BDSM ist nach deutschem Recht nicht per se strafbar, das heißt andererseits natürlich nicht, dass alle BDSM-Praktiken explizit legal sind. In der Praxis drohen rechtliche Konsequenzen, wenn kein eindeutiger Konsens hergestellt wird, vorher vereinbarte Grenzen missachtet werden oder z. B. das Safeword ignoriert wird.  

 

Folgende Straftatbestände können für Handlungen im BDSM relevant sein:  

Zum einen kann es sich um Sexualdelikte (§ 179 StGB) – Vergewaltigung und sexuelle Nötigung – handeln.  

Viele im BDSM typische Praktiken sind Straftatbestände im Sinne von Körperverletzung (§ 223 StGB), gefährlicher oder schwerer Körperverletzung (§ 224, § 226, § 227, § 230 StGB), Freiheitsberaubung (§ 239 StGB) oder Nötigung (§ 240 StGB). 

Die Strafbarkeit entfällt hier jedoch, wenn eine Einwilligung (§228 StGB) vorliegt. Dieses Prinzip gilt beim BDSM ebenso wie bei Tätowierungen oder chirurgischen Eingriffen, die dem Gesetz nach ebenfalls Körperverletzungen darstellen. 

Im BDSM jedoch müssen für die Straffreiheit dieser Tatbestände mehrere Voraussetzungen erfüllt sein: 

  1. Die Einwilligung muss ausdrücklich und freiwillig erklärt werden. Eine stillschweigende Zustimmung reicht nicht aus und die Einwilligung darf nicht auf Täuschung oder Zwang beruhen. 
  2. Die Einsichtsfähigkeit muss gegeben sein. Das setzt voraus, dass der Einwilligende bei Bewusstsein ist, über die notwendige geistige Reife verfügt und sich der Tragweite des Rechtsverzichts bewusst ist. Auch darf die Entscheidungsfähigkeit nicht durch Alkohol- oder Drogeneinfluss oder anders getrübt sein. 
  3. Die Handlungen im Rahmen des BDSM dürfen nicht gegen die guten Sitten verstoßen (StGB 228). Der Gesetzgeber ist hier sehr vage, denn dieser schwammige Begriff unterliegt dem Wandel der Zeit und damit allein der Interpretation der Gerichte.
    Von deutschen Gerichten wurden schon mehrere solche Fälle entschieden. Als sittenwidrig gelten danach Handlungen, die potenziell lebensgefährlich sind oder Amputationen. Auch wer sehr schwere Verletzungen (z. B. Knochenbrüche, Schädigung von Organen) dauerhaften Entstellungen (z. B. durch Verbrennung) oder massive psychische Schäden in Kauf nimmt, sollte von einer Sittenwidrigkeit ausgehen, auch wenn hierzu noch keine konkreten Urteile vorliegen.
  4. Die Tragweite dessen, in was eingewilligt wird, muss bekannt sein. 
  5. Eine nachträgliche Einwilligung ist nicht möglich. 

 

Der Widerrufsverzicht? 

Für bestimmte Praktiken im BDSM ist die Rechtsfigur der jederzeit widerrufbaren Zustimmung von essenzieller Bedeutung. Dieses Prinzip besagt, dass man nur immer im konkreten Einzelfall eine Zustimmung erteilen kann. Eine Rechtsnorm vollständig und dauerhaft außer Kraft zu setzen oder gänzlich auf ein Grundrecht zu verzichten ist nicht mit deutschem Recht vereinbar.

Für den BDSM bedeutet das konkret, dass TPE (Total Power Exchange), eine Sklavenschaft à la 24/7 (24 Stunden/7 Tage) oder der zeitlich unbeschränkte Metakonsens prinzipiell nicht mit deutschem Recht vereinbar sind. Bottom, Sub und Sklavin müssen jederzeit die Möglichkeit haben, den Rücktritt aus dem Konsens zu erklären.  
 

BDSM und Recht – Bedeutung für die Praxis 

Safeword: Niemals ohne Safeword spielen. Kommen Knebel, Gesichtshauben oder Ähnliches zum Einsatz, muss ein nonverbales Signal vereinbart werden.  

Einwilligung: Die Einwilligung ist nicht an eine konkrete Form gebunden. Sie kann mündlich oder schriftlich erfolgen. Einer Einzelaktion während einer Session kann durch ein einfaches Nicken zugestimmt werden. 

Tabus:  Prinzipiell möglich sind Positiv- (was ist erlaubt) oder Negativlisten (was ist verboten). Ist jedoch nur eine Negativliste vorhanden, kann es zu Streitigkeiten kommen:  
Angenommen eine Sub verbietet dem Dom ausdrücklich Schläge mit der Gerte im Intimbereich. Ist keine Positivliste vorhanden, könnte der Dom irrtümlich davon ausgehen Schläge ins Gesicht wären erlaubt.  

Ein Dom oder eine Domina, die in einer Session auch nur ein einziges Mal eine Grenze überschreitet, macht sich damit schon strafbar! 

 

Der Umgang mit Grenzüberschreitungen im BDSM 

Was macht Mann/Frau/Mensch eigentlich konkret, wenn in einer Session etwas schiefgeht? Was, wenn der Dom das Safeword ignoriert oder die Domina die CBT übertreibt. Was, wenn beim Rapeplay viel härter gespielt wird, als vorher vereinbart wurde, oder wenn Tabus oder gar Hard Limits überschritten werden?  

Es gibt inzwischen eine Vielzahl von Anlaufstellen und Beratungsangebote für solche Fälle. MaydaySM z. B. bietet eine Hotline, die alle Fragen rund um Probleme mit oder durch SM zu beantworten versucht. Geht es um eine schief gegangene Session, Missbrauch, sexuelle Gewalt oder unsichere Praktiken kann man dort anrufen und sich beraten lassen. MaydaySM macht nur Erstintervention, d. h. man hört erst einmal einfach zu. Bei Problemfällen werden Fachleute vermittelt: TherapeutInnen, Hilfseinrichtungen, Polizei, AnwältInnen oder ÄrztInnen.

 

Was tun bei Straftaten im BDSM? 

Sofort zur Polizei gehen und Anzeige erstatten. Je größer der zeitliche Abstand, desto schlechter die Erinnerung. Auch wird die Sicherstellung von Beweisen schwerer, je mehr Zeit vergeht, wenn nicht sogar unmöglich.  

Man hört und liest immer wieder von Victim-Blaming. Die Polizei oder andere Behörden und Stellen würden Fälle, die mit BDSM zu tun haben, nicht so richtig ernst nehmen. Dann bloß nicht lockerlassen und sich nicht einschüchtern oder abwimmeln lassen. Die Strafverfolgungsbehörden sind bei einer Anzeige zur Erforschung des Sachverhalts gesetzlich verpflichtet! Nötigenfalls eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen. „Stellen Sie sich nicht so an“ ist keine angemessene Reaktion, weder von Polizei noch von einem Staatsanwalt.  

 

Andere rechtliche Aspekte 

Für Aktivitäten im BDSM gelten natürlich auch alle anderen Gesetze. Sexuelle Handlungen in der Öffentlichkeit sind eine Erregung öffentlichen Ärgernisses (§ 183 StGB). Das gilt folglich auch für Aktivitäten im Rahmen von BDSM.

Im Familienrecht gilt: Dem elterlichen Sorgerecht stehen von der Norm abweichende sexuelle Vorlieben eines Elternteils nicht entgegen.  

BDSM ist kein Kündigungsgrund. Den Vermieter gehen die sexuellen Vorlieben seiner Mieter nichts an. Das Gleiche gilt für Arbeitgeber. Bei BDSM am Arbeitsplatz oder während der Arbeitszeit sieht die Sache natürlich anders aus.

 

BDSM und Recht – ein Fazit 

Inwieweit und wie genau verhandelt werden muss, wird im BDSM immer heiß und immer neu diskutiert. Früher legte man weniger Wert darauf, weil das Problembewusstsein weniger stark ausgeprägt war. Vertreter dieser alten Schule von Doms (oft handelt es sich dabei übrigens um Neueinsteiger) meinen, umfangreiche Vereinbarungen vor der Session nehme dem BDSM seinen Zauber. Sie empfinden sorgfältige Negativlisten mit Tabus als Einschränkung und meinen durch Positivlisten würden sie zu Wunscherfüller-Doms degradiert. In Zeiten, in denen Beziehungen im BDSM über lange Zeiträume wuchsen und in der jeweils lokalen Szene praktische jede/r jede/n kannte, war diese Philosophie nachvollziehbar.  

Heutzutage verabredet man sich mehr und mehr auf Onlineportalen und Apps. Mit einem Wisch auf dem Smartphone lernt man sich kennen, verabredet sich spontan. Man trifft sich und steigt nach mehr oder weniger kurzer Kennenlernphase gleich in die Vollen. Unter diesen Voraussetzungen ist ein vernünftiges und sicheres Spiel nur dann möglich, wenn vorher genau ausgehandelt wurde, was geschehen soll und was nicht geschehen darf.  

 

Ein Appell an die Community  

Leider findet unter dem Deckmantel BDSM immer noch viel Missbrauch statt. Oft schauen wir weg und schweigen, wenn Pseudodominante ihre Machtfantasien unter dem Deckmantel des BDSM ausleben. Wir schreiten nicht ein, wenn wir bei einer Session im Club beobachten, wie Grenzen verschoben und Tabus überschritten werden. Wir als Community müssen hinsehen statt wegsehen. Wir müssen nachfragen oder sogar einschreiten, weil es sich dabei um Straftaten handelt. Um ein Klima zu schaffen, in dem angstfreie Erfahrungen im BDSM für jede/n möglich sind, müssen wir ein Risikobewusstsein schaffen, das sich auf alle erstreckt und nicht nur auf unsere eigene kleine Blase, die nur uns selbst und unsere/n Partner umschließt. 

 

Hattet ihr schon mal rechtliche Probleme mit BDSM? Ist euch eine Session schon mal so richtig schief gelaufen? Lasst es mich in den Kommentaren wissen!

 

Tomasz Bordemé ist Autor und Blogger, der über BDSM und Erotik schreibt. Außerdem versorgt er unsere kinky Community auf Fetisch.de mit News und Einsichten aus der Szene.

 

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31 Kommentare

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Jo****

Geschrieben

Hallo ihr Lieben, danke für eure Kommentare! Wir haben mittlerweile den kleinen Paragraphen-Fehler ausgebessert. 

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Hogtied2000

Geschrieben

Vielen Dank. Sehr lehrreich. Ich freue mich auf weitere Artikel.

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TomaszB

Geschrieben

Am 25.8.2020 at 16:15, schrieb Signal2:

Muss ich leider korrigieren: Dass die Praktik nicht gegen die guten Sitten verstoßen darf ist § 228 StGB, nicht § 224 StGB.

Auch den Bereich "Was tun bei Straftaten im BDSM?" sehe ich leider anders. In dem Moment wo man bei der Polizei war, wird man die Situation immer und immer wieder beschreiben müssen. Hier dürfen die psychischen Folgen nicht vergessen werden, die Situation immer wieder erneut durchleben zu müssen. Es gibt durchaus staatliche Stellen die bei gewissen Gewalttaten dem Opfer von einer sofortigen Strafanzeige abraten. Ich will den Straftatbestand hier lieber nicht nenne, der ist zu arg für dieses Forum.
Einem Opfer würde ich hier raten erstmal mit einem Rechtsanwalt Kontakt aufzunehmen, dieser kann im Verfahren beraten und auch sollte bedacht werden psychologische Hilfen zu Rate zu ziehen. Ein guter Rechtsanwalt wird hier schon vor der Anzeige deutlich machen können, was das Opfer nun erwartet.

Ich will damit keine Täter schützen. Sicherlich ist das Vergessene in großes Problem. Aber die Emotionalen Folgen einer Anzeige sollten hier nicht vernachlässigt werden. Manchmal ist es wichtig das Opfer erst psychologisch zu festigen.

Noch eine Anmerkung: Vielleicht wäre der psychologische Umgang mit fehlgegangenen Sessions mal einen redaktionellen Beitrag wert.

 

1. StgB 224
Oh danke für den Tip. Da hat sich der Fehlerteufel eingeschlichen

2. Du hast grundsätzlich recht. Deshalb erwähne ich ja auch Beratungsstellen wie Mayday, die psychologisch und weitere Hilfe anbieten. Es ging mir bei der Aussage ums Prinzip: Bei Straftaten unbedingt Anzeige! Weil alles andere den Täter potentiell zum Weitermachen ermutigt.

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TomaszB

Geschrieben

Am 23.6.2020 at 19:45, schrieb Sklavingesucht:

Mich würde interessieren warum alle der Meinung sind das ein Sklavenvertrag kein rechtlichen Bestand hat!??

Weil es ein sittenwidriger Vertrag ist. Und solche Verträge sind nicht bindend.

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Geschrieben

Sex, Lust.. Gesetzte .. im BDSM Bereich .. Fetisch Bereich ... Sorry aber wenn es einvernehmlich ist und nicht U18 .. Muss man jetzt echt immer und Überall mit jedem Partner das Gesetzbuch durchgehen ? Tut das jemand ? Seid ehrlich ?

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pl****

Geschrieben

Man sollte auch immer informiert sein, was in welchem Land erlaubt und nicht erlaubt ist. zB in der Schweiz ist es körperverletzung, wenn blut fließt(tropft) eine einvernehmlichkeit ist dann kein schutz mehr

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Geschrieben

Herzlichen Dank für diesen tollen, umfangreichen und informativen Beitrag!

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Geschrieben

Für mich alles nur ein Spiel jeder geht soweit wie er mag will!

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Geschrieben

Jeder Beitrag muss von vielen Menschen, denen es an Selbstwertgefühl mangelt, zu eigenen Werbung genutzt werden. Ich möchte einfach Kommentare lesen können. Wird sowas nicht gelöscht?

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Cl****

Geschrieben

Stark! Danke für die Aufklärungsarbeit, die ihr hier leistet. Bravo!

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Geschrieben

Grenzgänger die keinen Menschenverstand haben und Andere Verletzten.

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Sir_Myst

Geschrieben

Ich muss mich doch hier über einige Meinungen wundern. Ein Vertrag ist in Deutschland nur so lange gültig bis ein Grundrecht oder Gesetz gebrochen bzw verletzt wird. Daher, Sklaverei ist Verboten, demzufolge ist ein Sklaven Vertrag null und nichtig. Selbst Absprachen sind mit Vorsicht zu genießen. Jeder Dom bewegt sich an der Grenze der Rechtswidrigkeit, wir verletzen zum Teil Menschen, wir berauben anderen ihrer Freiheit. Deswegen ist SM in extremeren Formen immer eine Sache von Vertrauen. Alles was ich einem Menschen zufüge, Auspeitschen, Rohrstock Gerte, ist eine Form der Körperverletzung. Wenn es der gegenpart darauf anlegt, haben wir immer schlechte Karten.

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LX1311

Geschrieben

Kann nur hoffen das dieser Beitrag von denjenigen gelesen wird, die solche Diskussionen überhaupt erst verursachen...

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FISHERMANS_FRIEND

Geschrieben

Ein Vertrag hat nur so lange Bestand, bis ein Richter etwas Anderes spricht, und im Zweifel ganz sicher nicht für den Angeklagten. Hier geht es dann um Opfer von Gewalt und/ oder Ähnlichem...
Selbst die Debatte hierrum sollte eigentlich kein Thema sein, denn gegen den Willen Jemandem etwas aufzubürden ist ein absolutes NO GO...

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Se****

Geschrieben

Am 23.6.2020 at 19:45, schrieb Sklavingesucht:

Mich würde interessieren warum alle der Meinung sind das ein Sklavenvertrag kein rechtlichen Bestand hat!??

Weil sobald ein Vertrag Sklavenvertrag betitelt ist er als sittenwidrig gilt, da Sklaverei in Deutschland verboten ist und somit nicht gültig ist. Schliesst nicht aus das man einen Vertrag machen kann der einen sklavenähnliches Verhältnis verursacht. Das kann aber trotzdem bedeuten das dieser Vertrag ganz o. teilweise als sittenwidrig erklärt wird. Das geht aber nur durch einen Richter. Solange ist jeder Vertrag, selbst einer durch Handschlag und mündlich als gültig anzusehen. 

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Loba

Geschrieben

Juni 23, schrieb MARBUS:

Super geschrieben. Auf den Punkt gebracht. Es gibt nichts hinzu zu fügen, außer die sehr wichtige Kleinigkeit. Redet miteinander, um Unstimmigkeiten und Meinungsverschiedenheiten zu vermeiden.
Nichts ist wichtiger.....

Und nichts scheint vielen so schwer zu fallen. Muss ich leider immer wieder feststellen.
Stimme Dir voll zu!

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Geschrieben

Meiner Meinung nach zeigen gewisse Beiträge hier auf dass rein menschlich betrachtet etwas grundlegend in der Welt und in Deutschland schief läuft. Würde es menschlich betrachtet - richtig - laufen, wären wir kaum in der Situation debattieren zu müssen was strafrechtlich eigentlich "erlaubt" oder "vertretbar" wäre. Unfassbar was manche hier so verfassen. Da fragt man sich warum es noch keinen Führerschein fürs Internet gibt?! *facepalm³ 😌

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Geschrieben

Eine dominante Person mit Verstand.. weis was geht und was zuweit geht .. ein devoter hat diese Denkweise leider oft nicht .. daher ist es Aufgabe von dominanten Part den devoten wenn nötig auch vor sich selbst zu schützen..leder tun das ganz viele möchte gern dominante nicht und denken nur an sich selbst und wie sie die devote Person rein zu ihrem Vorteil ausnutzen

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Geschrieben (bearbeitet)

Muss ich leider korrigieren: Dass die Praktik nicht gegen die guten Sitten verstoßen darf ist § 228 StGB, nicht § 224 StGB.

Auch den Bereich "Was tun bei Straftaten im BDSM?" sehe ich leider anders. In dem Moment wo man bei der Polizei war, wird man die Situation immer und immer wieder beschreiben müssen. Hier dürfen die psychischen Folgen nicht vergessen werden, die Situation immer wieder erneut durchleben zu müssen. Es gibt durchaus staatliche Stellen die bei gewissen Gewalttaten dem Opfer von einer sofortigen Strafanzeige abraten. Ich will den Straftatbestand hier lieber nicht nenne, der ist zu arg für dieses Forum.
Einem Opfer würde ich hier raten erstmal mit einem Rechtsanwalt Kontakt aufzunehmen, dieser kann im Verfahren beraten und auch sollte bedacht werden psychologische Hilfen zu Rate zu ziehen. Ein guter Rechtsanwalt wird hier schon vor der Anzeige deutlich machen können, was das Opfer nun erwartet.

Ich will damit keine Täter schützen. Sicherlich ist das Vergessene in großes Problem. Aber die Emotionalen Folgen einer Anzeige sollten hier nicht vernachlässigt werden. Manchmal ist es wichtig das Opfer erst psychologisch zu festigen.

Noch eine Anmerkung: Vielleicht wäre der psychologische Umgang mit fehlgegangenen Sessions mal einen redaktionellen Beitrag wert.

 

bearbeitet von dc39d20b4df53d1b15be6993aa454777

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Geschrieben

Ich wäre ja mal sehr gespannt, wie man von Aussen, bei einer Session im Klub das Überschreiten von Tabus erkennen soll, wenn es nicht absolut eineindeutig ist. Eine Grenzverschiebung wird noch umso schwieriger zu beurteilen. Und die pauschale Aussage es schreitet niemand ein, ist aus meiner Erfahrung quatsch. Nachfragen gab es durchaus schon.

Das Problem entsteht auch nicht in der Öffentlichkeit, sondern hinter verschlossenen Türen. In einer lokalen Community spricht sich sowas durch aus mal rum und es wird entsprechend gewarnt.

Nur muss man genau nachfragen. Eine Dev erzählte mir mal von einer "Vergewaltigung". Meine erste Frage war : "Gibt es ein Safeword?" Antwort : " Ja ". Hast du es benutzt ? "Nein". Noch ein paar Fragen hinterher und es war ziemlich klar, das die Aussage so nicht stimmte.

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saibot755

Geschrieben

In der schweitz ändlich.

 

 

 

Probleme kann es geben wen leute die nicht eingeweit sind was mitbekommen und ggf interveniren bzw polizei holen.

Oder wen es leider gottes zu einer felezung kommt die äztlich versogt werden mus (nicht umbedingt im zusamenhang mit bdsm) und dan supren auftauchen. Ein mir bekantes paar hate so ein problem sie hate ein velo umfall und in der notaufname fanden sie spuren woraufhin der man vorgeladen wurde es hat sich erst geklärt als wider das bewustsein zurück erhilt und bestätigte das die "verlzungen"/einfernemlich entstanden sind.

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Geschrieben

Consent ist das A und O. Ohne geht gar nicht. Erst Recht nicht wenn es Richtung Rapeplay geht. Wenn man derartige Absprachen nicht locker mit einer potentiellen Partner*in führen kann läuft sowieso was schief.

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Geschrieben

Ich gebe euch recht Reden ist das a und o ich gehöre leider zu den die dann die Flucht ergreifen.

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sweetERgwen

Geschrieben

In Summe sehr gut zusammen gefasst!
Ich muss aber entschieden widersprechen, dass alle ältere BDSMer nicht absprachefähig sein sollen - das kann ich nicht bestätigen. Mehr noch, früher hat man sehr viel mehr miteinander gesprochen und eindeutiger Absprachen getroffen.
Die Idioten, die im Artikel beschrieben werden gibt es heutzutage mMn noch häufiger - auch hier...

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FISHERMANS_FRIEND

Geschrieben

Super geschrieben. Auf den Punkt gebracht. Es gibt nichts hinzu zu fügen, außer die sehr wichtige Kleinigkeit. Redet miteinander, um Unstimmigkeiten und Meinungsverschiedenheiten zu vermeiden.
Nichts ist wichtiger.....

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Geschrieben

Ganz einfach sie sind des wegen rechtlich irrelevant weil damit die Subbis auf ihre Grundrechte verzichten würden und kein Vertrag der Welt kann dir diese nehmen!
Er dient lediglich der Absicherung hauptsächlich für den Dom dass was passiert auch freiwillig ist, falls eine verschmäte SUB Mal auf die Idee kommt er/sie hat mich misshandelt und es kommt zur Anzeige bzw. zu einem Verfahren

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Geschrieben

Mich würde interessieren warum alle der Meinung sind das ein Sklavenvertrag kein rechtlichen Bestand hat!??

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Da****

Geschrieben

Erlaubt ist, was beiden Seiten Spass machst und wenn beide Seiten es auch so wollen. Nur sogenannte Sklavenverträge haben rechtlich keinen Bestand. Trotzdem sollte man sich überlegen, was man im öffentlichem Raum so alles macht.

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boy28devotvers

Geschrieben

erlaubt ist was spass macht

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ge****

Geschrieben

Bezüglich der Aussage, dass BDSM kein Kündigungsgrund ist, frage ich mich gerade, ob dies bei Tendenzbetrieben nicht womöglich anders aussieht.

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bc****

Geschrieben

Gewisse Praktiken sind aber auch in Deutschland verboten, da sie nicht mehr über eine Einwilligung gerechtfertigt werden können ;)

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