Jump to content

Nein ist Nein vs Nur "Ja" ist Ja.


Ei****

Empfohlener Beitrag

1. Straffreie Meinungsäußerung (Politischer Diskurs)Kontext: Sie äußern in einer Diskussion, dass das Strafrecht verschärft werden sollte und Sie eine (chemische oder operative) Kastration für Vergewaltiger als gesetzliche Strafe befürworten.Rechtliche Lage: Dies ist durch die Meinungsfreiheit (Art. 5 Grundgesetz) geschützt. Auch wenn die Forderung drastisch ist, handelt es sich um eine politische Meinungsäußerung zur Gesetzgebung, nicht um den Aufruf zu einer illegalen Tat.2. Strafbare öffentliche Aufforderung zu Straftaten (§ 111 StGB)Kontext: Sie rufen im Internet oder auf einer Versammlung dazu auf, einen konkreten Täter oder Vergewaltiger im Allgemeinen abseits des Rechtsstaates zu überwältigen und zu kastrieren (Selbstjustiz).Rechtliche Lage: Das erfüllt den Tatbestand des § 111 StGB. Da die eigenmächtige Kastration eine schwere Körperverletzung darstellt, fordern Sie hierbei zu einer rechtswidrigen Tat auf. Das Rechtsgutachten des Bundestages betont, dass das bloße Befürworten straffrei ist, ein Appell zum aktiven Handeln ("Sucht den Täter und kastriert ihn!") hingegen strafbar.

Moin,

Am 24.7.2026 at 22:40, schrieb Toy4her:

Meinst du jetzt, weil man sich vor sexuellen Handlungen eines „Ja“ gewiss sein muss kann es kein „Nein“ mittels Safeword mehr geben?

Sehr gut erkannt.

 

Am 24.7.2026 at 22:40, schrieb Toy4her:

Es wirkt für mich vielmehr so als wollte man da bei diesem neuen Ansatz auf Krampf Probleme konstruieren, um nur nicht damit konfrontiert werden zu können und es zu verteufeln. 

Es mag in erster Sicht so sein, den bei erster Betrachtung ist ein n "Nein" genauso  ein Ablehnung der Handlung, wievezn fehlendes "Ja".

Allerdings ist unter juristischen Gesichtspunkten es ein himmelweiter Unterschied.

 

Mit einem "NEIN' unterbinden ich eine bereits BEGONNENDE Handlung .

Mein einem "JA" stimmt man einer Handlung vor BEGINN zu.

 

Der Paradigmenwechsel von "Nein " zu  "Ja" bedeutet letztlich, man stimmt einer Handlung zu, welche von Anfang  an klar  definiert ist.. also Ablauf und Ende.

 

r

Am 24.7.2026 at 22:40, schrieb Toy4her:

Das stimmt ja so nicht. Ich kann um 9Uhr „Ja“ sagen und nach 28 Minuten feststellen, dass ich jetzt (warum auch immer) keinen Konsens mehr gebe. Ob ich das mit Nutzung des Safewords oder auf anderem Wege äußere ist dann ganz irrelevant. 

Hier hast Du jetzt interessante Denkanstöße geliefert .

Konsens ist für uns im BDSM das "A und O".

Bislang wurde der Konsens mit "Nein", dem Ampelcode "Rot" oder dem Safewort aufgehoben..

Und nun? Nachem Paradigmenwechsel ist man bei einem "Neun", "Rot" oder "Safewort" bereits in jener Situation, welch zukünftig eine Straftat darstellen soll.

> Es ist kein Problem suchen, denn die Gerichte wären mit dem Thema "BDSM" nicht beschäftigt, würden wir mit unserem Konsens stets alles "auf die Kette" bekommen. Leider gibt es immer wieder dominante Menschen aller Prägung, die über das Ziel hinaus schießen sowie Personen, welche mit falschen Vorstellungen und Erwartungen denn submessive Part übernehmen. Dazu kommen jede Menge Missverständnisse.

Der Paradigmenwechsel stellt jetzt BDSM'er vor mehr oder weniger große Probleme, je nach Art der Ausrichtung sowie der "Harte"  des betriebenen BDSM's..

vor 21 Stunden, schrieb Arasjal:

1. Straffreie Meinungsäußerung (Politischer Diskurs)Kontext: Sie äußern in einer Diskussion, dass das Strafrecht verschärft werden sollte und Sie eine (chemische oder operative) Kastration für Vergewaltiger als gesetzliche Strafe befürworten.Rechtliche Lage: Dies ist durch die Meinungsfreiheit (Art. 5 Grundgesetz) geschützt. Auch wenn die Forderung drastisch ist, handelt es sich um eine politische Meinungsäußerung zur Gesetzgebung, nicht um den Aufruf zu einer illegalen Tat.2. Strafbare öffentliche Aufforderung zu Straftaten (§ 111 StGB)Kontext: Sie rufen im Internet oder auf einer Versammlung dazu auf, einen konkreten Täter oder Vergewaltiger im Allgemeinen abseits des Rechtsstaates zu überwältigen und zu kastrieren (Selbstjustiz).Rechtliche Lage: Das erfüllt den Tatbestand des § 111 StGB. Da die eigenmächtige Kastration eine schwere Körperverletzung darstellt, fordern Sie hierbei zu einer rechtswidrigen Tat auf. Das Rechtsgutachten des Bundestages betont, dass das bloße Befürworten straffrei ist, ein Appell zum aktiven Handeln ("Sucht den Täter und kastriert ihn!") hingegen strafbar.

Zu deinem "Wiki" Beitrag.

Sprachlich und juristisch liegt ein Unterschied in der Meinungsäußerung vor,, zwischen einer Diskussion, ob als Strafmaß eine Kastration in Frage kommen könnte, oder man die Aussage tätigt " Kastration ist effektiv".

 

Im übrigen liegt auch kein Täterschutz vor, nur weil man "eine Kastration männlichen Sexualstraftätern" ablehnt oder die Todesstrafe, welche im übrigen in der hessischen Landesverfassung  erst seit 2018 offiziell aus der Verfassung gestrichen wurde, bis dato nur ausgesetzt, ablehnt.

Sowohl die Todesstrafe sowie die Kastration sind mit dem §1 GG nicht vereinbar 

Ferner gibt es selbst bei der momentan gründlichen Aufklärung von Straftaten immer wieder falsche Urteile. . Insofern  müssen Urteile aufzuheben sein und entstandenes Unrecht entschädigt werden.

 

 

Vor 2 Stunden, schrieb Einfach-Ich:

Zu deinem "Wiki" Beitrag.

Sprachlich und juristisch liegt ein Unterschied in der Meinungsäußerung vor,, zwischen einer Diskussion, ob als Strafmaß eine Kastration in Frage kommen könnte, oder man die Aussage tätigt " Kastration ist effektiv".

 

Im übrigen liegt auch kein Täterschutz vor, nur weil man "eine Kastration männlichen Sexualstraftätern" ablehnt oder die Todesstrafe, welche im übrigen in der hessischen Landesverfassung  erst seit 2018 offiziell aus der Verfassung gestrichen wurde, bis dato nur ausgesetzt, ablehnt.

Sowohl die Todesstrafe sowie die Kastration sind mit dem §1 GG nicht vereinbar 

Ferner gibt es selbst bei der momentan gründlichen Aufklärung von Straftaten immer wieder falsche Urteile. . Insofern  müssen Urteile aufzuheben sein und entstandenes Unrecht entschädigt werden.

 

 

Erstmal ist das kein Wiki Eintrag… und da ist sehr einfach erklärt wo der Unterschied liegt… ich arbeite dir das nochmal heraus. Für Aufruf zur Gewalt müsste ich den Täter benennen. Ich müsste hier seinen Namen reinschreiben und Leute zur Selbstjustiz aufrufen. Aufruf zur Gewalt ist eine Straftat womit hier öfter um sich geworfen wird. Einfach nur dumm .🤷‍♀️ es geht in beiden Fällen um eine Zustimmung das etwas am Körper einer Person gemacht wird was sie nicht will. Also ist der Vergleich legitim… ich kann hier nicht als Maßstab nehmen das du etwas nicht begreifst .

  • Moderator
FETMOD-Sunshine

Es fehlen hier sehr viele Off-Topic Beiträge und deren Reaktionen.

Gruß
FETMOD-Sunshine

 

  • 3 Wochen später...

Was für eine... spannende Diskussion. 
Es ist erstaunlich wie eine offizielle Pflicht zum Konsens die Gemüter erhitzen kann. Fast so als wäre Konsens dann plötzlich nicht mehr cool wenn ein § daran hängt. 

Aus der Sicht einer Person die nur Ja heißt Ja schon seit einer ganzen Weile praktiziert und kleinere Events veranstaltet, ist nur Ja heißt Ja absolut keine Einschränkung. Auch nicht hinsichtlich Vorführungen, Verleih oder gar für Swinger. 
Das Konzept, einmal integriert, funktioniert kaum spürbar anders als es vorher der Fall war wo man sich ebenfalls Konsens eingeholt hat. 
Bisher hatte keiner unserer Gäste irgendein Problem damit geschweige denn irgendwelche Bedenken. 
Ich muss sagen, würde ein Gast nur Ja heißt Ja bei uns ablehnen, würden wir ihn oder sie auch direkt bitten zu gehen. 

Selbst auf Swinger Partys habe ich bis heute nicht erlebt, dass jemand sich durch die Abfrage des Konsens in irgendeiner Form eingeschränkt gefühlt hätte. 
Meine Erfahrung. Jemand tritt an mich und die Partnerperson heran, sucht den Blickkontakt, es wird entweder genickt oder der Kopf geschüttelt. Ein Nicken ist ein Ja, ein Kopfschütteln ein Nein. Fall erledigt. 

Vorführungen finden bei uns ohnehin nur nach Absprache statt. Ich habe noch keine Top Person erlebt die spontan aufgesprungen ist und gerufen hat "hey, eine Vorführung, wir starten in fünf Minuten". 
Man informiert uns im Vorfeld, dass eine Vorführung gewünscht ist. Das gibt uns die Gelegenheit uns beim Bottom kurz zu erkundigen ob für dieses Vorführung ein Konsens besteht. Fertig. 
Selbst bei Verleih läuft es ähnlich wie beim Swingen. Die Top Person die einbezogen werden soll oder möchte, nimmt Blickkontakt auf, Bottom nickt oder schüttelt den Kopf. 
Alles ganz unaufgeregt. 

Warum ich nur Ja heißt Ja so stark befürworte, da schließe ich mich den meisten Frauen an die hier ihre Beiträge dazu geteilt haben und auch einigen Männern. 
Es wurden einige Beispiele genannt in denen Menschen keinen Konsens geben konnten. Weil sie bewusstlos waren, betrunken, in Schockstarre, betäubt oder bedroht oder erpresst wurden. 

Abgesehen vom rechtlichen Paradigmenwechsel bringt nur Ja heißt Ja aber noch etwas mit. Ein Bewusstsein dafür was Konsens überhaupt bedeutet denn, was schon nachdenklich stimme kann, gibt es erschreckend viele Menschen denen es überhaupt nicht bewusst ist. Wir als BDSMler mögen dies abwegig finden weil wir uns permanent mit Konsens beschäftigen doch wenn man genauer hinschaut, stellt man schnell fest wie starr auch bei uns dieses Konstrukt ist. 
Wie betrachten es als etwas, das sich explizit auf sexuelle Handlungen und BDSM Praktiken bezieht. 
Dabei fängt Konsens schon viel früher an. 
Wie möchtest du angesprochen werden? Möchtest du dich mit mir unterhalten? Möchtest du mich näher kennenlernen? 
Hier sind wir ganz natürlich in der Lage Fragen zu stellen und uns die Bestätigung geben zu lassen. 
Nur Ja heißt Ja erweitert dies nur um ein paar Zentimeter. 

In diesem Sinne, ich finde es sinnvoller andere Aspekte zu kritisieren die unser Statt gerade gehörig vor die Wand fährt die unser aller Leben tatsächlich schwerer machen. 

 


 

×
×
  • Neu erstellen...