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Nein ist Nein vs Nur "Ja" ist Ja.


Ei****

Empfohlener Beitrag

1. Straffreie Meinungsäußerung (Politischer Diskurs)Kontext: Sie äußern in einer Diskussion, dass das Strafrecht verschärft werden sollte und Sie eine (chemische oder operative) Kastration für Vergewaltiger als gesetzliche Strafe befürworten.Rechtliche Lage: Dies ist durch die Meinungsfreiheit (Art. 5 Grundgesetz) geschützt. Auch wenn die Forderung drastisch ist, handelt es sich um eine politische Meinungsäußerung zur Gesetzgebung, nicht um den Aufruf zu einer illegalen Tat.2. Strafbare öffentliche Aufforderung zu Straftaten (§ 111 StGB)Kontext: Sie rufen im Internet oder auf einer Versammlung dazu auf, einen konkreten Täter oder Vergewaltiger im Allgemeinen abseits des Rechtsstaates zu überwältigen und zu kastrieren (Selbstjustiz).Rechtliche Lage: Das erfüllt den Tatbestand des § 111 StGB. Da die eigenmächtige Kastration eine schwere Körperverletzung darstellt, fordern Sie hierbei zu einer rechtswidrigen Tat auf. Das Rechtsgutachten des Bundestages betont, dass das bloße Befürworten straffrei ist, ein Appell zum aktiven Handeln ("Sucht den Täter und kastriert ihn!") hingegen strafbar.

Moin,

Am 24.7.2026 at 22:40, schrieb Toy4her:

Meinst du jetzt, weil man sich vor sexuellen Handlungen eines „Ja“ gewiss sein muss kann es kein „Nein“ mittels Safeword mehr geben?

Sehr gut erkannt.

 

Am 24.7.2026 at 22:40, schrieb Toy4her:

Es wirkt für mich vielmehr so als wollte man da bei diesem neuen Ansatz auf Krampf Probleme konstruieren, um nur nicht damit konfrontiert werden zu können und es zu verteufeln. 

Es mag in erster Sicht so sein, den bei erster Betrachtung ist ein n "Nein" genauso  ein Ablehnung der Handlung, wievezn fehlendes "Ja".

Allerdings ist unter juristischen Gesichtspunkten es ein himmelweiter Unterschied.

 

Mit einem "NEIN' unterbinden ich eine bereits BEGONNENDE Handlung .

Mein einem "JA" stimmt man einer Handlung vor BEGINN zu.

 

Der Paradigmenwechsel von "Nein " zu  "Ja" bedeutet letztlich, man stimmt einer Handlung zu, welche von Anfang  an klar  definiert ist.. also Ablauf und Ende.

 

r

Am 24.7.2026 at 22:40, schrieb Toy4her:

Das stimmt ja so nicht. Ich kann um 9Uhr „Ja“ sagen und nach 28 Minuten feststellen, dass ich jetzt (warum auch immer) keinen Konsens mehr gebe. Ob ich das mit Nutzung des Safewords oder auf anderem Wege äußere ist dann ganz irrelevant. 

Hier hast Du jetzt interessante Denkanstöße geliefert .

Konsens ist für uns im BDSM das "A und O".

Bislang wurde der Konsens mit "Nein", dem Ampelcode "Rot" oder dem Safewort aufgehoben..

Und nun? Nachem Paradigmenwechsel ist man bei einem "Neun", "Rot" oder "Safewort" bereits in jener Situation, welch zukünftig eine Straftat darstellen soll.

> Es ist kein Problem suchen, denn die Gerichte wären mit dem Thema "BDSM" nicht beschäftigt, würden wir mit unserem Konsens stets alles "auf die Kette" bekommen. Leider gibt es immer wieder dominante Menschen aller Prägung, die über das Ziel hinaus schießen sowie Personen, welche mit falschen Vorstellungen und Erwartungen denn submessive Part übernehmen. Dazu kommen jede Menge Missverständnisse.

Der Paradigmenwechsel stellt jetzt BDSM'er vor mehr oder weniger große Probleme, je nach Art der Ausrichtung sowie der "Harte"  des betriebenen BDSM's..

vor 21 Stunden, schrieb Arasjal:

1. Straffreie Meinungsäußerung (Politischer Diskurs)Kontext: Sie äußern in einer Diskussion, dass das Strafrecht verschärft werden sollte und Sie eine (chemische oder operative) Kastration für Vergewaltiger als gesetzliche Strafe befürworten.Rechtliche Lage: Dies ist durch die Meinungsfreiheit (Art. 5 Grundgesetz) geschützt. Auch wenn die Forderung drastisch ist, handelt es sich um eine politische Meinungsäußerung zur Gesetzgebung, nicht um den Aufruf zu einer illegalen Tat.2. Strafbare öffentliche Aufforderung zu Straftaten (§ 111 StGB)Kontext: Sie rufen im Internet oder auf einer Versammlung dazu auf, einen konkreten Täter oder Vergewaltiger im Allgemeinen abseits des Rechtsstaates zu überwältigen und zu kastrieren (Selbstjustiz).Rechtliche Lage: Das erfüllt den Tatbestand des § 111 StGB. Da die eigenmächtige Kastration eine schwere Körperverletzung darstellt, fordern Sie hierbei zu einer rechtswidrigen Tat auf. Das Rechtsgutachten des Bundestages betont, dass das bloße Befürworten straffrei ist, ein Appell zum aktiven Handeln ("Sucht den Täter und kastriert ihn!") hingegen strafbar.

Zu deinem "Wiki" Beitrag.

Sprachlich und juristisch liegt ein Unterschied in der Meinungsäußerung vor,, zwischen einer Diskussion, ob als Strafmaß eine Kastration in Frage kommen könnte, oder man die Aussage tätigt " Kastration ist effektiv".

 

Im übrigen liegt auch kein Täterschutz vor, nur weil man "eine Kastration männlichen Sexualstraftätern" ablehnt oder die Todesstrafe, welche im übrigen in der hessischen Landesverfassung  erst seit 2018 offiziell aus der Verfassung gestrichen wurde, bis dato nur ausgesetzt, ablehnt.

Sowohl die Todesstrafe sowie die Kastration sind mit dem §1 GG nicht vereinbar 

Ferner gibt es selbst bei der momentan gründlichen Aufklärung von Straftaten immer wieder falsche Urteile. . Insofern  müssen Urteile aufzuheben sein und entstandenes Unrecht entschädigt werden.

 

 

Vor 2 Stunden, schrieb Einfach-Ich:

Zu deinem "Wiki" Beitrag.

Sprachlich und juristisch liegt ein Unterschied in der Meinungsäußerung vor,, zwischen einer Diskussion, ob als Strafmaß eine Kastration in Frage kommen könnte, oder man die Aussage tätigt " Kastration ist effektiv".

 

Im übrigen liegt auch kein Täterschutz vor, nur weil man "eine Kastration männlichen Sexualstraftätern" ablehnt oder die Todesstrafe, welche im übrigen in der hessischen Landesverfassung  erst seit 2018 offiziell aus der Verfassung gestrichen wurde, bis dato nur ausgesetzt, ablehnt.

Sowohl die Todesstrafe sowie die Kastration sind mit dem §1 GG nicht vereinbar 

Ferner gibt es selbst bei der momentan gründlichen Aufklärung von Straftaten immer wieder falsche Urteile. . Insofern  müssen Urteile aufzuheben sein und entstandenes Unrecht entschädigt werden.

 

 

Erstmal ist das kein Wiki Eintrag… und da ist sehr einfach erklärt wo der Unterschied liegt… ich arbeite dir das nochmal heraus. Für Aufruf zur Gewalt müsste ich den Täter benennen. Ich müsste hier seinen Namen reinschreiben und Leute zur Selbstjustiz aufrufen. Aufruf zur Gewalt ist eine Straftat womit hier öfter um sich geworfen wird. Einfach nur dumm .🤷‍♀️ es geht in beiden Fällen um eine Zustimmung das etwas am Körper einer Person gemacht wird was sie nicht will. Also ist der Vergleich legitim… ich kann hier nicht als Maßstab nehmen das du etwas nicht begreifst .

  • Moderator

Es fehlen hier sehr viele Off-Topic Beiträge und deren Reaktionen.

Gruß
FETMOD-Sunshine

 

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