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Nein ist Nein vs Nur "Ja" ist Ja.


Ei****

Empfohlener Beitrag

Vor 7 Stunden, schrieb Einfach-Ich:

Zunächst offtopic Anfang

" es muss heißen: ließ Dir einmal..."

E/I- Wechsel im Imperativ. 

Offtopic Ende

 

Sachlich 

Die Meinungsfreiheit in einer Demokratie deckt aber keine Hetze oder Diskriminierung an. Du bist mit "Pimmel-Trägern" stets auf rechtlich sehr, sehr unsicherem Boden Unterwegs.

Auch Beleidigungenn sind von der  Demokratie genauso wenig abgedeckt, wie Unterstellungen ohne  stichhaltige Quellen. 

Nachtrag, Aufruf zu Gewalt und *** ( Kastration), ist ebenfalls nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt.

Offtopic aus offensichtlichem Grund: unterwegs wird klein geschrieben.

Wenn Du "Pimmel-Träger" nicht akzeptierst, wie würdest Du Dich, mich und andere Gedchlechtsgenossen dann bezeichnen?

Vor 6 Stunden, schrieb Einfach-Ich:

Selbstverständlich, nur weil man häufiger etwas falsch macht, heißt es nicht,cdass Andere stets fehlerfrei sind.

Allerdings zeigt seine Reaktion, Fehlerachrn stets nur Andere..

Zum Thema Rechtschreibung - das Du als Themen-Ersteller hier reinbrachtest! -, soll ich jetzt jeden Rechtschreibfehler von Dir aufführen (oder nur die, bei denen ich nicht erkannte, was Du schreiben wolltest)? Andererseits wären Möglichkeit 3 & 4 wohl schneller durchgeführt...

1. Straffreie Meinungsäußerung (Politischer Diskurs)Kontext: Sie äußern in einer Diskussion, dass das Strafrecht verschärft werden sollte und Sie eine (chemische oder operative) Kastration für Vergewaltiger als gesetzliche Strafe befürworten.Rechtliche Lage: Dies ist durch die Meinungsfreiheit (Art. 5 Grundgesetz) geschützt. Auch wenn die Forderung drastisch ist, handelt es sich um eine politische Meinungsäußerung zur Gesetzgebung, nicht um den Aufruf zu einer illegalen Tat.2. Strafbare öffentliche Aufforderung zu Straftaten (§ 111 StGB)Kontext: Sie rufen im Internet oder auf einer Versammlung dazu auf, einen konkreten Täter oder Vergewaltiger im Allgemeinen abseits des Rechtsstaates zu überwältigen und zu kastrieren (Selbstjustiz).Rechtliche Lage: Das erfüllt den Tatbestand des § 111 StGB. Da die eigenmächtige Kastration eine schwere Körperverletzung darstellt, fordern Sie hierbei zu einer rechtswidrigen Tat auf. Das Rechtsgutachten des Bundestages betont, dass das bloße Befürworten straffrei ist, ein Appell zum aktiven Handeln ("Sucht den Täter und kastriert ihn!") hingegen strafbar.

vor 22 Stunden, schrieb Igel:

😅😂🤣😅... und das vom König der Tipp- und Rechtschreibfehler! 😉

Na, wo wir nun Kaminzimmer - Niveau erreicht haben, es nicht um BDSM geht, hattest Du endlich mal die Möglichkeit Dich im BDSM Forum einzubringen. Grandiose Leistung.

Ich werde mich weiterhin bemühen, Dir als Experte die Möglichkeit zu Profilierung zu bieten.

@TaliX, es ist schön zu lesen wieviele Raum ich bei Dir einnehmen kann, obgleich die yDu mich ablehnst.

Vor 13 Minuten , schrieb Einfach-Ich:

Na, wo wir nun Kaminzimmer - Niveau erreicht haben, es nicht um BDSM geht, hattest Du endlich mal die Möglichkeit Dich im BDSM Forum einzubringen. Grandiose Leistung.

Ich werde mich weiterhin bemühen, Dir als Experte die Möglichkeit zu Profilierung zu bieten.

@TaliX, es ist schön zu lesen wieviele Raum ich bei Dir einnehmen kann, obgleich die yDu mich ablehnst.

Wenn Dich der Gedanke nachts warm hält, enjoy

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