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Nein ist Nein vs Nur "Ja" ist Ja.


Ei****

Empfohlener Beitrag

Vor 7 Stunden, schrieb Einfach-Ich:

Zunächst offtopic Anfang

" es muss heißen: ließ Dir einmal..."

E/I- Wechsel im Imperativ. 

Offtopic Ende

 

Sachlich 

Die Meinungsfreiheit in einer Demokratie deckt aber keine Hetze oder Diskriminierung an. Du bist mit "Pimmel-Trägern" stets auf rechtlich sehr, sehr unsicherem Boden Unterwegs.

Auch Beleidigungenn sind von der  Demokratie genauso wenig abgedeckt, wie Unterstellungen ohne  stichhaltige Quellen. 

Nachtrag, Aufruf zu Gewalt und *** ( Kastration), ist ebenfalls nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt.

Offtopic aus offensichtlichem Grund: unterwegs wird klein geschrieben.

Wenn Du "Pimmel-Träger" nicht akzeptierst, wie würdest Du Dich, mich und andere Gedchlechtsgenossen dann bezeichnen?

Vor 6 Stunden, schrieb Einfach-Ich:

Selbstverständlich, nur weil man häufiger etwas falsch macht, heißt es nicht,cdass Andere stets fehlerfrei sind.

Allerdings zeigt seine Reaktion, Fehlerachrn stets nur Andere..

Zum Thema Rechtschreibung - das Du als Themen-Ersteller hier reinbrachtest! -, soll ich jetzt jeden Rechtschreibfehler von Dir aufführen (oder nur die, bei denen ich nicht erkannte, was Du schreiben wolltest)? Andererseits wären Möglichkeit 3 & 4 wohl schneller durchgeführt...

1. Straffreie Meinungsäußerung (Politischer Diskurs)Kontext: Sie äußern in einer Diskussion, dass das Strafrecht verschärft werden sollte und Sie eine (chemische oder operative) Kastration für Vergewaltiger als gesetzliche Strafe befürworten.Rechtliche Lage: Dies ist durch die Meinungsfreiheit (Art. 5 Grundgesetz) geschützt. Auch wenn die Forderung drastisch ist, handelt es sich um eine politische Meinungsäußerung zur Gesetzgebung, nicht um den Aufruf zu einer illegalen Tat.2. Strafbare öffentliche Aufforderung zu Straftaten (§ 111 StGB)Kontext: Sie rufen im Internet oder auf einer Versammlung dazu auf, einen konkreten Täter oder Vergewaltiger im Allgemeinen abseits des Rechtsstaates zu überwältigen und zu kastrieren (Selbstjustiz).Rechtliche Lage: Das erfüllt den Tatbestand des § 111 StGB. Da die eigenmächtige Kastration eine schwere Körperverletzung darstellt, fordern Sie hierbei zu einer rechtswidrigen Tat auf. Das Rechtsgutachten des Bundestages betont, dass das bloße Befürworten straffrei ist, ein Appell zum aktiven Handeln ("Sucht den Täter und kastriert ihn!") hingegen strafbar.

vor 22 Stunden, schrieb Igel:

😅😂🤣😅... und das vom König der Tipp- und Rechtschreibfehler! 😉

Na, wo wir nun Kaminzimmer - Niveau erreicht haben, es nicht um BDSM geht, hattest Du endlich mal die Möglichkeit Dich im BDSM Forum einzubringen. Grandiose Leistung.

Ich werde mich weiterhin bemühen, Dir als Experte die Möglichkeit zu Profilierung zu bieten.

@TaliX, es ist schön zu lesen wieviele Raum ich bei Dir einnehmen kann, obgleich die yDu mich ablehnst.

Vor 13 Minuten , schrieb Einfach-Ich:

Na, wo wir nun Kaminzimmer - Niveau erreicht haben, es nicht um BDSM geht, hattest Du endlich mal die Möglichkeit Dich im BDSM Forum einzubringen. Grandiose Leistung.

Ich werde mich weiterhin bemühen, Dir als Experte die Möglichkeit zu Profilierung zu bieten.

@TaliX, es ist schön zu lesen wieviele Raum ich bei Dir einnehmen kann, obgleich die yDu mich ablehnst.

Wenn Dich der Gedanke nachts warm hält, enjoy

vor 3 Stunden, schrieb Einfach-Ich:

Na, wo wir nun Kaminzimmer - Niveau erreicht haben, es nicht um BDSM geht, hattest Du endlich mal die Möglichkeit Dich im BDSM Forum einzubringen. Grandiose Leistung.

Danke für die wertschätzende Anerkennung. 

Moin,

Am 24.7.2026 at 22:40, schrieb Toy4her:

Meinst du jetzt, weil man sich vor sexuellen Handlungen eines „Ja“ gewiss sein muss kann es kein „Nein“ mittels Safeword mehr geben?

Sehr gut erkannt.

 

Am 24.7.2026 at 22:40, schrieb Toy4her:

Es wirkt für mich vielmehr so als wollte man da bei diesem neuen Ansatz auf Krampf Probleme konstruieren, um nur nicht damit konfrontiert werden zu können und es zu verteufeln. 

Es mag in erster Sicht so sein, den bei erster Betrachtung ist ein n "Nein" genauso  ein Ablehnung der Handlung, wievezn fehlendes "Ja".

Allerdings ist unter juristischen Gesichtspunkten es ein himmelweiter Unterschied.

 

Mit einem "NEIN' unterbinden ich eine bereits BEGONNENDE Handlung .

Mein einem "JA" stimmt man einer Handlung vor BEGINN zu.

 

Der Paradigmenwechsel von "Nein " zu  "Ja" bedeutet letztlich, man stimmt einer Handlung zu, welche von Anfang  an klar  definiert ist.. also Ablauf und Ende.

 

r

Am 24.7.2026 at 22:40, schrieb Toy4her:

Das stimmt ja so nicht. Ich kann um 9Uhr „Ja“ sagen und nach 28 Minuten feststellen, dass ich jetzt (warum auch immer) keinen Konsens mehr gebe. Ob ich das mit Nutzung des Safewords oder auf anderem Wege äußere ist dann ganz irrelevant. 

Hier hast Du jetzt interessante Denkanstöße geliefert .

Konsens ist für uns im BDSM das "A und O".

Bislang wurde der Konsens mit "Nein", dem Ampelcode "Rot" oder dem Safewort aufgehoben..

Und nun? Nachem Paradigmenwechsel ist man bei einem "Neun", "Rot" oder "Safewort" bereits in jener Situation, welch zukünftig eine Straftat darstellen soll.

> Es ist kein Problem suchen, denn die Gerichte wären mit dem Thema "BDSM" nicht beschäftigt, würden wir mit unserem Konsens stets alles "auf die Kette" bekommen. Leider gibt es immer wieder dominante Menschen aller Prägung, die über das Ziel hinaus schießen sowie Personen, welche mit falschen Vorstellungen und Erwartungen denn submessive Part übernehmen. Dazu kommen jede Menge Missverständnisse.

Der Paradigmenwechsel stellt jetzt BDSM'er vor mehr oder weniger große Probleme, je nach Art der Ausrichtung sowie der "Harte"  des betriebenen BDSM's..

vor 6 Stunden, schrieb TaliX:

 

Wenn Dich der Gedanke nachts warm hält, enjoy

Und wieder hast Du mir ein paar Minuten deines Lebens geschenkt. Danke 😂

vor 21 Stunden, schrieb Arasjal:

1. Straffreie Meinungsäußerung (Politischer Diskurs)Kontext: Sie äußern in einer Diskussion, dass das Strafrecht verschärft werden sollte und Sie eine (chemische oder operative) Kastration für Vergewaltiger als gesetzliche Strafe befürworten.Rechtliche Lage: Dies ist durch die Meinungsfreiheit (Art. 5 Grundgesetz) geschützt. Auch wenn die Forderung drastisch ist, handelt es sich um eine politische Meinungsäußerung zur Gesetzgebung, nicht um den Aufruf zu einer illegalen Tat.2. Strafbare öffentliche Aufforderung zu Straftaten (§ 111 StGB)Kontext: Sie rufen im Internet oder auf einer Versammlung dazu auf, einen konkreten Täter oder Vergewaltiger im Allgemeinen abseits des Rechtsstaates zu überwältigen und zu kastrieren (Selbstjustiz).Rechtliche Lage: Das erfüllt den Tatbestand des § 111 StGB. Da die eigenmächtige Kastration eine schwere Körperverletzung darstellt, fordern Sie hierbei zu einer rechtswidrigen Tat auf. Das Rechtsgutachten des Bundestages betont, dass das bloße Befürworten straffrei ist, ein Appell zum aktiven Handeln ("Sucht den Täter und kastriert ihn!") hingegen strafbar.

Zu deinem "Wiki" Beitrag.

Sprachlich und juristisch liegt ein Unterschied in der Meinungsäußerung vor,, zwischen einer Diskussion, ob als Strafmaß eine Kastration in Frage kommen könnte, oder man die Aussage tätigt " Kastration ist effektiv".

 

Im übrigen liegt auch kein Täterschutz vor, nur weil man "eine Kastration männlichen Sexualstraftätern" ablehnt oder die Todesstrafe, welche im übrigen in der hessischen Landesverfassung  erst seit 2018 offiziell aus der Verfassung gestrichen wurde, bis dato nur ausgesetzt, ablehnt.

Sowohl die Todesstrafe sowie die Kastration sind mit dem §1 GG nicht vereinbar 

Ferner gibt es selbst bei der momentan gründlichen Aufklärung von Straftaten immer wieder falsche Urteile. . Insofern  müssen Urteile aufzuheben sein und entstandenes Unrecht entschädigt werden.

 

 

Am 25.7.2026 at 02:42, schrieb Handcuffs_1985:

Zum Thema Rechtschreibung - das Du als Themen-Ersteller hier reinbrachtest! -, soll ich jetzt jeden Rechtschreibfehler von Dir aufführen (oder nur die, bei denen ich nicht erkannte, was Du schreiben wolltest)? Andererseits wären Möglichkeit 3 & 4 wohl schneller durchgeführt...

Interessanter Ansatz😁

Zum Einen stellst Du damit klar, dass aus deiner Sichtweise , Personen wie ich sich zwar stets für Fehler Kritisieren lassen müssen, selbst aber keinerlei Recht haben, andere für deren Fehler zu kritisieren.

 

Merkwürdiges Rechtsverständnis!

 

Am 25.7.2026 at 02:42, schrieb Handcuffs_1985:

soll ich jetzt jeden Rechtschreibfehler von Dir aufführen (oder

Tuebes doch bitte, immerhin kann ich, mit meinen Unzulänglichkeiten Dich dazu animieren hier Beiträge zu verfassen, welche aus zwei oder mehr sinnvoll aneinander gereichten Sätzen bestehen, anhand der sonstigen ein bis  fünf Wortbeiträgen.

Lasse den Tiger 🐅 aus dem Tank, Zeige mir was in Dir steckt.

Vor 55 Minuten , schrieb Einfach-Ich:

Moin,

Hier hast Du jetzt interessante Denkanstöße geliefert .

Konsens ist für uns im BDSM das "A und O".

Bislang wurde der Konsens mit "Nein", dem Ampelcode "Rot" oder dem Safewort aufgehoben..

Und nun? Nachem Paradigmenwechsel ist man bei einem "Neun", "Rot" oder "Safewort" bereits in jener Situation, welch zukünftig eine Straftat darstellen soll.

> Es ist kein Problem suchen, denn die Gerichte wären mit dem Thema "BDSM" nicht beschäftigt, würden wir mit unserem Konsens stets alles "auf die Kette" bekommen. Leider gibt es immer wieder dominante Menschen aller Prägung, die über das Ziel hinaus schießen sowie Personen, welche mit falschen Vorstellungen und Erwartungen denn submessive Part übernehmen. Dazu kommen jede Menge Missverständnisse.

Der Paradigmenwechsel stellt jetzt BDSM'er vor mehr oder weniger große Probleme, je nach Art der Ausrichtung sowie der "Harte"  des betriebenen BDSM's..

Selbst nach einem "Ja" kann eine Zustimmung wieder zurückgezogen werden (übrigens auch schon vor Handlungsbeginn). Das ist schon jetzt schon so und bleibt auch nach der Gesetzeränderung so.

Vor 24 Minuten , schrieb Einfach-Ich:

Tuebes doch bitte, immerhin kann ich, mit meinen Unzulänglichkeiten Dich dazu animieren hier Beiträge zu verfassen, welche aus zwei oder mehr sinnvoll aneinander gereichten Sätzen bestehen, anhand der sonstigen ein bis  fünf Wortbeiträgen.

Lasse den Tiger 🐅 aus dem Tank, Zeige mir was in Dir steckt.

Nö.

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