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BDSM vs. Straftaten


Ei****

Empfohlener Beitrag

Vor 3 Minuten , schrieb Handcuffs_1985:

Äh, blutend liegen lassen und den TV anmachen...? Das klingt eher nach unterlassener Hilfeleistung (in einer sehr freundlichen Interpretation) als nach BDSM...

Ja es war heftig….die Infektion auch. Er wollte mich fisten ohne Vorbereitung. Heute würde ich ganz anders reagieren. Aber es ist alles ok und war mir eine große Lehre, schon als er sagte wir leeren eine Flasche Wein hätte ich raus sein müssen

Vor 17 Minuten , schrieb kleiner_phönix:

Bin da ganz bei dir. Es gibt Dinge, da ist das Geschrei schnell da und ich halte mich da auch bedeckt. Drunk Bdsm hat was (kommt gelegentlich vor), genauso wie die Löcher zu wechseln ohne vorherige Desinfektion. Ich muss auch nicht alles bis ins Kleinste bereden wie es hier immer gepriesen wird. Aber mein Herr und ich sind auch sehr vertraut und es lesen eben Anfänger mit, alleine schon deshalb sollte man vorsichtig sein.
Wenn ich jemanden erst kennenlerne weiß ich mittlerweile, worauf ich achten muss. (Eine Garantie gibt es natürlich trotzdem nicht.) Entsprungen aus einer sehr negativen Erfahrung. Ich glaube auch, manchen ist die Grenzüberschreitung gar nicht klar. Ihm war es damals einfach egal, den newbie ohne Aftercare blutend liegen zu lassen und den tv anzumachen

Es lässt sich auch einfach nicht alles bedenken und vorher bereden - wenn die generelle Kommunikation stimmt, müssen auch nicht 60Items als besprochen mit Häkchen gesetzt werden. Stimmt die Basis nicht, überbrückt die Basis nichts. Ich habe einige Doms erlebt, die komplett merkbefreit waren. Hatte dann zwischendrin immer geguckt, ob irgendwas unklar ist in dem pdf, auf dem ich Tabus etc aufgelistet habe. Nada, ich hätte Piktogramme malen können, die waren einfach zu beschränkt/egozentrisch. Ein oder zwei haben böswillig Sachen ignoriert.
Stattdessen habe ich einfach mein Datingmuster besser sortiert.
Ich würde es nur anderen gern ersparen und helfen, Deppen auszusortieren und gefährliche Irre.
Und vieles ist vollkommen legal, aber trotzdem brandgefährlich oder unempathisch voll daneben. Riskante Praktiken kann man mit genug Umsicht und Informationen ausleben, mit dem falschen Gegenüber kann alles schlecht ausgehen.

Vor 17 Minuten , schrieb kleiner_phönix:

Bin da ganz bei dir. Es gibt Dinge, da ist das Geschrei schnell da und ich halte mich da auch bedeckt. Drunk Bdsm hat was (kommt gelegentlich vor), genauso wie die Löcher zu wechseln ohne vorherige Desinfektion. Ich muss auch nicht alles bis ins Kleinste bereden wie es hier immer gepriesen wird. Aber mein Herr und ich sind auch sehr vertraut und es lesen eben Anfänger mit, alleine schon deshalb sollte man vorsichtig sein.
Wenn ich jemanden erst kennenlerne weiß ich mittlerweile, worauf ich achten muss. (Eine Garantie gibt es natürlich trotzdem nicht.) Entsprungen aus einer sehr negativen Erfahrung. Ich glaube auch, manchen ist die Grenzüberschreitung gar nicht klar. Ihm war es damals einfach egal, den newbie ohne Aftercare blutend liegen zu lassen und den tv anzumachen

Es lässt sich auch einfach nicht alles bedenken und vorher bereden - wenn die generelle Kommunikation stimmt, müssen auch nicht 60Items als besprochen mit Häkchen gesetzt werden. Stimmt die Basis nicht, überbrückt die Basis nichts. Ich habe einige Doms erlebt, die komplett merkbefreit waren. Hatte dann zwischendrin immer geguckt, ob irgendwas unklar ist in dem pdf, auf dem ich Tabus etc aufgelistet habe. Nada, ich hätte Piktogramme malen können, die waren einfach zu beschränkt/egozentrisch. Ein oder zwei haben böswillig Sachen ignoriert.
Stattdessen habe ich einfach mein Datingmuster besser sortiert.
Ich würde es nur anderen gern ersparen und helfen, Deppen auszusortieren und gefährliche Irre.
Und vieles ist vollkommen legal, aber trotzdem brandgefährlich oder unempathisch voll daneben. Riskante Praktiken kann man mit genug Umsicht und Informationen ausleben, mit dem falschen Gegenüber kann alles schlecht ausgehen.

Vor 4 Minuten , schrieb TaliX:

Es lässt sich auch einfach nicht alles bedenken und vorher bereden - wenn die generelle Kommunikation stimmt, müssen auch nicht 60Items als besprochen mit Häkchen gesetzt werden. Stimmt die Basis nicht, überbrückt die Basis nichts. Ich habe einige Doms erlebt, die komplett merkbefreit waren. Hatte dann zwischendrin immer geguckt, ob irgendwas unklar ist in dem pdf, auf dem ich Tabus etc aufgelistet habe. Nada, ich hätte Piktogramme malen können, die waren einfach zu beschränkt/egozentrisch. Ein oder zwei haben böswillig Sachen ignoriert.
Stattdessen habe ich einfach mein Datingmuster besser sortiert.
Ich würde es nur anderen gern ersparen und helfen, Deppen auszusortieren und gefährliche Irre.
Und vieles ist vollkommen legal, aber trotzdem brandgefährlich oder unempathisch voll daneben. Riskante Praktiken kann man mit genug Umsicht und Informationen ausleben, mit dem falschen Gegenüber kann alles schlecht ausgehen.

Ich habe den Luxus, relativ sorglos sein zu können und habe ewig nicht gedatet. Aber ich stimme dir zu, mit dem falschen gegenüber kann alles schlecht ausgehen…

Vor 2 Minuten , schrieb kleiner_phönix:

Ich habe den Luxus, relativ sorglos sein zu können und habe ewig nicht gedatet. Aber ich stimme dir zu, mit dem falschen gegenüber kann alles schlecht ausgehen…

Die Menge an Typen, die Kondome nicht richtig aufziehen - falsche Größe. Kein Reservoir lassen. Kaum draukriegen und deswegen nicht wechseln wollen. Erbärmlich.

Vor 1 Minute , schrieb TaliX:

Die Menge an Typen, die Kondome nicht richtig aufziehen - falsche Größe. Kein Reservoir lassen. Kaum draukriegen und deswegen nicht wechseln wollen. Erbärmlich.

Also zumindest DAS sollte ein Kerl wohl wissen 🙄

Vor 9 Minuten , schrieb kleiner_phönix:

Also zumindest DAS sollte ein Kerl wohl wissen 🙄

....Akademiker, der 11 Kondome aus derselben Packung probierte, weil "die haben doch früher gepasst". Mister BigCock. Es war ne 50er-Packung, ich bin gegangen, um das Elend hinter mir zu lassen. Vor 4 Jahren? Schaut immer wieder auf mein Profil. Vornamen weiß ich nicht mehr, aber er ist mit der "Session des Grauens" all meinen Bekannten ein Begriff. Das war slapstickmäßig. Von der Idee, an einem 36°-Tag einzusteigen, über den Spitznamen Klopfer, weil er die Pornoangewohnheit hatte, mit dem Schwanz anzuklopfen, bis die Vulva abschaltete...Bishin dazu nicht zu wissen, dass er bislang nur Extremmasos hatte und das kaum eine Sub so mitmacht, vor allem nicht zum Einstieg.
Das Kommunikationsgenie fragte, warum ich nicht den Ampecodel benutzte - weil es nur von dunkelgelb auf orange ging und alles kacke war, darum, Klopfer...

Vor 27 Minuten , schrieb TaliX:

....Akademiker, der 11 Kondome aus derselben Packung probierte, weil "die haben doch früher gepasst". Mister BigCock. Es war ne 50er-Packung, ich bin gegangen, um das Elend hinter mir zu lassen. Vor 4 Jahren? Schaut immer wieder auf mein Profil. Vornamen weiß ich nicht mehr, aber er ist mit der "Session des Grauens" all meinen Bekannten ein Begriff. Das war slapstickmäßig. Von der Idee, an einem 36°-Tag einzusteigen, über den Spitznamen Klopfer, weil er die Pornoangewohnheit hatte, mit dem Schwanz anzuklopfen, bis die Vulva abschaltete...Bishin dazu nicht zu wissen, dass er bislang nur Extremmasos hatte und das kaum eine Sub so mitmacht, vor allem nicht zum Einstieg.
Das Kommunikationsgenie fragte, warum ich nicht den Ampecodel benutzte - weil es nur von dunkelgelb auf orange ging und alles kacke war, darum, Klopfer...

Oh ha😂

vor 23 Stunden, schrieb Rosenrot82:

 

@Einfach-Ich,  ich hoffe es ist okay wenn ich auf dein Thema antworte. Ich finde es sehr interessant.

 

Ich sehe eher die, die z.b CNC praktizieren, die auf etwaige Straftaten hinweisen.

Und dann frage ich mich manchmal, ob sie Bestätigung für ihr eigenes Vorgehen suchen, aus Angst hier vielleicht dochmal strafrechtliche Konsequenzen zu erleiden. Eine Art von eigener Unsicherheit ausgleichen wollen, weil sie in ihrem Tun doch nicht so sicher sind, wie es den Anschein hat.

Eine Bestätigung noch im Konsens zu sein und im grünen Bereich. 

Off topic 

Warum soll es nicht "OK" sein

Ich behalte mir vor Aussagen und Einstellungen, welche User in ihren Beiträgen von sich geben zu kritisieren, genauso wie ich solche Beiträge Like oder zitiere und positiv erwähne. Ich kenn keinen User persönlich, insofern kann ich auch keinen User persönlich so daneben finden,cdass ich diesen ignoriere oder jeden Beitrag von diesem User daneben finde, egal welcher Inhalt verfasst wurde.

 

Insofern, immer darauf, wenn es Dich interessiert,!

Off topic Ende 

 

(bearbeitet)
Am 16.7.2026 at 11:31, schrieb Einfach-Ich:

@SM-Art-5-GG,

Schön zitiert, wenn man es genau liest, bezog sich das Gericht auf eine Auffassung von BDSM vor dem Jahre 1945.

Wenn man sich etwas aktueller bewegt, dann mussann feststellen, die Bundesregierung hat BDSM erst im Jahre 2021 von der Liste der Krankheiten gestrichen die WHO folgte dieser Streichinom Jahr 2022.

Bis dato galt BDSM als eine psychische Krankheit!

Au h das Urteil welches Du angeführt hast ist nicht aus heiterem Himmel gefallen, sondern "die Szene" hat lange Klinken geputzt um BDSM als sexuelle Form anerkennen zu lassen und das eine Beziehung im Machtgefälle nicht zwangsläufig strafbare Handlungen hervorbringt.

Maßgeblich ist die Frage der (fehlenden) Einwilligung und das Ausmaß der Verletzung, soweit ich das verstehe. 

 

Das BDSM DURCH ÄRZTLICHE Übereinkunft aus der Liste der psychischen Erkrankungen genommen (DSM 5,  Diagnostisches und Statistisches Manual Psychischer Störungen) wurde, ist schön. Das solche Praktiken seit den 2010er Jahren generell nicht mehr als sittenwidrig gelten ebenfalls. 

"Für die Sittenwidrigkeit der Tat ist entscheidend, ob die Körperverletzung wegen des besonderen Gewichts des jeweiligen tatbestandlichen Rechtsgutsangriffs unter Berücksichtigung des Umfangs der eingetretenen Körperverletzung und des damit verbundenen Gefahrengrads für Leib und Leben des Opfers trotz Einwilligung des Rechtsgutsträgers nicht mehr als von der Rechtsordnung hinnehmbar erscheint (Senat, Urt. v. 26.5.2004 – 2 StR 505/03, BGHSt 49, 166 (169 ff.)). Diesen rechtlichen Maßstab hat das LG der Prüfung der Frage der Sittenwidrigkeit der Tat zu Grunde gelegt. Dass es die Tat unter Berücksichtigung der konkret eingetretenen Verletzungsfolgen nicht als sittenwidrig angesehen hat, ist von Rechtswegen unbedenklich. Entgegen der Auffassung der StA begegnet es auch keinen rechtlichen Bedenken, dass das LG zur Beurteilung der Sittenwidrigkeit die Zwecksetzung des Handelns des Angekl., die Geschädigte gleichsam zu „zeichnen“, unberücksichtigt gelassen hat. Die Weite und Konturenlosigkeit des Merkmals der guten Sitten in § 228 StGB erfordert, dieses strikt auf das Rechtsgut der Körperverletzungsdelikte zu beziehen und auf seinen Kerngehalt zu reduzieren (BGH, Urt. v. 22.1.2014 – 3 StR 233/14, BGHSt 60, 166 (178)). Gesellschaftliche Vorstellungen oder der durch die Tat verfolgte Zweck können lediglich dazu führen, dass ihretwegen eine Einwilligung trotz massiver Rechtsgutsverletzungen Wirksamkeit entfalten kann (BGH, Urt. v. 22.1.2014 – 3 StR 233/14, BGHSt 60, 166 (178 f.)). Zur Feststellung eines Sittenverstoßes und damit – über die Unbeachtlichkeit der Einwilligung – zur Begründung der Strafbarkeit von einvernehmlich vorgenommenen Körperverletzungen können sie nicht herangezogen werden. (Urteil BGH, 15.08.2018 - 2 StR 152/18)"

bearbeitet von SM-Art-5-GG
vor 16 Stunden, schrieb rootcause:

Allerdings frage ich mich, ob mache nicht besser das Daten, das Spielen und überhaupt alles lassen sollten. Weil alles so gefährlich ist.

Gefährlicher ist es an jemanden zu geraten, die/der ahnungslos und unüberlegt etwas mit einem macht oder einfach dumm ist und härtere Pornoszenen nachspielen möchte als sich mit jemandem zu daten, die/der wirklich kriminelle Handlungen plant...

Wenn Kriminalität hier und auf anderen Plattformen mit Dating eine Rolle spielt, dann doch wohl eher in Richtung Scam - das Konto zu plündern ist wohl häufiger das Ziel als anderweitig Schaden anzurichten.

Moin,

@jackXjacqueline,

Danke für deinen Beitrag, er trifft es mit dem Wort "Alarmismus" ziemlich genau, was ich meine.

@rootcause,

Es ging mir in meinem EP nicht darum, dass man andere User auf Gefahren hinweist, die bei nicht Beachtung zu Schwierigkeiten oder einer Gefahr werden könnten.

Wie, dass man Fremde nur mit Cover Daten sollte oder das beim Bondage die körperliche Anatomie zu beachten ist.

Wenn jemand beim dem Thema "Wie Daten ich das erste Mal einen unbekannten User aus dem Internet" als Antwort schreiben würde:

Man trifft als Frau keinen unbekannten Mann aus dem Internet, die wollen alle nur f.i.cken und ein Einvernehmlichkeit interessiert diese Typen nicht und wenn Mann sich wehrt, war es die letzte Tat zu lebzeiten"  dann bringt man BDSM mit vermeintlichen Straftaten direkt in Verbindung.

 

@TaliX, du schreibst hier jede Menge, aber ehrlich gesagt, mir erschließt sich nicht was eine Umfrage bei Medizinstudenten/tin damit zu tun hat.

Auch war dieses Frage nicht auf das allgemeine Leben bezogen, sondern ganz spezifisch auf das Thema BDSM.

Auch die Problematik, dass Kondom nicht richtig aufziehen, spielt hier eigentlich keine Rolle, auch wenn es durchaus richtig ist, dass fehlende oder falsch aufgesetzte Kondome zur gefahr für Leib und Leben, auch im Hinblick auf Spätfolgen sein können, bestreitet Niemand. Allerdings wenn man dieser Argumentation Linie folgt, dann stellt sich mit unter die Frage, wie können Menschen/User die so argumentieren selbst einen eigenen Haushalt fuhren. Betreutes Wohnen wäre doch mehr angesagt, dem die meisten Unfälle, auch mit Lebenseinschränkungen als Spätfolgen passieren im Haushalt.

 

Aber ich finde es klasse, dass Du dich hier so intensiv eingebracht hast, dem deine Diskussionsbeiträge sind tatsächlich der Auslöser meines EP.

 

Im Thema "CNC" erwähntest Du den Begriff "Ambition" und zwar als erster User. 

Du schriebst zwar, dass so etwas nicht im CNC abgedeckt sei, dennoch stellt sich die Frage, warum wird absolut unbedarft eine strafbare Handlung mit BDSM verknüpft.

Das amputieren von Gliedmaßen auf verlangen oder Aufforderung, ohne medizinische Notwendigkeit stellt eine Straftat da und wird von amtswegen verfolgt.

Heißt es bedarf keinen gesonderten Kläger.

In einem früheren Beitrag von Dir warfst Du KO-Tropfen in die Runde und verknupftest dieses mit BDSM. Es wurde lange darüber diskutiert.

Rückblickend und mit jenem was Du über ner dein sexuelle Vorlieben angedeutet hast, könnte man hoch spekulativ vermuten dass dort jemand eine Straftat begangen haben konnte, um eine sexuelle Wunschvorstellung umzusetzen, aber es ist ne spekulative Vermutung.

 

Ich gebe allen jenen Usern hier Recht, welche sagen, dass einige Praktiken sich in Graubereich bewegen, daß einige Prakttiken durch aus eine gesundheitliche Gefährdung nach sich ziehen könnten, wenn man dieser falsch praktiziert oder die Peron, an welche die Praktiken ausgeführt werden, gesundheitliche Defizite hatte, welche nicht kommuniziert wurden oder gar nicht bekannt waren.

Aber dieses sind aus meiner Sicht alles keine Taten, welche man als vorsätzliche Straftat definieren müsste.

Es ist allerdings nicht nur Talix die mir derart ins Auge gestochen ist, ein andere User haben themen eingestellt, wie "Bauen, bzw Transportieren von Schlagwerkzeugen ohne mit dem Waffengesetz in Konflikt zu geraten.

 

Viele in der Szene habe und kämpfen noch darum dass es im BDSM, genauso zu Unfällen kommen kann und dass wen so etwas vor Gericht landet, von der Polizei über dem Staatsanwalt bis hin zum Richter genau hin gesehen werden muss ob es ein tragischer Unfall war, grobe Fahrlässigkeit oder gar vorsätzliche Handlung, welche dann eine Straftat ist.

 

 

 

 

vor 42 Minuten, schrieb SM-Art-5-GG:

Maßgeblich ist die Frage der (fehlenden) Einwilligung und das Ausmaß der Verletzung, soweit ich das verstehe. 

 

Das BDSM DURCH ÄRZTLICHE Übereinkunft aus der Liste der psychischen Erkrankungen genommen (DSM 5,  Diagnostisches und Statistisches Manual Psychischer Störungen) wurde, ist schön. Das solche Praktiken seit den 2010er Jahren generell nicht mehr als sittenwidrig gelten ebenfalls. 

"Für die Sittenwidrigkeit der Tat ist entscheidend, ob die Körperverletzung wegen des besonderen Gewichts des jeweiligen tatbestandlichen Rechtsgutsangriffs unter Berücksichtigung des Umfangs der eingetretenen Körperverletzung und des damit verbundenen Gefahrengrads für Leib und Leben des Opfers trotz Einwilligung des Rechtsgutsträgers nicht mehr als von der Rechtsordnung hinnehmbar erscheint (Senat, Urt. v. 26.5.2004 – 2 StR 505/03, BGHSt 49, 166 (169 ff.)). Diesen rechtlichen Maßstab hat das LG der Prüfung der Frage der Sittenwidrigkeit der Tat zu Grunde gelegt. Dass es die Tat unter Berücksichtigung der konkret eingetretenen Verletzungsfolgen nicht als sittenwidrig angesehen hat, ist von Rechtswegen unbedenklich. Entgegen der Auffassung der StA begegnet es auch keinen rechtlichen Bedenken, dass das LG zur Beurteilung der Sittenwidrigkeit die Zwecksetzung des Handelns des Angekl., die Geschädigte gleichsam zu „zeichnen“, unberücksichtigt gelassen hat. Die Weite und Konturenlosigkeit des Merkmals der guten Sitten in § 228 StGB erfordert, dieses strikt auf das Rechtsgut der Körperverletzungsdelikte zu beziehen und auf seinen Kerngehalt zu reduzieren (BGH, Urt. v. 22.1.2014 – 3 StR 233/14, BGHSt 60, 166 (178)). Gesellschaftliche Vorstellungen oder der durch die Tat verfolgte Zweck können lediglich dazu führen, dass ihretwegen eine Einwilligung trotz massiver Rechtsgutsverletzungen Wirksamkeit entfalten kann (BGH, Urt. v. 22.1.2014 – 3 StR 233/14, BGHSt 60, 166 (178 f.)). Zur Feststellung eines Sittenverstoßes und damit – über die Unbeachtlichkeit der Einwilligung – zur Begründung der Strafbarkeit von einvernehmlich vorgenommenen Körperverletzungen können sie nicht herangezogen werden. (Urteil BGH, 15.08.2018 - 2 StR 152/18)"

Schön zitiert und jetzt einmal hand aufs Herz, außer mit deiner Partnerin ,mit wie vielen Personen hast du schon real die theoretisch Auslegung praxisnah diskutiert. 

Reale Stammtische ? Reale Party besuche oder gar mit der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder Lehrkräften im Polizeiwesen?

Theorie hört sich immer Klasse an, nur das Praktische Leben hält sich selten dran, die Theorie:1:1 umzusetzen.

(bearbeitet)

Wenn ich mich nicht irre war das Thema mit dem waffengesetz von @Ropamin, und die intension war ja wegen dem chibo Massage stab der auf Grund seiner Beschaffenheit ja unter das Gesetz viel. 

Und es wurde in dem Thema kein General Verdacht zur Straftat gestellt sondern fragen zum eigenschutz. 

Also verstehe ich den Punkt nicht wirklich 

bearbeitet von Alexiel_Mistress
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