BDSM Frauen in der Nähe von Ehingen (Donau)

Willkommen auf meinem Profil: Zu mir: Ich würde mich selbst als humorvoll, ein wenig sarkastisch, nicht auf den Kopf gefallen und als kleines Biest mit dem Herz am rechten Fleck beschreiben. Als typische Schützin liebe ich meine Freiheit. Wer mich so nimmt, wie ich bin, kann eigentlich alles von mir haben, weshalb mich Freunde auch als treue Seele bezeichnen. Meine Neigung: Ich bin das, was einer Switcherin nahe kommt, dass bedeutet, ich genieße beide Seiten. Auch wenn meine sadistische Ader am ausgeprägtesten ist, lege ich mich nicht fest. Besonders wichtig ist mir dabei die emotionale Tiefe während der gemeinsamen Zeit, denn nur durch diese Verbindung lässt es sich gemeinsam fliegen. Beziehung: Ich bin mit dem tollsten Mann auf diesem Planeten glücklich zusammen. Eine Freundschaft Plus wäre für mich eine spannende Ergänzung, aber niemals ein Ersatz für das, was ich habe. Achtung! Da ich gefühlt ständig gefragt werde: Ja, das auf den Bildern sind meine eigenen Räume in meinem Zuhause. Und nein, ich arbeite nicht gewerblich! Ich habe einen ausgeprägten Toy-Fetisch und bin eine leidenschaftliche Bastlerin, eben ein Spielkind durch und durch. Lesen ist Pflicht!!! 👇 GSB Vorwort: Es ist eine unumstößliche Wahrheit der Szene: Wo zwei BDSMler aufeinandertreffen, entstehen drei Meinungen darüber, wie man eine Peitsche hält, wie eng das Halsband sitzen muss und wer hier eigentlich wen dominiert. Jahrelang wurden diese Debatten in verrauchten Hinterzimmern, auf Internetforen der Jahrtausendwende und in den düsteren Ecken von Club-Lounges ausgetragen. Jeder berief sich auf eine höhere, unsichtbare Instanz, das sagenumwobene, aber nie greifbaren großen schwarze Buches. Dieses Zeitalter der geschmacklosen Anarchie ist vorbei. Mit dem vorliegenden Werk wird der Nebel der subjektiven Auslegungen gelichtet. Das Große Schwarze Buch (GSB) ist die absolute, unfehlbare und behördlich nicht anerkannte Kodifikation aller ungeschriebenen Gesetze, die ohnehin jeder schon immer besser wusste. Wer sich nicht an diese Paragraphen hält, verliert mit sofortiger Wirkung das Recht, das Wort „Dungeon“ fehlerfrei auszusprechen, und wird auf Lebenszeit zum Kaffeekochen bei Szene-Stammtischen verdonnert. DAS GROSSE SCHWARZE BUCH (GSB) (Gesamtausgabe der unumstößlichen Szene-Rechtsprechung) ABSCHNITT I: Allgemeine Bestimmungen und die Vorherrschaft des Egos § 1 Der Grundsatz der absoluten Richtigkeit (Lex Besserwisser) (1) Jedes Mitglied der Szene hat das Recht auf die feste Überzeugung, dass seine persönliche Auslegung von BDSM die einzig wahre, historisch korrekte und ethisch saubere Variante ist. (2) Erklärt ein BDSMler einem anderen BDSMler die Welt mit den Worten „Also, eigentlich macht man das ja ganz anders...“, hat der Angesprochene schweigend zu nicken und innerlich mit den Augen zu rollen. Das offene Aussprechen von Widerwörtern führt zu einer halbstündigen Zwangsvorlesung über die Anfänge der Leder-Szene im New York der 1970er Jahre. § 2 Die Definitionshoheit über die Abkürzungen (1) Die Verwendung der Begriffe SSC (Safe, Sane, Consensual) und RACK (Risk-Aware Consensual Kink) unterliegt strengen bürokratischen Auflagen. Wer beide Begriffe in einer Diskussion verwendet, ohne mindestens eine akademische Fußnote zu simulieren, wird wegen akuter Wichtigtuerei verwarnt. (2) Das Erfinden neuer Abkürzungen (z.B. PRADA – Please Remember All Dom Decisions Are Absolute) ist beim Zentralrat der Szene-Ältesten kostenpflichtig anzumelden. ABSCHNITT II: Das Beziehungs- und Lehnswesen (Dom-Person und Sub-Person) § 3 Der Dom-Wechsel bei astronomischen Sonderereignissen (Die Vollmond-Klausel) (1) Die Übertragung der Herrschaftsrechte über eine Sub-Person an eine neue Dom-Person ist grundsätzlich untersagt, es sei denn, es liegt das seltene astronomische Ereignis eines zertifizierten Vollmonds vor. Bewölkung oder Smog heben diese Erlaubnis auf; der Mond muss mit dem bloßen Auge (oder einer zugelassenen Peitsche mit integriertem Nachtsichtgerät) zweifelsfrei anvisiert werden können. (2) Die neue Dom-Person darf die Sub-Person nur dann in Dienst stellen, wenn im Vorfeld die folgenden drei Voraussetzungen kumulativ und fehlerfrei erfüllt wurden: - Die bürokratische Freigabe: Die neue Dom-Person muss eine schriftliche, notariell beglaubigte Freigabeerklärung der Sub-Person vorlegen. Diese hat auf feinstem, handgeschöpftem Pergament verfasst zu sein und muss mit dem geschmolzenen Siegelwachs eines frisch gereinigten Lack- oder Latex-Anzugs besiegelt werden. - Der theoretische Eignungstest: Die neue Dom-Person muss die Fähigkeit nachweisen, im Rahmen eines Fachgesprächs mindestens 45 Minuten am Stück über die feinen Nuancen von Sadismus vs. sadistischer Persönlichkeitsstörung zu debattieren, ohne dabei die Fassung zu verlieren, zu gähnen oder die Augen zu verdrehen. - Das materielle Opfergut: Die neue Dom-Person muss der Sub-Person ein rituelles Opferkissen darbieten. Dieses Kissen muss exakt den Härtegrad und die Flauschigkeit aufweisen, die im Zentralen Sub-Register (ZSR) unter der persönlichen Kennziffer der jeweiligen Sub-Person amtlich eingetragen sind. Abweichungen von mehr als 2% des Federn-Anteils führen zur sofortigen Nichtigkeit des gesamten Vorgangs. ABSCHNITT III: Materialkunde, Instandhaltung und die Ästhetik des Schmerzes § 4 Das Reinheitsgebot für Folterwerkzeuge (1) Jedes Schlagwerkzeug (inklusive, aber nicht beschränkt auf: Paddles, Flogger, Crop-Peitschen) ist nach der Benutzung nach den Richtlinien des Bundesamtes für Leder-Pflege (BfLP) zu behandeln. (2) Das Zweckentfremden von Küchenutensilien (wie z.B. hölzernen Kochlöffeln oder Fleischklopfern) ist nur in studentischen Wohngemeinschaften oder bei akutem Materialmangel im Urlaub gestattet. Dabei ist darauf zu achten, dass das Utensil vor der nächsten Zubereitung einer Bolognese gründlich desinfiziert wird. § 5 Das Gesetz zur Aufbewahrung von Latexkleidung (1) Das nachlässige Zusammenknüllen von Latexkleidung in einer Sporttasche wird als schweres Verbrechen gegen die Ästhetik eingestuft. (2) Latexkleidung ist unter Verwendung von exakt 4,5 Millilitern hochwertigem Silikonöl aufzuhängen. Wer stattdessen Speiseöl oder Babypuder aus dem Discounter verwendet, verliert für drei Monate das Recht, in der Öffentlichkeit geheimnisvoll zu lächeln. ABSCHNITT IV: Die Verhandlungs- und Kommunikationsordnung § 6 Die Safe-Word-Bürokratie (1) Es ist strengstens untersagt, als Safe-Word Begriffe zu wählen, die im Zuge einer hitzigen Session oder einer schauspielerischen Meisterleistung ohnehin fallen könnten (z.B. „Nein“, „Hör auf“, „Ich sterbe“ oder „Au, mein Knie“). (2) Zugelassen sind ausschließlich Wörter, die die erotische und düstere Spannung des Raumes innerhalb einer Millisekunde komplett pulverisieren. - Zugelassene Standard-Safe-Words: „Flugabwehrkanone“, „Thermomix“, „Rhabarberkompott“ oder „Bausparvertrag“. (3) Bei Ausruf des Safe-Words hat die Dom-Person die Session innerhalb von 1,4 Sekunden abzubrechen. Das unverzügliche Reichen von Kamillentee, Keksen und das Einwickeln der Sub-Person in eine Flauschdecke ist gesetzliche Pflicht (§ 7: Die Kuschel-Pflicht). § 7 Die Kuschel-Pflicht (Lex Nachsorge / Aftercare-Verordnung) (1) Wird das Safe-Word gemäß § 6 Absatz 2 wirksam ausgerufen oder wird eine Session durch das Erreichen des natürlichen Zeitlimits regulär beendet, tritt unverzüglich die gesetzliche Kuschel-Pflicht in Kraft. Jegliche herrische Attitüde ist innerhalb von 3 Sekunden einzustellen und durch empathische Grundfürsorge zu ersetzen. (2) Zur ordnungsgemäßen Durchführung der Nachsorge hat die Dom-Person unverzüglich folgende Logistik bereitzustellen (sogenanntes Erste-Hilfe-Aftercare-Kit): - Die Thermische Komponente: Eine Decke, die einen Mindest-Flauschigkeitsfaktor von 8,5 auf der nach oben offenen Komfort-Skala aufweist. Die Sub-Person ist darin wie ein hochwertiger Burrito einzuwickeln. - Die Flüssig-Versorgung: Ein Heißgetränk nach Wahl (bevorzugt Kamillentee, Pfefferminztee oder heiße Schokolade). Das Getränk darf weder zu heiß (Verbrühungsgefahr) noch zu kalt (Verletzung der Gemütlichkeit) gereicht werden. - Die Glukose-Zufuhr: Mindestens zwei Kekse oder ein adäquates zuckerhaltiges Surrogat (z.B. Gummibärchen). Das Verweigern von Keksen nach einer harten Session wird als schwere Pflichtverletzung geahndet. (3) Die Dom-Person hat während der gesamten Nachsorgephase (Mindestdauer: 20 Minuten oder bis die Sub-Person wieder normal über das Wetter redet) sanfte, beruhigende Worte zu sprechen. Sätze wie „Das hast du fein gemacht“ oder „Hier ist dein Tee, mein tapferer Keks“ sind ausdrücklich erwünscht. (4) Ein vorzeitiges Verlassen des Dungeons durch die Dom-Person, um beispielsweise „kurz die Mails zu checken“, „eine zu rauchen“ oder „die Playstation anzuschmeißen“, ist strengstens untersagt und führt zu einer empfindlichen Geldbuße, zahlbar in Form von hochwertigem Massageöl an die betroffene Sub-Person. ABSCHNITT V: Der Verhaltenskodex für Partys, Stammtische und die Öffentlichkeit § 8 Das Verbot des unangekündigten Lachens (Die Ernsthaftigkeits-Klausel) (1) Sollte eine Sub-Person während einer ernsten, düsteren Ansprache der Dom-Person aufgrund von plötzlichem Kitzeln, einem pelzigen Haustier im Raum oder situativer Komik in unkontrolliertes Gelächter ausbrechen, wird die Session augenblicklich eingefroren. (2) Der Dom-Person steht das Recht zu, für die Dauer von exakt fünf Minuten beleidigt in der Ecke zu schmollen und lautstark zu hinterfragen, ob die eigene „düstere Aura“ überhaupt respektiert wird. (3) Die Sub-Person hat zur Strafe drei Social-Media-Posts der Dom-Person zu liken, auf denen diese besonders finster und melancholisch in die Kamera blickt. § 9 Die Dresscode-Überwachung bei extremen Witterungsverhältnissen (1) Das Tragen von schwerem, schwarzem Rindsleder, Ganzkörper-Latex oder dreilagigem Brokat ist auch bei Außentemperaturen von über 30 Grad im Schatten auf Szene-Events gesetzliche Pflicht. (2) Das heimliche Tragen von atmungsaktiver Funktionsunterwäsche unter dem Outfit wird als Hochverrat an der Ästhetik eingestuft. (3) Fällt ein Szenegast aufgrund akuter Überhitzung in Ohnmacht, ist die Person stilvoll abzutransportieren. Das Fächeln von Luft mit einem bunten Sommer-Fächer aus Plastik ist untersagt; es dürfen nur schwarze Leder-Paddles zur Luftzufuhr verwendet werden. § 10 Die Stammtisch-Sitzordnung und das „Vanilla“-Verbot (1) Bei öffentlichen Szene-Stammtischen in gut bürgerlichen Gaststätten haben sich alle Teilnehmer so zu verhalten, dass die anwesenden „Vanilla-Gäste“ (Nicht-BDSMler) am Nebentisch zwar hochgradig verwirrt, aber nicht akut verstört werden. (2) Das Mitbringen von sichtbaren Fesslungsutensilien an den Wirtshaustisch ist untersagt, es sei denn, das Servicepersonal braucht ungewöhnlich lange für die Getränkebestellung. (3) Gespräche über die Haltbarkeit von Peitschenriemen oder die Reißfestigkeit von Dübeln in Mietwohnungsdecken sind in einer Lautstärke zu führen, die die ältere Dame am Nachbartisch dazu veranlasst, irritiert ihr Hörgerät nachzujustieren. ABSCHNITT VI: Eigentumsrecht, Logistik und das Beziehungsende § 11 Die Abstaub- und Instandhaltungspflicht für Spielzeug-Sammlungen (1) Wer eine Sammlung von mehr als zehn Schlagwerkzeugen, drei Sätzen Handschellen und einem gynäkologischen Stuhl sein Eigen nennt, ist zur wöchentlichen, staubfreien Instandhaltung verpflichtet. (2) Im Falle einer monogamen Partnerschaft kann diese Pflicht per schriftlichem Zusatzvertrag an die Sub-Person delegiert werden. Die Sub-Person hat dabei das Recht, jedes Werkzeug während des Abstaubens kritisch zu bemängeln („Der Flogger verliert Federn“, „Das Leder riecht nach Keller“), um die Dom-Person psychologisch zu zermürben. § 12 Das Trennungs- und Aufteilungsgesetz (Lex Lexan) (1) Im tragischen Falle einer Trennung eines BDSM-Paares ist die Aufteilung des gemeinsamen Fuhrparks innerhalb von 14 Tagen gesetzlich zu regeln. (2) Einvernehmlich angeschafftes Großgerät (z.B. Andreaskreuze, Pranger oder Käfige) ist im Zweifel exakt in der Mitte zu zersägen, es sei denn, eine Partei kann nachweisen, dass sie die Dübel eigenhändig in die Wand gebohrt hat. (3) Maßangefertigte Halsbänder verbleiben im Besitz der Sub-Person, müssen jedoch mit einem virtuellen „Sperr-Vermerk“ versehen werden, der es verbietet, das Halsband innerhalb der nächsten sechs Monate von einer neuen Dom-Person gravieren zu lassen. Fortsetzung folgt .....

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Willkommen auf meinem Profil: Zu mir: Ich würde mich selbst als humorvoll, ein wenig sarkastisch, nicht auf den Kopf gefallen und als kleines Biest mit dem Herz am rechten Fleck beschreiben. Als typische Schützin liebe ich meine Freiheit. Wer mich so nimmt, wie ich bin, kann eigentlich alles von mir haben, weshalb mich Freunde auch als treue Seele bezeichnen. Meine Neigung: Ich bin das, was einer Switcherin nahe kommt, dass bedeutet, ich genieße beide Seiten. Auch wenn meine sadistische Ader am ausgeprägtesten ist, lege ich mich nicht fest. Besonders wichtig ist mir dabei die emotionale Tiefe während der gemeinsamen Zeit, denn nur durch diese Verbindung lässt es sich gemeinsam fliegen. Beziehung: Ich bin mit dem tollsten Mann auf diesem Planeten glücklich zusammen. Eine Freundschaft Plus wäre für mich eine spannende Ergänzung, aber niemals ein Ersatz für das, was ich habe. Achtung! Da ich gefühlt ständig gefragt werde: Ja, das auf den Bildern sind meine eigenen Räume in meinem Zuhause. Und nein, ich arbeite nicht gewerblich! Ich habe einen ausgeprägten Toy-Fetisch und bin eine leidenschaftliche Bastlerin, eben ein Spielkind durch und durch. Lesen ist Pflicht!!! 👇 GSB Vorwort: Es ist eine unumstößliche Wahrheit der Szene: Wo zwei BDSMler aufeinandertreffen, entstehen drei Meinungen darüber, wie man eine Peitsche hält, wie eng das Halsband sitzen muss und wer hier eigentlich wen dominiert. Jahrelang wurden diese Debatten in verrauchten Hinterzimmern, auf Internetforen der Jahrtausendwende und in den düsteren Ecken von Club-Lounges ausgetragen. Jeder berief sich auf eine höhere, unsichtbare Instanz, das sagenumwobene, aber nie greifbaren großen schwarze Buches. Dieses Zeitalter der geschmacklosen Anarchie ist vorbei. Mit dem vorliegenden Werk wird der Nebel der subjektiven Auslegungen gelichtet. Das Große Schwarze Buch (GSB) ist die absolute, unfehlbare und behördlich nicht anerkannte Kodifikation aller ungeschriebenen Gesetze, die ohnehin jeder schon immer besser wusste. Wer sich nicht an diese Paragraphen hält, verliert mit sofortiger Wirkung das Recht, das Wort „Dungeon“ fehlerfrei auszusprechen, und wird auf Lebenszeit zum Kaffeekochen bei Szene-Stammtischen verdonnert. DAS GROSSE SCHWARZE BUCH (GSB) (Gesamtausgabe der unumstößlichen Szene-Rechtsprechung) ABSCHNITT I: Allgemeine Bestimmungen und die Vorherrschaft des Egos § 1 Der Grundsatz der absoluten Richtigkeit (Lex Besserwisser) (1) Jedes Mitglied der Szene hat das Recht auf die feste Überzeugung, dass seine persönliche Auslegung von BDSM die einzig wahre, historisch korrekte und ethisch saubere Variante ist. (2) Erklärt ein BDSMler einem anderen BDSMler die Welt mit den Worten „Also, eigentlich macht man das ja ganz anders...“, hat der Angesprochene schweigend zu nicken und innerlich mit den Augen zu rollen. Das offene Aussprechen von Widerwörtern führt zu einer halbstündigen Zwangsvorlesung über die Anfänge der Leder-Szene im New York der 1970er Jahre. § 2 Die Definitionshoheit über die Abkürzungen (1) Die Verwendung der Begriffe SSC (Safe, Sane, Consensual) und RACK (Risk-Aware Consensual Kink) unterliegt strengen bürokratischen Auflagen. Wer beide Begriffe in einer Diskussion verwendet, ohne mindestens eine akademische Fußnote zu simulieren, wird wegen akuter Wichtigtuerei verwarnt. (2) Das Erfinden neuer Abkürzungen (z.B. PRADA – Please Remember All Dom Decisions Are Absolute) ist beim Zentralrat der Szene-Ältesten kostenpflichtig anzumelden. ABSCHNITT II: Das Beziehungs- und Lehnswesen (Dom-Person und Sub-Person) § 3 Der Dom-Wechsel bei astronomischen Sonderereignissen (Die Vollmond-Klausel) (1) Die Übertragung der Herrschaftsrechte über eine Sub-Person an eine neue Dom-Person ist grundsätzlich untersagt, es sei denn, es liegt das seltene astronomische Ereignis eines zertifizierten Vollmonds vor. Bewölkung oder Smog heben diese Erlaubnis auf; der Mond muss mit dem bloßen Auge (oder einer zugelassenen Peitsche mit integriertem Nachtsichtgerät) zweifelsfrei anvisiert werden können. (2) Die neue Dom-Person darf die Sub-Person nur dann in Dienst stellen, wenn im Vorfeld die folgenden drei Voraussetzungen kumulativ und fehlerfrei erfüllt wurden: - Die bürokratische Freigabe: Die neue Dom-Person muss eine schriftliche, notariell beglaubigte Freigabeerklärung der Sub-Person vorlegen. Diese hat auf feinstem, handgeschöpftem Pergament verfasst zu sein und muss mit dem geschmolzenen Siegelwachs eines frisch gereinigten Lack- oder Latex-Anzugs besiegelt werden. - Der theoretische Eignungstest: Die neue Dom-Person muss die Fähigkeit nachweisen, im Rahmen eines Fachgesprächs mindestens 45 Minuten am Stück über die feinen Nuancen von Sadismus vs. sadistischer Persönlichkeitsstörung zu debattieren, ohne dabei die Fassung zu verlieren, zu gähnen oder die Augen zu verdrehen. - Das materielle Opfergut: Die neue Dom-Person muss der Sub-Person ein rituelles Opferkissen darbieten. Dieses Kissen muss exakt den Härtegrad und die Flauschigkeit aufweisen, die im Zentralen Sub-Register (ZSR) unter der persönlichen Kennziffer der jeweiligen Sub-Person amtlich eingetragen sind. Abweichungen von mehr als 2% des Federn-Anteils führen zur sofortigen Nichtigkeit des gesamten Vorgangs. ABSCHNITT III: Materialkunde, Instandhaltung und die Ästhetik des Schmerzes § 4 Das Reinheitsgebot für Folterwerkzeuge (1) Jedes Schlagwerkzeug (inklusive, aber nicht beschränkt auf: Paddles, Flogger, Crop-Peitschen) ist nach der Benutzung nach den Richtlinien des Bundesamtes für Leder-Pflege (BfLP) zu behandeln. (2) Das Zweckentfremden von Küchenutensilien (wie z.B. hölzernen Kochlöffeln oder Fleischklopfern) ist nur in studentischen Wohngemeinschaften oder bei akutem Materialmangel im Urlaub gestattet. Dabei ist darauf zu achten, dass das Utensil vor der nächsten Zubereitung einer Bolognese gründlich desinfiziert wird. § 5 Das Gesetz zur Aufbewahrung von Latexkleidung (1) Das nachlässige Zusammenknüllen von Latexkleidung in einer Sporttasche wird als schweres Verbrechen gegen die Ästhetik eingestuft. (2) Latexkleidung ist unter Verwendung von exakt 4,5 Millilitern hochwertigem Silikonöl aufzuhängen. Wer stattdessen Speiseöl oder Babypuder aus dem Discounter verwendet, verliert für drei Monate das Recht, in der Öffentlichkeit geheimnisvoll zu lächeln. ABSCHNITT IV: Die Verhandlungs- und Kommunikationsordnung § 6 Die Safe-Word-Bürokratie (1) Es ist strengstens untersagt, als Safe-Word Begriffe zu wählen, die im Zuge einer hitzigen Session oder einer schauspielerischen Meisterleistung ohnehin fallen könnten (z.B. „Nein“, „Hör auf“, „Ich sterbe“ oder „Au, mein Knie“). (2) Zugelassen sind ausschließlich Wörter, die die erotische und düstere Spannung des Raumes innerhalb einer Millisekunde komplett pulverisieren. - Zugelassene Standard-Safe-Words: „Flugabwehrkanone“, „Thermomix“, „Rhabarberkompott“ oder „Bausparvertrag“. (3) Bei Ausruf des Safe-Words hat die Dom-Person die Session innerhalb von 1,4 Sekunden abzubrechen. Das unverzügliche Reichen von Kamillentee, Keksen und das Einwickeln der Sub-Person in eine Flauschdecke ist gesetzliche Pflicht (§ 7: Die Kuschel-Pflicht). § 7 Die Kuschel-Pflicht (Lex Nachsorge / Aftercare-Verordnung) (1) Wird das Safe-Word gemäß § 6 Absatz 2 wirksam ausgerufen oder wird eine Session durch das Erreichen des natürlichen Zeitlimits regulär beendet, tritt unverzüglich die gesetzliche Kuschel-Pflicht in Kraft. Jegliche herrische Attitüde ist innerhalb von 3 Sekunden einzustellen und durch empathische Grundfürsorge zu ersetzen. (2) Zur ordnungsgemäßen Durchführung der Nachsorge hat die Dom-Person unverzüglich folgende Logistik bereitzustellen (sogenanntes Erste-Hilfe-Aftercare-Kit): - Die Thermische Komponente: Eine Decke, die einen Mindest-Flauschigkeitsfaktor von 8,5 auf der nach oben offenen Komfort-Skala aufweist. Die Sub-Person ist darin wie ein hochwertiger Burrito einzuwickeln. - Die Flüssig-Versorgung: Ein Heißgetränk nach Wahl (bevorzugt Kamillentee, Pfefferminztee oder heiße Schokolade). Das Getränk darf weder zu heiß (Verbrühungsgefahr) noch zu kalt (Verletzung der Gemütlichkeit) gereicht werden. - Die Glukose-Zufuhr: Mindestens zwei Kekse oder ein adäquates zuckerhaltiges Surrogat (z.B. Gummibärchen). Das Verweigern von Keksen nach einer harten Session wird als schwere Pflichtverletzung geahndet. (3) Die Dom-Person hat während der gesamten Nachsorgephase (Mindestdauer: 20 Minuten oder bis die Sub-Person wieder normal über das Wetter redet) sanfte, beruhigende Worte zu sprechen. Sätze wie „Das hast du fein gemacht“ oder „Hier ist dein Tee, mein tapferer Keks“ sind ausdrücklich erwünscht. (4) Ein vorzeitiges Verlassen des Dungeons durch die Dom-Person, um beispielsweise „kurz die Mails zu checken“, „eine zu rauchen“ oder „die Playstation anzuschmeißen“, ist strengstens untersagt und führt zu einer empfindlichen Geldbuße, zahlbar in Form von hochwertigem Massageöl an die betroffene Sub-Person. ABSCHNITT V: Der Verhaltenskodex für Partys, Stammtische und die Öffentlichkeit § 8 Das Verbot des unangekündigten Lachens (Die Ernsthaftigkeits-Klausel) (1) Sollte eine Sub-Person während einer ernsten, düsteren Ansprache der Dom-Person aufgrund von plötzlichem Kitzeln, einem pelzigen Haustier im Raum oder situativer Komik in unkontrolliertes Gelächter ausbrechen, wird die Session augenblicklich eingefroren. (2) Der Dom-Person steht das Recht zu, für die Dauer von exakt fünf Minuten beleidigt in der Ecke zu schmollen und lautstark zu hinterfragen, ob die eigene „düstere Aura“ überhaupt respektiert wird. (3) Die Sub-Person hat zur Strafe drei Social-Media-Posts der Dom-Person zu liken, auf denen diese besonders finster und melancholisch in die Kamera blickt. § 9 Die Dresscode-Überwachung bei extremen Witterungsverhältnissen (1) Das Tragen von schwerem, schwarzem Rindsleder, Ganzkörper-Latex oder dreilagigem Brokat ist auch bei Außentemperaturen von über 30 Grad im Schatten auf Szene-Events gesetzliche Pflicht. (2) Das heimliche Tragen von atmungsaktiver Funktionsunterwäsche unter dem Outfit wird als Hochverrat an der Ästhetik eingestuft. (3) Fällt ein Szenegast aufgrund akuter Überhitzung in Ohnmacht, ist die Person stilvoll abzutransportieren. Das Fächeln von Luft mit einem bunten Sommer-Fächer aus Plastik ist untersagt; es dürfen nur schwarze Leder-Paddles zur Luftzufuhr verwendet werden. § 10 Die Stammtisch-Sitzordnung und das „Vanilla“-Verbot (1) Bei öffentlichen Szene-Stammtischen in gut bürgerlichen Gaststätten haben sich alle Teilnehmer so zu verhalten, dass die anwesenden „Vanilla-Gäste“ (Nicht-BDSMler) am Nebentisch zwar hochgradig verwirrt, aber nicht akut verstört werden. (2) Das Mitbringen von sichtbaren Fesslungsutensilien an den Wirtshaustisch ist untersagt, es sei denn, das Servicepersonal braucht ungewöhnlich lange für die Getränkebestellung. (3) Gespräche über die Haltbarkeit von Peitschenriemen oder die Reißfestigkeit von Dübeln in Mietwohnungsdecken sind in einer Lautstärke zu führen, die die ältere Dame am Nachbartisch dazu veranlasst, irritiert ihr Hörgerät nachzujustieren. ABSCHNITT VI: Eigentumsrecht, Logistik und das Beziehungsende § 11 Die Abstaub- und Instandhaltungspflicht für Spielzeug-Sammlungen (1) Wer eine Sammlung von mehr als zehn Schlagwerkzeugen, drei Sätzen Handschellen und einem gynäkologischen Stuhl sein Eigen nennt, ist zur wöchentlichen, staubfreien Instandhaltung verpflichtet. (2) Im Falle einer monogamen Partnerschaft kann diese Pflicht per schriftlichem Zusatzvertrag an die Sub-Person delegiert werden. Die Sub-Person hat dabei das Recht, jedes Werkzeug während des Abstaubens kritisch zu bemängeln („Der Flogger verliert Federn“, „Das Leder riecht nach Keller“), um die Dom-Person psychologisch zu zermürben. § 12 Das Trennungs- und Aufteilungsgesetz (Lex Lexan) (1) Im tragischen Falle einer Trennung eines BDSM-Paares ist die Aufteilung des gemeinsamen Fuhrparks innerhalb von 14 Tagen gesetzlich zu regeln. (2) Einvernehmlich angeschafftes Großgerät (z.B. Andreaskreuze, Pranger oder Käfige) ist im Zweifel exakt in der Mitte zu zersägen, es sei denn, eine Partei kann nachweisen, dass sie die Dübel eigenhändig in die Wand gebohrt hat. (3) Maßangefertigte Halsbänder verbleiben im Besitz der Sub-Person, müssen jedoch mit einem virtuellen „Sperr-Vermerk“ versehen werden, der es verbietet, das Halsband innerhalb der nächsten sechs Monate von einer neuen Dom-Person gravieren zu lassen. Fortsetzung folgt .....

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