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Schlagwerkzeuge und das deutsche Waffenrecht


Ro****

Empfohlener Beitrag

Mal ein sehr interessanter Gedanke.
Das ein oder andere, fällt bestimmt unter eine Kategorie Waffe, zumindest nach deutschem Urteil. Wenn ich an mein Nientenpaddel denke…
Aber wo zieht man da nen Strich , da es ja einvernehmlich zum Vergnügen is.

Naja wenn es ein verbotener Gegenstand laut Waffenrecht ist und du damit im öffentlichen Raum oder gar auf Veranstaltungen erwischt wirst.
Ist es eine Straftat .

Aberration

Oha, sehe jetzt schon den wilden Westen in diesem Thread. Unterschieden werden muss erstmal zwischen Waffen, die man zwar besitzen, aber nicht führen darf und denen, die man nichtmal besitzen darf. Ist für mich aber schwer vorstellbar, einen in der Liste des WaffG genannten Gegenstand in einem renommierten Shop zu finden, da alle Waffen, die nicht besessen werden dürfen, auch nicht einfach so verkauft werden dürfen.

Da es dem TE aber nicht darum ging, ob man diese führen darf (im rechtlichen Sinne), könnte ich nur antworten: Nein, mache ich mir keine Gedanken drüber, solange sie von einem angesehenen Shop innerhalb Deutschlands verkauft wurden.

Das Ding mit Tchibo kannte ich nicht, danke dafür. Das hat von denen sicherlich auch niemand kommen sehen 😂

(bearbeitet)

Darüber habe ich mir noch nie Gedanken gemacht, benutze aber auch keine extremen Sachen. Um meine Bull Whip mache ich mir keine Sorgen.

Das Produkt von Tschibo habe ich gegooglet mit "Tchibo Massagestab  Waffe". Das ist ein biegsamer Stab mit einer Stahlkugel am Ende. Mit einer Stahlkugel pflege ich meine Sub nicht zu schlagen.

Die Bezugsquelle ist für mich kein Kriterium meines Vertrauens.

bearbeitet von Windgust
vor 2 Stunden, schrieb Ropamin:

Die Geschichte mit diesem Massageklopfer von Tchibo, zu dem es einen Feststellungsbescheid des BKA gibt, das diesen ganz klar als verbotenen Gegenstand einordnet, dessen Besitz allein schon eine Straftat darstellt

what?   echt nu...oO  nich mitbekommen! aber ich musste schmunzeln eben

 

rechtslage..hmm

die iss wohl eh so ne sache im SM...aber was schlaginstrumente angeht, hab ich mir nie wirklich gedanken gemacht tatsächlich.. bastel wie du ja auch gerne was selbst..hmm!

(paracord iss nice)

Also zu den Neuerungen dieses Jahr weiß ich nur, daß ich zum Beispiel wegen "Schrotti" in der Handtasche in Schwierigkeiten kommen kann. Ist n Mini-Messerchen. Was Tabu ist, sind jetzt "Klingen" aller Art, WENN man sie "griffbereit" hat - was man auch immer darunter definieren mag. Aber darunter würde wohl auch die kleine Schere im Portemonnaie fallen oder die Nagelschere im Nagel-Set... 😅 "Waffentauglich" sind aber weder die Scheren, noch mein kleines Schrotti. Bloß praktische Alltagshelfer. 🤷

Ich schaue da regelmäßig nach... zuletzt weil ich die Sprunggerte offen mittführen wollte...und dann habe.
.
Ja einiges wurde entsorgt um auf Nummer sicher zu gehen...wie das Lederpaddel mit Gewichten...aber schon vor einer Ewigkeit.
.
Bin auch schon mit einem Teppichmesser was ich immer dabei hatte, auf der Arbeit, zur Polizeiwache gefahren und hatte es in einer Box verschlossen...die haben es dann stundenlang begutachtet, und mir mitgeteilt ja ...so gebaut geht es😇
Jetzt an alle Arbeiter denkt, die dies nicht machen🤔tja selbst Schuld.

Richtig @Aberration, es geht mir nicht um das Führen von Schlaginstrumenten - tatsächlich darum, dass mit jeder Neuerung, weitere Dinge unter verbotene Gegenstände fallen.

Ich möchte einfach nichts besitzen oder mir bauen, womit ich mich strafbar machen würde, nur weil ich es habe und es nicht besser weiß.

Wenn eines meiner Werkzeuge als Waffe gewertet werden würde, ist das ja völlig egal, da ich ja bereits über 18 bin und sowas deshalb legal besitzen und transportieren darf.

Zumal die Zweckbestimmung als "Erwachsenenspielzeug" bei den meisten meiner Sachen eben dafür sorgt, dass die in dem Fall dann unreguliert sind. Nur ist bei verbotenen Gegenständen die Zweckbestimmung wieder egal...

Ich habe Ideen für Projekte und bevor ich anfange zu bauen, suche ich erstmal im Gesetzestext und der zugehörigen Durchführungsverordnung, ob ich das überhaupt wie geplant umsetzen kann, was da eine Grauzone wird oder was ich nicht darf. 

(bearbeitet)

***

 

ropa @Ropamin-

sollte es nich etwas zwischen dir und partnermenschlein sein?  also unabhängig von iwelchen gesetzen?

bearbeitet von FETMOD-Sunshine
Reaktion auf entfernten Beitrag
(bearbeitet)

@towel ich bin einfach häufiger mit meinem Sachen unterwegs - und ich möchte einfach unnötigen Ärger vermeiden. 

Ich zeig dir gleich mal, was ich meine...

bearbeitet von Ropamin
Aberration
Vor 35 Minuten , schrieb Ropamin:

Richtig @Aberration, es geht mir nicht um das Führen von Schlaginstrumenten - tatsächlich darum, dass mit jeder Neuerung, weitere Dinge unter verbotene Gegenstände fallen.

Ich möchte einfach nichts besitzen oder mir bauen, womit ich mich strafbar machen würde, nur weil ich es habe und es nicht besser weiß.

Wenn eines meiner Werkzeuge als Waffe gewertet werden würde, ist das ja völlig egal, da ich ja bereits über 18 bin und sowas deshalb legal besitzen und transportieren darf.

Zumal die Zweckbestimmung als "Erwachsenenspielzeug" bei den meisten meiner Sachen eben dafür sorgt, dass die in dem Fall dann unreguliert sind. Nur ist bei verbotenen Gegenständen die Zweckbestimmung wieder egal...

Ich habe Ideen für Projekte und bevor ich anfange zu bauen, suche ich erstmal im Gesetzestext und der zugehörigen Durchführungsverordnung, ob ich das überhaupt wie geplant umsetzen kann, was da eine Grauzone wird oder was ich nicht darf. 

So eine Grauzone ist das tatsächlich nicht. Falls du mal konkrete Fragen hast, meld dich gerne. War beruflich eine Zeit in dem Bereich tätig und erspart dir evtl. ewiges Gesuche.

@Davina87: Nein. Einfach nein. Das stimmt so mal gar nicht... redest du evtl. von einer Waffenverbotszone?

vor 3 Minuten, schrieb Aberration:

 

So eine Grauzone ist das tatsächlich nicht. Falls du mal konkrete Fragen hast, meld dich gerne. War beruflich eine Zeit in dem Bereich tätig und erspart dir evtl. ewiges Gesuche.

Danke für das Angebot - da habe ich auch schon etwas. Weißt du, ob es einen Unterschied macht, ob der Griff oder das schlagende Ende der Beschreibung entsprechen oder ob schon die Möglichkeit ausreicht, das einfach anders herum halten zu können?

Also es gibt ja recht eindeutige Waffen, die grundsätzlich verboten sind. 

Dann gibt es Waffen, die man privat zwar besitzen darf und legal kaufen kann, also auch ohne Waffenschein und dergleichen, dennoch nicht überall in der Öffentlichkeit mitführen darf. 

Öffentliche Versammlungen, in der Bahn, Bahnhöfe, bestimmte Zonen.

Dies kann man natürlich alles exakt nachlesen. 

Einige "Waffen" darf man mitführen, wenn sie extra verpackt und nicht griffbereit sind, andere sind zwar privat erlaubt, aber es ist in bestimmten Bereichen gar nicht erlaubt diese mitzuführen. Auch nicht extra verpackt! 

Wir hatten da auf einem Stammtisch eine anschauliche Rundgabe  von 2 Messern. Eins war eben erlaubt und durfte verpackt überall geführt werden, das andere war zwar auch erlaubt,  durfte aber auch extra eingepackt nicht überall geführt werden.

Nun ja, ob die Polizei dies im Detail unterscheiden kann? 😅

Es sollten öffentlich und legal erwerbare Sachen sein. Unterwegs am besten extra verpackt. Letzendlich zählt auch die Plausibilität, wenn man angibt zu einer bdsm Veranstaltung zu fahren, das Messer aus Sicherheitsgründen zur Notbefreiung dabei hat und daneben zig Seile. 

Das Schlimmste, was vermutlich an nicht erlaubten Orten bezüglich der Mitführung passieren könnte, wäre das dies dennoch aus "Sicherheitsgründen" eingezogen wird. Am nächsten Tag müsste man zur Polizeistelle latschen und sich das abholen...🤷‍♀️ Beschlagnahmung wäre nochmal was anderes. Aber auch weniger das Problem, wenn es sich nicht um sonstwas handelt. 😅

Aber das ist irgendwie von der Polizei auch etwas "Ermessenssache". Bei selbst gebauten Sachen gibt es da ja auch keine starren Modelle. Da zählt, was potentiell eine Waffe sein könnte.

Es gibt dann noch sowas wie "waffenähnliche" Gegenstände im bdsm. Das könnten Dinge mit Metall oder so sein, die dann als "Hiebwaffe" oder so genutzt werden könnten...

Na ja, solange man nichts total Verbotenes hat, mache ich mir über "Grauzonen" keine Gedanken. Im schlimmsten Fall wird einem da was abgenommen. 🤷‍♀️ Man muss sich natürlich informieren, aber diese Graubereiche gibt es ja nunmal. 

Also bei der selbstgebastelten Peitsche mit ein paar Metallkugeln drin den passenden Gesetzestext zu finden, halte ich nur sehr vage für machbar. 😅 

Kurz: sofern wir nicht sonst welche und eindeutig verbotenen Waffen mit uns rumschleppen, interessiert uns das nicht. 

Hier sehe ich überhaupt keine Gefahr. Man müsste 1. überhaupt kontrolliert werden. 2. zählt Plausibilität schon und selbst bei unsachgemäßer Verpackung von Gegenständen, die zwar erlaubt, aber nicht geführt werden dürften, könnte es gut möglich sein, dass es bei einer Belehrung/Verwarnung bleibt. Ich meine, Verge.waltiger laufen teilweise monatelang frei rum. Da hat man doch besseres zu tun. Die Justiz kommt ohnehin nicht hinterher. 

Im schlimmsten Fall wird dir was weggenommen (😭). 

Für Strafanzeigen und Strafverfolgung braucht es ja schon Relevanz und Waffen, die man im bdsm so nun nicht hat. 🙈

Wir würden uns nicht scheren um eine selbstgebastelte bdsm Seilpeitsche mit ein paar Metallkügelchen. 🤭 Klingt auch gut!

Ja logisch, son "bdsm-Schlagstock", diverse Dinge haben wir da auch. Metallsachen usw. Interessiert uns nicht. 

Und also "strafbar"...🤭 

Aberration
Vor 15 Minuten , schrieb Ropamin:

Danke für das Angebot - da habe ich auch schon etwas. Weißt du, ob es einen Unterschied macht, ob der Griff oder das schlagende Ende der Beschreibung entsprechen oder ob schon die Möglichkeit ausreicht, das einfach anders herum halten zu können?

Wie rum du es hältst ist für die rechtliche Einordnung irrelevant, wenn es beidseitig verwendet werden könnte. Aber hilf mir gerne auf die Sprünge, wovon reden wir genau? Gerne sonst auch per PN.

Zum Transport benutz ich etwas wie eine Reisetasche mit TSA Zahlenschloss damit der Zugriff eindeutig nicht gegeben ist. Den doppelten Reißverschluss die beiden Laschen mit dem Schloss verbinden...
.
Denke da an den 40cm Doppeldildo der ja einem Gummiknüppel ähnelt.
Dann die Liebeskugeln, zwei Edelstahl Kugeln mit einem Seil verbunden...
Oder die Analkette mit den Stahlkugeln...
Was beides in die Kategorie "Monkeyfist" fallen könnte
🤔

vor 12 Minuten, schrieb JaN1na:

Dann die Liebeskugeln, zwei Edelstahl Kugeln mit einem Seil verbunden...

Die haben wir auch @JaN1na. Extra schwer! Die haben schon Gewicht. Oh ja, schleuder die mal...🤭

Das ist zum Teil schon bedenklich. Macht man sich meist keine großen Gedanken drüber. Da es ja von einem selbst als Spielzeug gesehen wird. 

Aber im Fall der Fälle.

Ist immer ne Auslegung. 

 

Aus eigener Erfahrung kann ich sagen wenn man in eine Polizeikontrolle kommt nach einem Club/Partybesuch sollte man seine Gerten usw vielleicht nicht einfach in den Kofferraum legen. 

Die erste Frage von den freundlichen Beamten war: Haben sie ein Pferd 😅

 

Meine Antwort Ja .

Hab mein Auto noch nicht ausgeräumt. 

Viel mehr wollten sie dann nicht mehr wissen 🤣

 

Jetzt habe ich auch dafür ne Tasche 😅

Im Endeffekt kann jeder Gegenstand zu einer Waffe gemacht werden, selbst sowas bananles wie ein Kuli oder ein Bleistift. Selbst ein ganz normaler Schlüssel. Wenn man weiß wie es eingesetzt werden kann. Aber es ist nicht verkehrt, wenn man in diese Liste mal einen Blick rein wirft, weil es heißt ja auch: " Unwissenheit schützt nicht vor Strafe!! ".

oh ... da müsste ich mir mal direkt Gedanken machen .... was für Instrumente ich jetzt als Deko an der Wand hängen habe , das Autschingmaterial habe ich tatsächlich mit wirren Geistes behalten und mit Fantasien behalten - Antik &Schönheit  der Meinungsverstärker und Beruhigungsmittel hängen an der Wand 

(bearbeitet)
vor 19 Minuten, schrieb Stefan76:

oh ... da müsste ich mir mal direkt Gedanken machen .... was für Instrumente ich jetzt als Deko an der Wand hängen habe , das Autschingmaterial habe ich tatsächlich mit wirren Geistes behalten und mit Fantasien behalten - Antik &Schönheit  der Meinungsverstärker und Beruhigungsmittel hängen an der Wand 

Um Dinge in deiner Wohnung musst du dir weniger Gedanken machen. Die Unverletzlichkeit der Wohnung und ohne richterlichen Beschluss oder bei Gefahr im Verzug kommt keine Staatsgewalt einfach in deine Wohnung . Aber wenn Nicht-Erwachsene oder andere, besonders schützenswerte Personen daran kämen oder freien Zugang hätten, das wäre sehr schlecht.  Aber die eigene Wohnung ist nicht das Hauptthema hier. Es geht eher um den Transport durch den öffentlichen Raum. Und "Gertenverbotszonen" ;)

 

Es gibt eine 3-3-Regel, von der ich hörte, was alles etwas sicherer macht. Aber auch ich biete keine rechtliche Beratung an und kenne es nur vom Hörensagen: "Hilfsmittel zur körperlichen Gewalt" in verschlossenen Behältern transportieren, der Zugriff braucht mehr als 3 Handgriffe (Schloss öffnen, Behälter öffnen, und immer noch nicht sofort griffbereit) oder es dauert länger als drei Sekunden. Aber wie gesagt, rechtlich muss das nichts sagen, habe es nur mal gehört. Aber bin da auch nicht aktuell informiert, da es weniger in meinem BDSM vorkommt.

Nur schätze ich es als sehr sicher ein, dass man sich als BDSMler nicht damit rausreden kann, dass man als Jäger Prey sucht und alles griffbereit haben muss.;)

bearbeitet von HirnHerzHumor
Aberration
Vor 6 Stunden, schrieb JaN1na:

Bei einem Zahlenschloss mit drei Rädern, bist du schon ganz gut dabei...etwas nicht zugriffsbereit zu haben.
Meine Machete ist in einem Verschlossenen Stoffbeutel...gilt als Werkzeug...nicht zugriffsbereit...und der Beutel ist echt Stabil🤭
Der Spruch "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" ist nicht ganz richtig...
Wenn du im Schluss-Plädoye bzw. allgemein zu verstehen gibst, “es nicht gemacht zu haben, wenn du gewusst hättest, es ist nicht erlaubt”...wirkt sich dies auf jeden Fall strafmildernd aus. Wenn es glaubwürdig ist ^^°°
.
Meine Kabelpeitsche trage ich offen um die Hüfte...Bei Rückfragen bestätige ich den Zweck...Durch Schmerzen eine Reaktion zu motivieren, das Herabsetzen der Wehrfähigkeit mache ich mit der linken Hand, bei Konsens versteht sich.
(Deinen Gürtel darfst du im Gericht auch behalten und der ist weit schlimmer als eine Gerte oder so)
.
Es ist auch wichtig, was man so sagt…wenn man sagt, ich habe die Peitsche, um seinen Willen zu brechen…oder … das Messer trage ich zur Selbstverteidigung…
…Dann hast du legale Gegenstände zu illegalen gemacht^^°°…wegen der Intention.

Die Intention ist für die Klassifizierung als verbotener Gegenstand völlig irrelevant, wie kommt man auf solche Ideen... wie erwartet werden hier im Thread diverse Dinge miteinander vermischt, die nichts mit verbotenen Gegenständen i. S. d. des WaffG zu tun haben und auch Besitz, Transport und Führen wird durcheinandergewürfelt. Das ist alles wirklich wenig hilfreich für Leute, die sich orientieren wollen, was man nun darf. Als wenn z. B. Gerten im Kofferraum irgendwen interessieren würden. 🤦🏼

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