge) wird immer davon ausgeganen das sich zwei gleichberechtigte Vertragspartner gegenüber stehen. Bei einem Dom - Sub Verhältnis liegt so eine Gleichberechtigung ja schon per Definition nicht vor. Was ist eine Absprache Wert, bei denen ein Vertragspartner sich im Zweifelsfall noch nicht einmal gegen solch eine Absprache wehren kann? Und auch hier, stell dir mal ein Rechtssystem vor in dem die Gerichte so etwas nicht gewichten würden. Jeder der so ein bisschen blöd ist, wenig Geld hat um sich einen Rechtsbeistand zu leisten usw. könnte in Verträgen übers Ohr gehauen werden - völlig legal.

Und wenn du jetzt vor Gericht mit urkundlich nachweisbaren Absprachen ankommst, wird die allererste Frage sein:  Aus welcher Motivation heraus trifft man solche Abmachungen? Um sich Abzusichern? Dann war dir aber schon vorher bewusst das dies schief laufen kann. Warum machst du es dann trotzdem? Schon steht der Vorsatz im Raum.

bearbeitet von Gelöschter Benutzer
Spelling
Geschrieben

Ich kann nachvollziehen was du schreibst, ich verstehe es auch, aber es geht an meinen Gedanken vorbei. Der Threadersteller wollte letztlich wissen, wie er sich als Dom gegen ungerechtfertigte Ansprüche oder eine etwaige strafrechtliche Verfolgung absichern kann. Darauf hat meine Antwort abgezielt.

Am Vorsatz gibt es ohnehin nichts zu rütteln, eine KV, Freiheitsberaubung oder Nötigung wären im Regelfall obj. und subj. tatbestandlich erfüllt (ich lasse bewusst das tatbestandsausschließende Einverständnis außen vor, weil es an der Stelle rein didaktischer Natur wäre) - schließlich wollte der Dom ja seine Sub quälen, inklusive Verletzungen, in der Bewegung einschränken, sie zu Handlungen zwingen. Das Entscheidende ist die rechtfertigende Einwilligung der Sub zu dieser Rechtseinschränkung, deren Erteilung du im Zweifel nachweisen müsstest. Durch bloße Gespräche oder gar Konkludenz ("Ha, sie hat sich doch von mir fesseln lassen?") wird das im Zweifel schwieriger als durch ein Schriftstück, mit dem du zumindest nachgewiesen bekommst, _dass_ zwischen Dom und Sub eine Kommunikation stattfand und man zumindest mal die Frage wird aufwerfen müssen, was sich Sub dann letztlich vorgestellt hat. Je nach Ausfertigung des Sklavenvertrags mögen dann auch schon Dinge formuliert sein wie "Sklavin wird bei Fehlverhalten bestraft". Dass ein solcher Vertrag jedweder gesetzlichen Regelung widerspricht, ist völlig klar. Darauf kommt es aber in dem Fall gar nicht an.

Geschrieben

urlaubsdaddy hat ganz klar recht....   bisher hab ich diesen aspekt gar nicht angedacht:   auch ein vertrag darf keinen rechtswidrigen inhalt haben.

nehmen wir es mal etwas vom seitenthema weg.   per gesetz dürfen kinder nicht geschlagen werden.   es kann also nicht ein lehrer mit den eltern  oder dem kind einen vertrag erstellen, in dem steht, dass das kind geschlagen werden darf.

 

oder in den allgemeinen geschäftsbedingungen darf keine klausel stehen, in die der kunde einwilligt,  das er  überl betrogen wird...mit seinem einverständnis.

immer wieder denken sich juristen natürlich gesetz-umgehende klauseln aus....  das steckt in de menschlichen natur.

 

bei sex..... und alles hier ist ja letztlich  "sex"    ....  ist gesetzlich eine absolute zustimmung nötig, die jederzeit während der handlung widerrufen werden kann.

das ist schon mal  die erste einschränkung.....alles ander läuft unter freiheitsberaubung, körperverletzung,  nötigung, beleidigung.....usw.

alles strafbare handlungen, auch mit zustimmung.

Geschrieben
vor 11 Stunden, schrieb vrscr:

Ich kann nachvollziehen was du schreibst, ich verstehe es auch, aber es geht an meinen Gedanken vorbei. Der Threadersteller wollte letztlich wissen, wie er sich als Dom gegen ungerechtfertigte Ansprüche oder eine etwaige strafrechtliche Verfolgung absichern kann. Darauf hat meine Antwort abgezielt.

Nein, das kann er definitiv nicht. Da steht das Gesetz klar über irgendwelchen Abmachungen - jetzt mal egal wie sie zustande gekommen sind und worauf ich vor allen Dingen gezielt habe. Unterscheiden müssen wir hier zwischen Ansprüchen, die zivilrechtlich wären, und strafrechtlichen Konsequenzen. Zivilrechtlich können wir m.E. nach vernachlässigen - strafrechtlich ist hier von Interesse. Und da bin ich der Meinung, das du durch konkludentes Handeln, der Annahme einer stillschweigenden Willenserklärung und letztlich durch schlüssiges Verhalten und üblicher Praxis im BDSM Bereich weit aus besser aufgestellt bist, wie durch ein Schriftstück. In dem einen Fall ist es eine aus dem Ruder  gelaufene Session, in dem anderen Fall ist es dokumentiert das du dir sehr bewusst darüber warst. Und da stellt sich halt ganz schnell die Motivfrage. Warum um alles in der Welt will man sich denn schriftlich absichern? Das macht man doch nur wenn man Angst hat vor Strafverfolgung. Und wenn diese am Horizont droht, warum um alles in der Welt machst du dann das?

Für mich ist dies hier in diesem Thread auch keine rein juristische Frage mehr. Ich möchte jetzt schon mal wissen warum euch diese Absicherung so wichtig ist?

 

Geschrieben
Am 3.8.2019 at 02:51, schrieb Iamyourdestiny:

Handys und Co. haben in den Räumlichkeiten nichts zu suchen.So kommt der Dom Part nicht in die Peinlichkeit gefilmt zu werden oder Tonaufnahmen gemacht zu werden.(Erpressung)

Bewahrt alles geschriebene auf..im Zweifelsfall kann euch dieses bei einer eventuellen Anklage vor Gericht helfen.

Ja ist ja schön und gut, aber hilft dir ja auch nicht wenn Du an einen Mörder/in kommst.

Also immer sich wie viele vorher schon gesagt haben, neutrale Treffs vor dem Treffen um sich kennen zu lernen.

Geschrieben

wie ist zu erklären, dass gerade frauen solche neutralen treffen nicht wollen??????

Geschrieben

@Urlaubsdaddy, @v_fister Lest euch bitte nochmal in Ruhe durch, was ich geschrieben habe und durchdenkt das. Ich mag's nicht nochmal erklären.

Geschrieben

@vrscr: Ich hab dich schon verstanden. Ich steh halt achselzuckend vor dem Richter und den Schöffen und vertrete den Standpunkt da ist was schiefgelaufen, ein Missverständnis das mir unendlich leid tut. Jetzt immer vorausgesetzt der Beweisbarkeit. Und ganz ehrlich, wenn ich vor Gericht stehe ist eh was schief gelaufen - und zwar so richtig.

Du stehst vor dem Richter und er hält dir dein eigenes Schriftstück entgegen und fragt dich: Warum machst du eigentlich den Scheiß? Du hast ja erwartet das etwas schief läuft, sonst hättest du es ja erst gar nicht versucht solch eine Absprache zu treffen. Durch ein nicht gültiges Dokument bekommst du nichts, aber auch gar nichts nachgewiesen. Außer das du im vollem Bewusstsein deiner Handlungen warst. Ich war es nicht.

Erkennst du den Unterschied?

Geschrieben

Das wird an der Stelle reichlich hypothetisch, wenn man den genauen Sachverhalt nicht kennt. Aber auch da wieder zur Ausgangsfrage zurück, wie man sich absichert: Indem man zeigt, dass es gemeinsame Absprachen gab und man sich gemeinsam Gedanken darüber gemacht hat, was kommen und passieren mag. Man verantwortungsbewusst an die Sache herangegangen ist. Wenn du dir mit einem solchen Vertrag so schwer tust, nimm stattdessen E-Mail-, Chat-, WhatsApp-Kommunikation.

Geschrieben

@vrscr: Ja, aber nicht die Abmachung, den Sklavenvertrag, der hier so gern propagiert wird. Dabei kann man sich einen drauf runter holen und solch einen zu ditktieren mag für den einen oder anderen, oder die eine oder die andere ja durchaus erregend sein - nur er ist Quatsch. Im schlimmsten Fall wird er gegen dich verwendet.

Wenn alles darauf hinaus läuft... Wenn schlüssiges Handeln letztlich fast wie automatisch dazu führt.... dann bist du auf der sicheren Seite. Es ist halt am Ende das richtige Leben: Man lernt sich kennen, man verbringt viel Zeit miteinander, man bespricht viel, man fängt langsam an, man steigert das ganze.... das ganze läuft über einen längeren Zeitraum.... so wird ein Schuh draus. Und nicht dadurch das du dich im voraus absicherst.

Geschrieben

Erstmal vielen vielen Dank für die Beiträge und teilweise sehr fundierten Erklärungen. Ich hatte gehofft, aber nicht erwartet das so ernsthaft hier darüber kommuniziert werden kann (Das läuft in anderen Threads anders).

Ich selber denke, das bei einer langjährigen monogamen D/S Beziehung die Gefahr weniger besteht.

Ich zielte eher in die Richtung "Spielbeziehung", "Einmalige /Erstmalige Session" wenn man sich über Plattformen wie hier trifft, für eine BDSM Spielrunde (Ja das passiert hier wirklich, nicht nur die große BDSM Liebe wird hier gesucht und gefunden).

Daher auch meine Anfrage an die professionellen Dominas (die sich aber bisher nicht gemeldet haben).

In den letzten Monaten habe ich hier gehäuft Profile von weiblichen "Subs" bemerkt die derartige Spielereien suchen. Ich bin hier sehr vorsichtig, gerade wenn so aggressiv ein Sadist gesucht wird, der sie benutzt, ggf. *** Spielchen usw, Blind Dates auf der Wunschliste stehen.

Hier besteht immer die Gefahr an professionelle Betrüger, Erpresser usw. zu gelangen.

Ich bin vorsichtig und hoffe mal das mir das nicht passiert (und auch in den wunderbaren Treffen bisher nicht passiert ist).

Ich habe aber diesen Thread gestartet um den ein oder anderen etwas leichtsinnigen auf diese Art der Gefahr aufmerksam zu machen.

Rechtlich gibt es da inzwischen kaum noch was hinzuzufügen.

Wie sieht es mit praktischen Tipps aus?

Danke nochmal an all die die sich bisher so ausgezeichnet beteiligt haben.

Geschrieben

Praktische Tipps. 

Das heißt wie schon gesagt, unterhalte dich und treffe dich erst mal paar mal zum Kaffee oder Bier u. S. w. 

@DrayPrescotdu kannst trotzdem immer auf den/die falsche treffen, bishin zu den Sachen die dann in den Medien auftauchen oder in medical crime thematisiert werden. Aber du musst positiv denken und vertrauen fassen. Und lerne die Person auch über längere Zeit kennen. Zitat : Gut Ding will Weile haben! 

Geschrieben

Ich denke auch,der einzige sichere Rat wäre zuhören und über seine Bedürfnisse und Wünsche an ein solches Treffen offen kommunizieren und vor allem die Grenzen seines Gegenübers akzeptieren und respektieren,denn bis zu dieser Grenze wollen beide schließlich nur das eine und selbe.Und wenn man merkt das es nicht passen könnte in dem was man gemeinsam vorhat,Abstand nehmen von der jeweiligen Situation.

Geschrieben
vor 59 Minuten, schrieb DrayPrescot:

In den letzten Monaten habe ich hier gehäuft Profile von weiblichen "Subs" bemerkt die derartige Spielereien suchen. Ich bin hier sehr vorsichtig, gerade wenn so aggressiv ein Sadist gesucht wird, der sie benutzt, ggf. *** Spielchen usw, Blind Dates auf der Wunschliste stehen.

über das  "Suchen" derartiger spielchen hab ich inzwischen ganz andere erkenntnisse.   das  meiste davon ist heisse luft, die sehr schnell abkühlt, wenn es  angehen soll.

 

rechtssprechung ist  im gesellschaftlich-moralischen kontext variabel.    so wie dies heute  gesehen wird,  wird vor allem DIE sub  absolut   vor gericht die dominante rolle spielen.  egal was da vereinbart wurde.

Geschrieben

@DrayPrescot ...und zusätzlich zu den oben genannten Dingen nach deinem Beitrag: Wesentliche Dinge mit einem beliebigen Medium (E-Mail, SMS, WhatsApp, ...) schriftlich austauschen. Und ja, auch der hier gescholtene Sklavenvertrag eignet sich :-P

Geschrieben
vor 6 Stunden, schrieb vrscr:

Und ja, auch der hier gescholtene Sklavenvertrag eignet sich

es kommt natürlich auch auf den richter an...

hab es vor gericht mal in einer ganz anderen sache erlebt.   da hat jemand ein recht blöden vertrag unterschrieben, der im falle, dass estwas schief läuft, erhebliche nachteile für den einen partner hatte.....

 

der kommentar des richters dazu(ich war dabei) : sie sind doch ein erwachsener mensch?   warum unterschreiben sie sowas?....

 

damit war der schwarze peter bei dem angeschi..... vertragspartner.

de vertrag enthielt aber nichts strafbares...nur zivilrechtlich zu behandelndes.

 

ine andere möglichkeit wäre im falle  dom/sub, dass man eine behandlung anbietet und dann auf die nebenwirkungen hinweist.....  

ich weiss nicht, ob dass geht.

mediziner machen das ja so.  aber es gibt ja (noch nicht)   kein staatlich anerkanntes DOM diplom ;)

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