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Nein ist Nein vs Nur "Ja" ist Ja.


Ei****

Empfohlener Beitrag

Vor 7 Stunden, schrieb Einfach-Ich:

Zunächst offtopic Anfang

" es muss heißen: ließ Dir einmal..."

E/I- Wechsel im Imperativ. 

Offtopic Ende

 

Sachlich 

Die Meinungsfreiheit in einer Demokratie deckt aber keine Hetze oder Diskriminierung an. Du bist mit "Pimmel-Trägern" stets auf rechtlich sehr, sehr unsicherem Boden Unterwegs.

Auch Beleidigungenn sind von der  Demokratie genauso wenig abgedeckt, wie Unterstellungen ohne  stichhaltige Quellen. 

Nachtrag, Aufruf zu Gewalt und *** ( Kastration), ist ebenfalls nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt.

Offtopic aus offensichtlichem Grund: unterwegs wird klein geschrieben.

Wenn Du "Pimmel-Träger" nicht akzeptierst, wie würdest Du Dich, mich und andere Gedchlechtsgenossen dann bezeichnen?

Vor 7 Stunden, schrieb Einfach-Ich:

Moin,

 

Ich muss jetzt noch einmal nachfragen 

 

Konsens ist wie gehabt unabdingbar im BDSM 

 

Hinzu kommt, nur "JA", heißt  auch Ja.

 

Da BDSM  lt Gericht und Urteile als Sexuelle Handlung gilt, ist der Umkehrschluss,cdass das Safewort dann Geschichte ist, da  es ein deutliches "Nein"  ist.

Safewörter sind nicht Geschichte - auch nach einem Ja, muss ein Nein bzw. Safewort noch möglich sein!

Vor 6 Stunden, schrieb Einfach-Ich:

Selbstverständlich, nur weil man häufiger etwas falsch macht, heißt es nicht,cdass Andere stets fehlerfrei sind.

Allerdings zeigt seine Reaktion, Fehlerachrn stets nur Andere..

Zum Thema Rechtschreibung - das Du als Themen-Ersteller hier reinbrachtest! -, soll ich jetzt jeden Rechtschreibfehler von Dir aufführen (oder nur die, bei denen ich nicht erkannte, was Du schreiben wolltest)? Andererseits wären Möglichkeit 3 & 4 wohl schneller durchgeführt...

vor 7 Stunden, schrieb Einfach-Ich:

Nachtrag, Aufruf zu Gewalt und *** ( Kastration), ist ebenfalls nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt.

Hat hier keiner gemacht. 

Es wurden nur härtere Bestrafungen gewünscht damit die Konsequenz für Täter genauso hart ist wie das was er dem Opfer angetan hat. 

Schau mal was ein Steuerhinterzieher bekommt und jemand der vergew. altigt oder k*missbraucht... Und wann die alle wieder raus kommen dann merkst vielleicht aber wirklich auch nur vielleicht auch du das da was nicht stimmt und geändert gehört 

Vor 2 Stunden, schrieb Alexiel_Mistress:

Hat hier keiner gemacht. 

Es wurden nur härtere Bestrafungen gewünscht damit die Konsequenz für Täter genauso hart ist wie das was er dem Opfer angetan hat. 

Schau mal was ein Steuerhinterzieher bekommt und jemand der vergew. altigt oder k*missbraucht... Und wann die alle wieder raus kommen dann merkst vielleicht aber wirklich auch nur vielleicht auch du das da was nicht stimmt und geändert gehört 

Joar da wünscht man sich härtere Strafen… aber gibt ja Menschen die die Täter schützen wollen. Und naja in die Selbstbestimmung der Täter eingreifen geht gar nicht. Bei den Opfern ist es Oki… da wird einem auch noch ne Straftat unterstellt 😂. In dem Fall völlig haltlos …

1. Straffreie Meinungsäußerung (Politischer Diskurs)Kontext: Sie äußern in einer Diskussion, dass das Strafrecht verschärft werden sollte und Sie eine (chemische oder operative) Kastration für Vergewaltiger als gesetzliche Strafe befürworten.Rechtliche Lage: Dies ist durch die Meinungsfreiheit (Art. 5 Grundgesetz) geschützt. Auch wenn die Forderung drastisch ist, handelt es sich um eine politische Meinungsäußerung zur Gesetzgebung, nicht um den Aufruf zu einer illegalen Tat.2. Strafbare öffentliche Aufforderung zu Straftaten (§ 111 StGB)Kontext: Sie rufen im Internet oder auf einer Versammlung dazu auf, einen konkreten Täter oder Vergewaltiger im Allgemeinen abseits des Rechtsstaates zu überwältigen und zu kastrieren (Selbstjustiz).Rechtliche Lage: Das erfüllt den Tatbestand des § 111 StGB. Da die eigenmächtige Kastration eine schwere Körperverletzung darstellt, fordern Sie hierbei zu einer rechtswidrigen Tat auf. Das Rechtsgutachten des Bundestages betont, dass das bloße Befürworten straffrei ist, ein Appell zum aktiven Handeln ("Sucht den Täter und kastriert ihn!") hingegen strafbar.

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