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Zwischen Traumfantasie und Realitätscheck – Wo zieht man die Grenze?


LikeToTickle94

Empfohlener Beitrag

vor 20 Stunden, schrieb TaliX:

 

Sobald Sub die Einwilligung zurückzieht, oder zurück ziehen will, aber nicht kann wg Maulkorb o.ä. - ja. Ab dem Punkt wird das anzeigbar und die Strafverfolgung kann einsetzen. Auch bei 50seitigem Vertrag, mit Blut bei Vollmond unterschrieben vor 150 Zeugen.
Top hat Verantwortung - aber nur die Illusion von Macht.

Naja so ganz stimmt das nicht. In Deutschland gilt als erstes die Unschuldsvermutung. Was bedeutet nicht Dom muss seine Unschuld beweisen, sondern Subi die Schuld. Und da wird das ganze verdammt schwierig. Hat Subi zugestimmt sich Aua machen zu lassen, oder zugestimmt einen Knebel in den Mund zu nehmen usw. Subi muss also beweisen, das er deutlich für den Dom seine Willenserklärung wiederrufen hat.

vor 34 Minuten, schrieb Brighid:

Naja so ganz stimmt das nicht. In Deutschland gilt als erstes die Unschuldsvermutung. Was bedeutet nicht Dom muss seine Unschuld beweisen, sondern Subi die Schuld. Und da wird das ganze verdammt schwierig. Hat Subi zugestimmt sich Aua machen zu lassen, oder zugestimmt einen Knebel in den Mund zu nehmen usw. Subi muss also beweisen, das er deutlich für den Dom seine Willenserklärung wiederrufen hat.

Ich bin keine Expertin, weiß aber das im Strafrecht der Täter seine Unschuld beweisen muss.

Im Zivilrecht das Opfer, die Schuld des Täters.

Vor allem bei einer Ausgangslage, dass jemand im Nervenzusammenbruch mit Spuren von tagelanger Fesselung, wie im EP beschrieben, zur Polizei kommen würde. Nochmal Blick aufs EP: Tagelang, gefesselt, Mund versperrt, Minipausen, Gegenwehr soll gebrochen werden. Wegem letzteren kämen noch Spuren von Gegenwehr dazu. Anzeige würde locker durchgehen. Nachrichtenverläufe als Beweismaterialien aufgenommen. Und dann setzt sich die Mühle monatelang bis jahrelang in Bewegung, es wird ermittelt, befragt, protokolliert. Bleibt die anzeigende Person bei der Anzeige, oder wird die zurückgenommen. Staatsanwaltschaft prüft. Irgendwann vlt das Gericht.
Nutzt da die Unschuldsvermutung viel, um das in Gelassenheit hinzunehmen?
Lohnt die Sache dieses Risiko? Das ist Russisch Roulette, sich auf sowas einzusetzen mit einer realitätsfernen Fremden.

Es ist lobenswert, dass du dich mit deinem Problem an die Community wendest. Das zeigt definitiv Größe! Vom Prinzip ist es ganz einfach: Man hat nicht umsonst eine Intuition/Bauchgefühl In die Wiege gelegt bekommen und meistens klopft das sehr, sehr leise an um uns zu warnen. In deinem Fall kommt es mit einer Blaskapelle, Hupen und Hundegebell! Das lässt doch eigentlich nur einen Schluss zu oder? Es ist irrelevant was andere tun würden oder nicht tun würden. Es geht um dich, um deine Grenzen und dein Wohlbefinden bei der Sache.
Sichtwechsel: Was hätten wohl die Menschen hier einer Sub geraten, die mit selben Problem (nur eben spiegelverkehrt) Rat gesucht hätte oder anders: Was würdest du ihr raten? 😉

vor 10 Stunden, schrieb Rosenrot82:

Ich bin keine Expertin, weiß aber das im Strafrecht der Täter seine Unschuld beweisen muss.

Im Zivilrecht das Opfer, die Schuld des Täters.

Wir sind in Deutschland nicht in der USA. Im Zweifel für den Angeklagten. Genau das ist der Grund warum vielen Ver.ge.wal.tig.ungs Ofern von der Beratungsstelle sogar abgeraten wird Anzeige zu erstatten. Die Hürden sind so hoch das selten Aussieht auf Erfolg besteht.

 

vor 8 Stunden, schrieb TaliX:

Vor allem bei einer Ausgangslage, dass jemand im Nervenzusammenbruch mit Spuren von tagelanger Fesselung, wie im EP beschrieben, zur Polizei kommen würde. Nochmal Blick aufs EP: Tagelang, gefesselt, Mund versperrt, Minipausen, Gegenwehr soll gebrochen werden. Wegem letzteren kämen noch Spuren von Gegenwehr dazu. Anzeige würde locker durchgehen. Nachrichtenverläufe als Beweismaterialien aufgenommen. Und dann setzt sich die Mühle monatelang bis jahrelang in Bewegung, es wird ermittelt, befragt, protokolliert. Bleibt die anzeigende Person bei der Anzeige, oder wird die zurückgenommen. Staatsanwaltschaft prüft. Irgendwann vlt das Gericht.
Nutzt da die Unschuldsvermutung viel, um das in Gelassenheit hinzunehmen?
Lohnt die Sache dieses Risiko? Das ist Russisch Roulette, sich auf sowas einzusetzen mit einer realitätsfernen Fremden.

Sorry, wer diese Fantasien ernsthaft on Erwägung zieht ist nicht mehr zu helfen, da nicht durchführbar auf Grund der Gefahren. Wer ist bitte so bescheuert und nimmt Panzertape? Welcher Mensch zieht real eine Session ohne Abbruchmöglichkeit durch? Aber selbst da muss die Staatsanwaltschaft beweisen das für Dom ein Notfall oder eine Abbruchsabsicht klar erkennbar war und dies verweigert wurde. Und auch ein Lebensgefahr durch drohenden Kreislaufkollaps, Erbrechen und Thrombosen möglich gewesen wäre. 

 

Anders sieht es z.B. bei Kastrationen aus, also nachgewiesenen ***en. Wie im Fall des Elektrikers Horst B. Aber auch hier musste die Schuld bewiesen werden. 8 Jahre für 8 Kastrationen und einen Todesfall wegen Blutvergiftung. Motiv Geldnot. Strafverscherfend war die Täuschung der Opfer über medizinische Kenntnisse und die extreme Brutalität auf einem unhygienischen Küchentisch wobei er lebensgefährliche Komplikationen billigend in Kauf nahm. Der Vorwurf auf Mord durch Unterlassen wurde sogar fallengelassen, da die Staatsanwaltschaft zweifelsfrei nachweisen hätte müssen das der Tod durch absetzen eines Notrufs verhindert werden konnte. Daher wurde es nur zur Beihilfe zum Suizid gewertet, also einer Selbstgefährdung mit Todesfolge. 

 

Generell verstehe ich hier nicht warum wir über Giftschrankfanatien eines vermutlich tastenwichsenden Mannes diskutieren. Die beiden werden sich nie treffen und wenn es doch eine Frau ist und sie es bescheuerter Weise durchziehen wollen wird sie nach wenigen Stunden von selbst abbrechen.

(bearbeitet)
vor 59 Minuten, schrieb Brighid:

Wir sind in Deutschland nicht in der USA. Im Zweifel für den Angeklagten. Genau das ist der Grund warum vielen Ver.ge.wal.tig.ungs Ofern von der Beratungsstelle sogar abgeraten wird Anzeige zu erstatten. Die Hürden sind so hoch das selten Aussieht auf Erfolg besteht.

 

Sorry, wer diese Fantasien ernsthaft on Erwägung zieht ist nicht mehr zu helfen, da nicht durchführbar auf Grund der Gefahren. Wer ist bitte so bescheuert und nimmt Panzertape? Welcher Mensch zieht real eine Session ohne Abbruchmöglichkeit durch? Aber selbst da muss die Staatsanwaltschaft beweisen das für Dom ein Notfall oder eine Abbruchsabsicht klar erkennbar war und dies verweigert wurde. Und auch ein Lebensgefahr durch drohenden Kreislaufkollaps, Erbrechen und Thrombosen möglich gewesen wäre. 

 

Anders sieht es z.B. bei Kastrationen aus, also nachgewiesenen ***en. Wie im Fall des Elektrikers Horst B. Aber auch hier musste die Schuld bewiesen werden. 8 Jahre für 8 Kastrationen und einen Todesfall wegen Blutvergiftung. Motiv Geldnot. Strafverscherfend war die Täuschung der Opfer über medizinische Kenntnisse und die extreme Brutalität auf einem unhygienischen Küchentisch wobei er lebensgefährliche Komplikationen billigend in Kauf nahm. Der Vorwurf auf Mord durch Unterlassen wurde sogar fallengelassen, da die Staatsanwaltschaft zweifelsfrei nachweisen hätte müssen das der Tod durch absetzen eines Notrufs verhindert werden konnte. Daher wurde es nur zur Beihilfe zum Suizid gewertet, also einer Selbstgefährdung mit Todesfolge. 

 

Generell verstehe ich hier nicht warum wir über Giftschrankfanatien eines vermutlich tastenwichsenden Mannes diskutieren. Die beiden werden sich nie treffen und wenn es doch eine Frau ist und sie es bescheuerter Weise durchziehen wollen wird sie nach wenigen Stunden von selbst abbrechen.

Es ging mir nur darum zu erklären wie die gesetzlichen Regelungen sind. Wie die Aussichten auf eine erfolgreiche Anklage stehen, ist wieder etwas anderes.

Der TE hat sich hier mit ernsthaften Fragen an die Com gewendet, man kann also durchaus ernsthaft darauf eingehen.

2 unerfahrene können da doch schon zum Panzertape greifen, ernsthafte körperliche und psychische Schäden verursachen. 

Tastenwixer hin oder her, warum das ganze so ins lächerliche ziehen? 

Und nur am Rande es gibt doch einen gewissen Teil der Menschen die es genau so wollen würden. 

Und da tut sich die Frage eben auf, ist es den Beteiligten denn bewusst was das im Endeffekt bedeuten würde?

bearbeitet von Rosenrot82
vor 1 Minute, schrieb Rosenrot82:

Es ging mir nur darum zu erklären wie die gesetzlichen Regelungen sind. Wie die Aussichten auf eine erfolgreiche Anklage stehen, ist wieder etwas anderes.

Nochmal nicht der Täter muss die Unschuld beweisen, sondern das Opfer bzw. die Staatsanwaltschaft und das auch noch zweifelsfrei. Gutachter müssen also nachweisen das eine medizinische Not erkennbar war. Oder das dem Opfer geglaubt werden kann das sie abbrechen wollte. Sonst bleibt es bei Aussage gegen Aussage und im Zweifel für den Angeklagten.

 

 

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