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Ist Feminität prägend für Subs?


Le****

Empfohlener Beitrag

vor 5 Minuten, schrieb Bratty_Lo:

Es gibt nur gemeinsames Sorgerecht

Richtig, gemeinsam ist korrekt. 

vor 7 Minuten, schrieb Bratty_Lo:

Wenn die Eltern bei der Geburt nicht verheiratet sind, hat die Kindsmutter automatisch das alleinige Sorgerecht (§ 1626a BGB).

War bei uns tatsächlich nicht so.

Aber, einige Jahre zuvor, bei meinem Bruder, wurde das noch so gehandhabt. 

Vor 18 Minuten , schrieb Bratty_Lo:

Hier muss ich aber nochmal kurz was sagen @Silky, weil das  nicht grundsätzlich beide haben. 🤭

Alleiniges Sorgerecht bei Geburt

--> Wenn die Eltern bei der Geburt nicht verheiratet sind, hat die Kindsmutter automatisch das alleinige Sorgerecht (§ 1626a BGB).

So war das bei mir. Geteiltes Sorgerecht gibt es nicht. Es gibt nur gemeinsames Sorgerecht.

In einer Sorgerechtserklärung kann die Frau das dem Mann freiwillig übertragen. Dann haben es beide. Das hatte ich gemacht.

Ansonsten muss der Mann das einklagen. Er hat es nicht automatisch! 

Wenn der Mann als Vater in der Geburtsurkunde steht muss er nichts einklagen. Rechte aber auch Pflichten hat er dann automatisch.

vor 24 Minuten, schrieb Alexiel_Mistress:

Ist der Mann in der Urkunde eingetragen hat er auch ab Geburt Rechte ohne Klage so war es bei meinem Bruder 

Es ist egal, wie das bei euch war. Die Eintragung wird vorgenommen, wenn die Mutter dem gemeinsamen Sorgerecht zugestimmt hat und zwar schon vorab. Dann steht das in der Urkunde.

--> Unverheiratete Eltern erhalten das gemeinsame Sorgerecht bei Geburt, indem sie eine Sorgeerklärung beim Jugendamt abgeben, was bereits vor der Geburt möglich ist. Andernfalls hat die Mutter das alleinige Sorgerech

Hat die Mutter keinerlei Vorkehrungen getroffen und irgendwo zugestimmt und ist nicht verheiratet (etliche heutzutage!), hat sie nach wie vor automatisch das alleinige Sorgerecht. 

Und da gibt es bisher auch keine Gesetzesänderung!

vor 1 Minute, schrieb Bratty_Lo:

Es ist egal, wie das bei euch war. Die Eintragung wird vorgenommen, wenn die Mutter dem gemeinsamen Sorgerecht zugestimmt hat und zwar schon vorab. Dann steht das in der Urkunde.

--> Unverheiratete Eltern erhalten das gemeinsame Sorgerecht bei Geburt, indem sie eine Sorgeerklärung beim Jugendamt abgeben, was bereits vor der Geburt möglich ist. Andernfalls hat die Mutter das alleinige Sorgerech

Hat die Mutter keinerlei Vorkehrungen getroffen und irgendwo zugestimmt und ist nicht verheiratet (etliche heutzutage!), hat sie nach wie vor automatisch das alleinige Sorgerecht. 

Und da gibt es bisher auch keine Gesetzesänderung!

Aber Väter dürfen sich auch darum kümmern 😊 ist ja nicht so das es ihnen verboten wird. Und ja die Mutter muss einwilligen. Warum sollte sie nicht wollen? 

Das ist eine gute Frage, warum sie das nicht wollen sollten @Alexiel_Mistress. 😉 Ich wollte nur den rechtlichen Aspekt der hier nicht vorhandenen Gleichberechtigung darlegen. 

Und klagt ein normaler Vater das Sorgerecht ein, was mit Kosten verbunden ist, die Mühlen der Justiz schleppend sein können und je nach Argumentation, Anwalt usw.,  hat er mehr oder weniger Chancen auf Erfolg. Mehr nicht. Das ist als normaler Vater dann sein Kampf. 

vor 10 Minuten, schrieb Bratty_Lo:

Das ist eine gute Frage, warum sie das nicht wollen sollten @Alexiel_Mistress. 😉 Ich wollte nur den rechtlichen Aspekt der hier nicht vorhandenen Gleichberechtigung darlegen. 

Und klagt ein normaler Vater das Sorgerecht ein, was mit Kosten verbunden ist, die Mühlen der Justiz schleppend sein können und je nach Argumentation, Anwalt usw.,  hat er mehr oder weniger Chancen auf Erfolg. Mehr nicht. Das ist als normaler Vater dann sein Kampf. 

bei der geburt hast du recht gute chancen. sobald es aber um gemeinsames sorgerecht mit räumlicher trennung der wohnung geht wird es bedeutend schwerer. selbst bei härtefällen ist es leider immer noch so das der mann weit aus mehr nachweisen muss warum er eher geeignet ist als die mutter. leider mehr als einmal erlebt das väter diesen kampf verloren haben und die ex einfach mit den kindern wegziehen durfte.

vor 28 Minuten, schrieb Wolf3101:

selbst bei härtefällen ist es leider immer noch so das der mann weit aus mehr nachweisen muss warum er eher geeignet ist als die mutter. leider mehr als einmal erlebt das väter diesen kampf verloren haben und die ex einfach mit den kindern wegziehen durfte.

Auch das habe ich mehrfach ziemlich nah miterleben müssen. Bei einem Fall hab ich, auch mit anderen Beobachter der familiären Situation, meine schriftliche Einschätzung gegen die mütterliche Obhut eingereicht. Hat leider nicht geholfen. Ist aber inzwischen über 20 Jahre her und bei uns hat sich diesbezüglich schon einiges getan.

vor 3 Stunden, schrieb Wolf3101:

bitte was??? nur damit ich das richtig verstehe... dir wäre also giftgas,abgefaulte füße und und und lieber gewesen als deine kinder um dich zu haben? als exsoldat kann ich dir sicher sagen das krieg blut,schmutz und leid ist.

Krieg ist für alle und jedermann/-frau Leid. Auch die dageimgebliebenen Frauen und Kinder sagen sich nicht, "Ach, wie toll dass ich nicht muss!!" 

Wenn du also Daheimgebliebene kennst, dann ist dieses Argument vielleicht nicht ganz so ideal.

Ich kenne nicht nur eine Frau, die mit jeder Faser ihres Daseins nur zu gerne mit ihrem Sohn, Mann, Bruder, Papa, ... in der Ukraine tauschen würde.

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