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DOM rückt Nacktbilder nicht heraus


Empfohlener Beitrag

Geschrieben
vor einer Stunde, schrieb SirTorben:

Nein, mein Zitat stammt direkt dem aus BGH Urteil vom 13. Oktober 2015 - VI ZR 271/14, welches sich auf Fotos bezieht, die im Rahmen einer privaten intimen Beziehung erstellt wurden.

Nicht nur 😀 Das ist ja wie bei dem Klassenlehrer, der immer die selbe Klassenarbeit schreibt 😂

Geschrieben
Das habe ich dazu gefunden, versuche ihm mal mit einem Anwalt zu drohen, da du deine Einwilligung unter Vorbehalt zur Erstellung der Bilder gabst, hast du gute Chancen § 22 Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, daß er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner und die Kinder des Abgebildeten und, wenn weder ein Ehegatte oder Lebenspartner noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten. § 23 (1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden: Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte; Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen; Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben; Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient. (2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird. § 33 (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer entgegen den §§ 22, 23 ein Bildnis verbreitet oder öffentlich zur Schau stellt. (2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.
Geschrieben
vor 2 Stunden, schrieb SirTorben:

Nein, mein Zitat stammt direkt dem aus BGH Urteil vom 13. Oktober 2015 - VI ZR 271/14, welches sich auf Fotos bezieht, die im Rahmen einer privaten intimen Beziehung erstellt wurden.

Ich hab mir das Urteil durchgelesen und da steht klar drinnen das die Bilder zu löschen sind 

Geschrieben

Meine Meinung dazu ist wie die von Oruna:

Pech gehabt. Du bist alt genug und selbst wenn du dich als Sklavin siehst, du hast das Einverständnis zum erstellen der Bilder gegeben. 
Ich würde es ihm gegenüber nicht erwähnen, dass du Angst hast, dass er sie veröffentlicht, sonst bringst du ihn noch auf Ideen.

Geschrieben

Der gesetzlich Rahmen ist klar. Doch was jeder DOM wissen sollte, das macht ein DOM nicht. Dieser DOM kein DOM sondern als schlechter Mensch der sich hinter dem DOM sein versteckt.

So kann er Macht ausüben - schon alleine eine Strafe für Trennung an zu drohen ist unverschämt. Das ist tiefstes Mittelalter. Dieser DOM sollte mal ein paar Regeln kennen, die auch ein DOM hat.

Wie ist das mit dem Schutz der Sklavin. Der DOM hält sich an nichts was einen DOM ausmacht. Einfach nur ein Scheißkerl - darf ich hoffentlich schreiben.

Trenn Dich von Ihm als DOM und als Mensch. Der Mensch wird nicht anders sein.

Geschrieben

Au weia, da geht es ja ganz schön in Dir hinundher @Engel544.

Die große Lust in Liebe und Vertrauen, natürlich eine wachsende seelische Abhängigkeit - und nun?

Gebrochenes Vertrauen?

Hoffst Du etwa, das es nur eine Art Erpressungsspiel ist in das er Dich nicht eingeweiht hat?

Es ist ein Vertrauensbruch!

 

Natürlich kannst Du jetzt einen Anwalt konsultieren,

oder selbst etwas regeln (im sizilianischen Sinne).

 

Doch vorher musst Du Herz, Hirn, Seele den selben Satz sagen lassen "SO EIN SCHEISSKERL"

Geschrieben
vor 8 Stunden, schrieb GIDEON:

oder selbst etwas regeln (im sizilianischen Sinne).

 

vor 8 Stunden, schrieb GIDEON:

Au weia

In der Reihenfolge passt dein Kommentar besser. Nebenbei erwähnt: § 111 StGB Öffentliche Aufforderung zu Straftaten

Der einzig gute Rat, der ja schon mehrfach gegeben wurde, lautet: Anwaltliche Hilfe suchen, wenn keine außergerichtliche, einvernehmliche Lösung für das Problem gefunden werden kann.

Unser Rechtsstaat mag stellenweise dysfunktional sein, aber Selbstjustiz ist weder ein guter Rat, noch eine gute Lösung. Und es geht hier nicht darum, dass ein geliebter Mensch umgebracht wurde, sondern letztlich um eine Form von Erpressung mit kompromittierenden Fotos, die einvernehmlich entstanden sind. Auch wenn diese Situation natürlich absolut nicht schön ist, sollte man nicht gleich einen Schlägertrupp oder gar schlimmeres als adäquate Lösung ansehen. Denn sonst wird das Opfer sehr schnell selbst zum Täter und das kann nicht das sein, was man der TE wünscht. 

Ich habe das bislang so gemacht, wenn eine Sub Fotos von sich in der Session haben wollte, dass ich ihre Kamera oder ihr Smartphone verwendet habe. Damit bin ich bislang ganz gut gefahren; wobei das auch noch nicht so oft vorgekommen ist und wenn ja, dies schon vor dem Treffen abgesprochen wurde. 

 

  

Geschrieben (bearbeitet)

zu akademisch.

 

Gemeint war selbstredend keine Aufforderung zum Mo.rd, sondern eher ein Angebot, das er nicht ablehnen kann.

.. Um die Einvernehmlichkeit sicherzustellen,  nutze auch ich das Smartphone der Sub. Auch entscheidet Sie, ob (und welche)  Bilder Sie mir davon zuschickt … oder nicht.

bearbeitet von Gelöschter Benutzer
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Geschrieben
vor 27 Minuten, schrieb GIDEON:

Gemeint war selbstredend keine Aufforderung zum Mo.rd, sondern eher ein Angebot, das er nicht ablehnen kann.

Ich weiß schon, dass du das nicht gemeint hast. Aber zu empfehlen, einen Dritten in irgendeiner Form zu nötigen und/oder zu bedrohen sind eben auch schon "rechtswidrige Taten". So etwas empfiehlt man doch niemandem bei klarem Verstand!

Die TE befindet sich ohnehin schon in einer emotional angeschlagenen Situation, weil sie Angst vor Bloßstellung bez. der Veröffentlichung ihrer Bilder hat. Sie hat im OP nach Rat gefragt bzw. wollte wissen, ob nach Laienmeinung der Forenteilnehmer ein juristisch relevanter Fall vorliegen könnte. Dieser Anforderung steht eine rationale Akademik besser zu Gesicht als eine emotionale "dem würde ich aber"-Mentalität. Auch wenn ich verstehe, dass diese Form der Verbrüderung im Geiste ihr auch einen gewissen Beistand gibt. Aber der hilft eben nicht. 

Geschrieben
ohne dein einverständnis (schriftlich) darf er die bilder nicht veröffentlichen,hat aber als fotograf die rechte an den bildern(bring ihm also nix).aber such dir lieber einen vernünftigen dom da du als sub auch rechte hast die er auch respektiren solte.ein guter dom kümmert sich um seine sub und achtet auf sie und das macht er nicht.er solte immer drauf achten da du keinen schaden von seinen handlungen hast und der würde entstehen bei veröffentichung
Geschrieben

Ohje ohje ohje .. wie kann man mit 51 sowas zulassen ...

Naja einfach trennen und eine Beratung beim Anwalt am besten machen .. Gewaltschutzantrag verfügen lassen vom Anwalt .. so darf er sich dir nicht mehr nähern ..und wenn doch dann kriegt er einen netten Besuch von der Polizei.

Geschrieben

Ich sehe es auch so das du jetzt einfach Pech gehabt hast. Wie schon erwähnt wird er bestimmt net die Originale rausrücken. Und wenn doch dann hat er noch kopien.

 

Nicht auf Augenhöhe finde ich übrigens...ich sags lieber net bevor ich noch gelöscht werde. ;)

Geschrieben (bearbeitet)
Am 13.10.2019 at 01:56, schrieb Sharyana:

Meine Meinung dazu ist wie die von Oruna:

Pech gehabt. Du bist alt genug und selbst wenn du dich als Sklavin siehst, du hast das Einverständnis zum erstellen der Bilder gegeben. 
Ich würde es ihm gegenüber nicht erwähnen, dass du Angst hast, dass er sie veröffentlicht, sonst bringst du ihn noch auf Ideen.

Wie schon weiter vorne von mir beschrieben gibt es höchstrichterliche Urteile, die das gänzlich anders beurteilen wie Du. Sie hat nicht Pech gehabt. Sie könnte sich einen Anwalt nehmen und das klären. Und wenn er die Bilder tatsächlich veröffentlicht, dann kann Sie jetzt auf Unterlassung klagen. Die Veröffentlichung verletzt schließlich ihre Persönlichkeitsrechte. Dazu, dass Sie ein Einverständnis erteilt haben soll steht vermutlich sowieso Aussage gegen Aussage. Ihre Situation ist keineswegs aussichtslos. Außerdem wäre das Einverständnis nach dem Ende der „Beziehung“ eh nicht mehr gültig. Noch dazu war sie mit dieser Verwendung eindeutig nicht einverstanden. 

bearbeitet von GentlemanJo
Geschrieben (bearbeitet)

Ja mag sein, aber sie ist 52 Jahre alt. Da sollte man echt etwas mehr Lebenserfahrung haben und sich garnicht erst darauf einlassen. Bei einer 18-20-jährigen hätte ich es ja verstanden, dass sie so nen Fehler begeht. Und egal ob Sklavin oder nicht, sie hätte es von vornherein regeln müssen. Egal ob Mitspracherecht oder nicht, es hätte sich verhindern lassen können. 
 

Jetzt im Nachhinein um Hilfe bitten ist schlecht und dumm gelaufen. Sie kann’s gern versuchen mit nem Anwalt, aber das wird peinlich für sie.

bearbeitet von Gelöschter Benutzer
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Geschrieben (bearbeitet)

Ja. Aber so ist es jetzt nunmal. Jetzt kann man es eben nicht mehr verhindern. Konstruktive Tipps helfen jetzt 

bearbeitet von FETMOD-MM
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Geschrieben

18-20 oder 52 Jahre ist egal. Es ist meiner Meinung nach asozial die Person zu verurteilen oder gar zu beleidigen. Vor allem von Mods kann man etwas mehr Fingerspitzen Gefühl erwarten. Alle reden von Stil und Gemeinschaft... davon was einen Dom/ Sub ausmacht... aber die meisten legen ein derartiges Fehlverhalten an den Tag wo ich mich frage woher nehmt ihr euch das recht zu entscheiden was sich gehört oder nicht... Ich bin hier nicht der älteste auf dieser Seite aber ich vermisse trotzdem Die Zeit wo man sich gegenseitig geholfen hat wen jemand in Schwierigkeiten war. Die Zeit wo man nicht direkt mit Steinen geworfen hat.... 1939 wir kommen  

Geschrieben

diabollos, zum Thema kann ich in deinem Beitrag nichts erkennen .Ich denke, das gehört in eine andere Rubrik im Forum.

Rechtlich kenne ich mich nicht aus aber jammern bringt mich da auch nicht weiter. Auf lange Sicht ist so ein Rechtsstreit sehr Nerven aufreibend, zu mal man sich immer wieder mit der Person und dem Thema beschäftigen muss und so keine Ruhe ins Privatleben kommt. Was würde ich tun? Ich würde es gut sein lassen, anfänglich würde ich mir sämtliche Szenarien ausmahlen um es ihm heim zu zahlen, aber am Ende würde ich es gut sein lassen und es hin nehmen, nicht weil ich es toll finde, sondern weil ich weiß, das alles andere am Ende einfach verlorene Zeit, strapazierte Nerven,Geldverschwendung....wäre.

Geschrieben
vor 1 Stunde, schrieb MyMind:

sondern weil ich weiß, das alles andere am Ende einfach verlorene Zeit, strapazierte Nerven,Geldverschwendung....wäre.

Sorry und aus genau dem selben Grund machen solche Typen halt weiter mit ihrer Tour,weil sie im Endeffekt wissen das sie mit ihrer Masche aus genau diesen Gründen durchkommen.

Geschrieben (bearbeitet)

Ich als angehende ReFa (Rechtsanwaltsfachangestellte) kann dazu nur sagen das sowas wirklich dauert je nachdem wie schnell der zuständige Richter das durchwinkt.

Vom ersten Beratungsgespräch bis zur Klageschrift wegen Unterlassung geht schon so gut ein Monat ins Land, weil erstmal möchte man natürlich den Gegner (also den Dom) anschreiben und ihn mit dem Schreiben beten dies zu unterlassen und ERST wenn das nicht fruchtet kommt der Unterlassungsantrag zum Gericht.

bearbeitet von Gelöschter Benutzer
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Geschrieben
vor 4 Minuten, schrieb xLittle:

und ERST wenn das nicht fruchtet kommt der Unterlassungsantrag zum Gericht.

Da hast du sicherlich recht mit,aber dennoch,solche Kerle weiter machen lassen,nur weil man den Aufwand scheut,was wenn es eine jüngere Frau wäre die ihre Leben und vielleicht noch eine Karriere vor sich hätte? Nein da hilft nur Konsequent sein und bleiben @xLittle !!

Geschrieben (bearbeitet)

Ja dann soll sie das machen, aber es wird leider teuer werden da es dann nicht nur bei der Außergerichtlichen Gebühr bleiben wird.

bearbeitet von Gelöschter Benutzer
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Geschrieben

Rechtsschutzversicherungen sollen helfen,bin kein Versicherungsexperte,aber manche sind da schon sinnvoll voll allem wenn sich einer auf glatten Eis bewegen will das auch mal brechen kann,wenn du verstehst was ich meine @xLittle.

Geschrieben (bearbeitet)

Teilweise haste aber auch ne Selbstbeteiligung von 150,00 euro 🤷🏻‍♀️ also ich an ihrer Stelle würde direkt zur Polizei gehen und ihn anzeigen.

bearbeitet von Gelöschter Benutzer
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