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Übereinkunft


Empfohlener Beitrag

Geschrieben (bearbeitet)
vor einer Stunde, schrieb NoDoll:

Da fällt mir ein, du schuldest mir noch 15 Minuten Weggeld zur S Bahn, Anteilig die Kosten für mein Makeup und eine Entschädigung fürs Schwitzen wegen dem abgesagten Clubbesuch.....😆😋

Bisher kam keine Forderung. ;)

Und möchtest du Überweisung oder bar bei Übergabe?

Ich überlege aber noch, ob ich nicht höhere Gewalt geltend machen kann. :clapping:

bearbeitet von Gelöschter Benutzer
Geschrieben
Gerade eben, schrieb magician:

Bisher kam keine Forderung. ;)

Und möchtest du Überweisung oder bar bei Übergabe?

Übergabe bitte. Spätestens am 16.12.  Ich nehme auch Naturalien in Form von Mojitos. ☝

Geschrieben
vor 1 Minute, schrieb NoDoll:

Übergabe bitte. Spätestens am 16.12.  Ich nehme auch Naturalien in Form von Mojitos. ☝

ok. Übrigens haben wir jetzt einen schriftlichen Vertrag unter Zeugen. :joy: :joy: :joy:

Geschrieben
vor einer Stunde, schrieb magician:

Komm mal wieder runter. Die Frage des TEs bezog sich auf Verbindlichkeit von Absprachen. Ich habe nur in Erinnerung gerufen, was viele und auch du nicht auf dem Schirm haben, nämlich dass es sich um einen VERBINDLICHEN Vertrag handelt, sobald man etwas vereinbart. Ob und wie das praktikabel und umsetzbar ist, steht wie gesagt auf einem anderen Blatt. Zudem hab ich auch geschrieben, wenn man NICHT absagt. Deine Überspitzung mit der Krankmeldung hättest du dir also schenken können.

Nein handelt es sich nicht. Ich will jetzt auch nicht mit Beispielen umherwefen die deutlich zeigen das die meisten Absprachen außerhalb einer Geschäftsbeziehung keine Verbindlichkeit haben. Nicht einmal dann wenn Zeugen oder ein schriftlicher Nachweis vorhanden ist. Bitte nenne doch zu deinem Beispiel das entsprechende Gesetz mit Paragraph und Absatz. So kann jeder selbst nachlesen, statt irgendwelchen Geschichten zu glauben.

 

Dein Zugticket wirst du selbst wenn du es einklagen würdest nicht zurück erhalten. Genauso wenig wie ich dafür entschädigt werden würde wenn ich für eine Session Toys kaufe und die dann nicht zum Einsatz kommen. Da es um private Treffen geht, gelten weder Stonierungsklauseln noch ein Anspruch auch Entschädigung der entstandenen Kosten.

Geschrieben
vor 12 Minuten, schrieb Brighid:

Nein handelt es sich nicht. Ich will jetzt auch nicht mit Beispielen umherwefen die deutlich zeigen das die meisten Absprachen außerhalb einer Geschäftsbeziehung keine Verbindlichkeit haben. Nicht einmal dann wenn Zeugen oder ein schriftlicher Nachweis vorhanden ist. Bitte nenne doch zu deinem Beispiel das entsprechende Gesetz mit Paragraph und Absatz. So kann jeder selbst nachlesen, statt irgendwelchen Geschichten zu glauben.

 

Dein Zugticket wirst du selbst wenn du es einklagen würdest nicht zurück erhalten. Genauso wenig wie ich dafür entschädigt werden würde wenn ich für eine Session Toys kaufe und die dann nicht zum Einsatz kommen. Da es um private Treffen geht, gelten weder Stonierungsklauseln noch ein Anspruch auch Entschädigung der entstandenen Kosten.

Was ist das Vertragsrecht?

Das Vertragsrecht ist der rechtliche Rahmen für jede Form von Verträgen, d. h. von mehrseitigen Rechtsgeschäften. Bei einem Vertrag werden mindestens zwei übereinstimmende Willenserklärungen mit dem Ziel abgegeben, einen rechtlichen Erfolg zu erreichen. Vertragspartner können nicht nur Privatpersonen sein, sondern ebenso Unternehmen, Institutionen und Behörden. Nicht jeder Vertrag muss in schriftlicher Form vorliegen, um gültig zu sein. Mündliche Vereinbarungen können ebenso Rechtswirksamkeit auslösen wie etwa ein Online-Geschäft.

Wer einen Vertrag abschließt, äußert damit freiwillig seinen Willen, sich zur Erfüllung von individuell bestimmbaren Vertragsinhalten zu verpflichten. In diesem Zusammenhang werden hier drei Rechtsbegriffe zum besseren Verständnis erläutert:

Vertragsfreiheit
Geschützt durch den Grundsatz der Privatautonomie, ist es nach bundesdeutschem Recht jedem gestattet, nach eigenem Ermessen Verträge abzuschließen. Einzige Ausnahmen: Das hiermit abgeschlossene Rechtsgeschäft darf weder gegen geltendes Recht noch gegen die guten Sitten verstoßen oder gesetzlichen Verboten entsprechen.

Geschäftsfähigkeit
Einen Vertrag kann nur abschließen, wer geschäftsfähig ist. Darunter versteht man die Fähigkeit des Vertragspartners, überhaupt am Rechtsverkehr teilzunehmen und sich der daraus entstehenden Rechtsfolgen bewusst zu sein. Beschränkt geschäftsfähig oder gar geschäftsunfähig ist man aufgrund seines (zu geringen) Alters oder wegen schwerer Krankheit.

Zustandekommen von Verträgen
Ein Vertrag gilt dann als rechtswirksam abgeschlossen, wenn ein Angebot und seine Annahme in korrespondierender, d. h. übereinstimmender Form vorliegen.

siehe: ihk-muenchen.de/recht/vertragsrecht/

 

Definition Willenserklärung:

Unter einer Willenserklärung versteht sich die Äußerung des eigenen Willens. Diese ist darauf ausgerichtet, eine bestimmte Rechtsfolge, nämlich rechtliche Konsequenzen, herbeizuführen.

Damit ein Rechtsgeschäft wirksam ist, müssen zwei übereinstimmende Willenserklärungen vorliegen. Möchte eine juristische oder eine natürliche Person ein Rechtsgeschäft abschließen, dann muss immer mindestens eine Willenserklärung vorliegen.

siehe: studysmarter.de/schule/wirtschaft/rechtslehre/willenserklaerung/

 

§ 145 BGB (Bindung an den Antrag)

Wer einem anderen die Schließung eines Vertrags anträgt, ist an den Antrag gebunden, es sei denn, dass er die Gebundenheit ausgeschlossen hat.

siehe: gesetze-im-internet.de/bgb/__145.html

 

Ansonsten gibt das BGB nur noch vor, wann eine Willenserklärung, bzw. ein Rechtsgeschäft nichtig ist.

BGB, Abschnitt 3 (Rechtsgeschäfte)

Titel 1 (Geschäftsfähigkeit) §§ 104 - 113

Titel 2 (Willenserklärung) §§ 116 - 144

Titel 3 (Vertrag) §§ 145 - 157

siehe: gesetze-im-internet.de/bgb/BJNR001950896.html#BJNR001950896BJNG001102377

 

@Brighid Darf ich sonst noch was für dich tun?

Geschrieben

Eine Verabredung zum privaten Date widerspricht dem Vertragsrecht grundlegend, da es kein Angebot und keine Bringschuld gibt. Somit auch kein Anspruch auf Entschädigung oder Ersatzleisung.

 

Lach.... das wäre ja noch schöner. Ich stelle mir gerade vor wie ich mich zum Spielen verabrede und mich während dem Spiel plötzlich weigere etwas durchzuführen, weil ich bei der Person gesundheitliche Bedenken habe und dann vom Maso auf meine angebliche Bringschuld hingewiesen werde. Soll die Ersatzleitung die professionelle Domina sein, die ich dann zu bezahlen habe? 

 

Aber Danke. Wieder was über Männer gelernt, auf dieser Plattform werde ich mich definitiv nicht mit einem Spielpartner in Top Rolle treffen. Es war mal wieder ein Beweis dafür das nicht der Mensch, sondern eine eingebildete Vertragsbeziehung gesehen wird.

Geschrieben

@Brighid von mir dann das letzte mal, weil es langsam off-topic wird und ich gar nicht vor habe mit dir zu battle´n.

dazu ärgert das nur jemanden, der mir wichtig ist.

also, dein denkfehler ist folgender. "Treffen wir uns um 15:00 Uhr?" ist das angebot. "Ja, können wir machen." ist die annahme. bringschuld ist für beide das erscheinen um 15:00 uhr. sind beide um 15:00 Uhr da, ist der vertrag erfüllt.  was dann im anschluss beim treffen geschieht, ist entweder ein neuer vertrag oder gar nichts. Je nach willensäußerung. auf jeden fall nicht mehr der vertrag der verabredung.

und nur, weil in deutschland nicht alles verfolgt wird und es uns von der logik nicht in den kopf will, ist es nun doch gesetzlich geregelt.

alles was ich wollte ist darauf hinweisen, dass schon in der eröffnungsfrage und auch in der weitläufigen meinung der allgemeinheit (siehe selbst), fälschlicherweise davon ausgegangen wird, dass es keinen Vertrag gibt. in deutschland ist sogar das furzen geregelt (ACHTUNG: völlig überspitzte äußerung), wenn es mehr als einem allein betrifft.

 

ach, und bevor ich es vergesse. ich bin hier weder top noch button. du schadest also nicht mir, sondern anderen herren, die dir vielleicht sogar guttun würden. ;)

 

also, nichts für ungut. ich wünsch dir nur das beste (ehrlich)

Geschrieben
vor 2 Stunden, schrieb magician:

Was ist das Vertragsrecht?

Das Vertragsrecht ist der rechtliche Rahmen für jede Form von Verträgen, d. h. von mehrseitigen Rechtsgeschäften. Bei einem Vertrag werden mindestens zwei übereinstimmende Willenserklärungen mit dem Ziel abgegeben, einen rechtlichen Erfolg zu erreichen. Vertragspartner können nicht nur Privatpersonen sein, sondern ebenso Unternehmen, Institutionen und Behörden. Nicht jeder Vertrag muss in schriftlicher Form vorliegen, um gültig zu sein. Mündliche Vereinbarungen können ebenso Rechtswirksamkeit auslösen wie etwa ein Online-Geschäft.

Wer einen Vertrag abschließt, äußert damit freiwillig seinen Willen, sich zur Erfüllung von individuell bestimmbaren Vertragsinhalten zu verpflichten. In diesem Zusammenhang werden hier drei Rechtsbegriffe zum besseren Verständnis erläutert:

Vertragsfreiheit
Geschützt durch den Grundsatz der Privatautonomie, ist es nach bundesdeutschem Recht jedem gestattet, nach eigenem Ermessen Verträge abzuschließen. Einzige Ausnahmen: Das hiermit abgeschlossene Rechtsgeschäft darf weder gegen geltendes Recht noch gegen die guten Sitten verstoßen oder gesetzlichen Verboten entsprechen.

Geschäftsfähigkeit
Einen Vertrag kann nur abschließen, wer geschäftsfähig ist. Darunter versteht man die Fähigkeit des Vertragspartners, überhaupt am Rechtsverkehr teilzunehmen und sich der daraus entstehenden Rechtsfolgen bewusst zu sein. Beschränkt geschäftsfähig oder gar geschäftsunfähig ist man aufgrund seines (zu geringen) Alters oder wegen schwerer Krankheit.

Zustandekommen von Verträgen
Ein Vertrag gilt dann als rechtswirksam abgeschlossen, wenn ein Angebot und seine Annahme in korrespondierender, d. h. übereinstimmender Form vorliegen.

siehe: ihk-muenchen.de/recht/vertragsrecht/

 

Definition Willenserklärung:

Unter einer Willenserklärung versteht sich die Äußerung des eigenen Willens. Diese ist darauf ausgerichtet, eine bestimmte Rechtsfolge, nämlich rechtliche Konsequenzen, herbeizuführen.

Damit ein Rechtsgeschäft wirksam ist, müssen zwei übereinstimmende Willenserklärungen vorliegen. Möchte eine juristische oder eine natürliche Person ein Rechtsgeschäft abschließen, dann muss immer mindestens eine Willenserklärung vorliegen.

siehe: studysmarter.de/schule/wirtschaft/rechtslehre/willenserklaerung/

 

§ 145 BGB (Bindung an den Antrag)

Wer einem anderen die Schließung eines Vertrags anträgt, ist an den Antrag gebunden, es sei denn, dass er die Gebundenheit ausgeschlossen hat.

siehe: gesetze-im-internet.de/bgb/__145.html

 

Ansonsten gibt das BGB nur noch vor, wann eine Willenserklärung, bzw. ein Rechtsgeschäft nichtig ist.

BGB, Abschnitt 3 (Rechtsgeschäfte)

Titel 1 (Geschäftsfähigkeit) §§ 104 - 113

Titel 2 (Willenserklärung) §§ 116 - 144

Titel 3 (Vertrag) §§ 145 - 157

siehe: gesetze-im-internet.de/bgb/BJNR001950896.html#BJNR001950896BJNG001102377

 

@Brighid Darf ich sonst noch was für dich tun?

Magician schreibt ja selber:

Einzige Ausnahmen: Das hiermit abgeschlossene Rechtsgeschäft darf weder gegen geltendes Recht noch gegen die guten Sitten verstoßen oder gesetzlichen Verboten entsprechen.

Diese Ausnahmen sind so umfassend, dass sehr vieles an solchen D/S Verträgen schlicht und ergreifend mindestens fraglich oder einfach unzulässig sind. Statt Paragraphen aufzuzählen empfehle ich https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtslage_von_BDSM durchzulesen.

Geschrieben

@Markgraf sorry, ich hab gesagt, thema ist für  mich beendet.

ich habe echt keine lust dem nächsten seinen denkfehler zu erklären.

nun gut, noch einmal.

 

1. paragraphen und nachweise wurden bei mir angefordert. (übrigens ein vertrag zwichen brighid und mir :joy: ) 

2. bei mir gings um die verabredung, nicht um ein spielablauf im bdsm.

3. BDSM: nehmen wir mal bei der vielfalt der punkte nur ein beispiel.

körperverletzung: genau wie bei einem arzt, der straffrei ausgeht, weil er sich die einwilligung des patienten holt, ist, in einer vermutlich etwas anderen form, die einwilligung der sub für den dom vorhanden. oder wollt ihr mir tatsächlich erklären, ihr lasst euch als subs einfach mal so von der neuen bekanntschaft unbesprochen bespielen???

sittenhaftigkeit spielt in separierten örtlichkeiten im rahmen des klassischem bdsm heutzutage sicherlich keine rolle mehr.

und so findet sich auch für jedes detail eine regelung.  

ich schrieb auch klassischem bdsm, weil ich psychopathen, die ihre subs zerstückeln wollen, nicht mit dazu zähle. hier wäre jetzt zu klären, ob der vertrag nichtig oder anfechtbar wäre und sich daraus überhaupt auch ansprüche ergeben. aber das führt dann wohl zu weit. :joy:

 

wir können jetzt noch stundenlang philosophieren. nehmt es einfach an oder lasst es.

Geschrieben
vor 28 Minuten, schrieb magician:

@Markgraf sorry, ich hab gesagt, thema ist für  mich beendet.

ich habe echt keine lust dem nächsten seinen denkfehler zu erklären.

nun gut, noch einmal.

 

1. paragraphen und nachweise wurden bei mir angefordert. (übrigens ein vertrag zwichen brighid und mir :joy: ) 

2. bei mir gings um die verabredung, nicht um ein spielablauf im bdsm.

3. BDSM: nehmen wir mal bei der vielfalt der punkte nur ein beispiel.

körperverletzung: genau wie bei einem arzt, der straffrei ausgeht, weil er sich die einwilligung des patienten holt, ist, in einer vermutlich etwas anderen form, die einwilligung der sub für den dom vorhanden. oder wollt ihr mir tatsächlich erklären, ihr lasst euch als subs einfach mal so von der neuen bekanntschaft unbesprochen bespielen???

sittenhaftigkeit spielt in separierten örtlichkeiten im rahmen des klassischem bdsm heutzutage sicherlich keine rolle mehr.

und so findet sich auch für jedes detail eine regelung.  

ich schrieb auch klassischem bdsm, weil ich psychopathen, die ihre subs zerstückeln wollen, nicht mit dazu zähle. hier wäre jetzt zu klären, ob der vertrag nichtig oder anfechtbar wäre und sich daraus überhaupt auch ansprüche ergeben. aber das führt dann wohl zu weit. :joy:

 

wir können jetzt noch stundenlang philosophieren. nehmt es einfach an oder lasst es.

ist schon gut, habe meine Meinung gesagt und fertig. Lassen wir das einfach offen. Nur eines solltest nicht machen, jemand in eine Ecke zu stellen wo er gar nicht hingehört.  Habe mich als Sub angesprochen gefühlt,  dann mal bitte vorher Profil lesen.  

Geschrieben

Ich finde das größte Problem ist oft, dass das Verhältnis als ein Akt gesehen wird. Das wichtigste ist, dass man sich versteht und das bedarf Zeit. Erst wenn man seinen Bottom einschätzen kann, dann können sich beide erst fallenlassen und da bedarf es keine Verträge etc. Wenn ich jemanden bei einem Ons bespiele, schaut das ganz anders aus und mit gesunden Menschenverstand sollte man denn vorsichtiger sein, was aber wohl für beide dann nicht erfüllend ist. 

Geschrieben

Ihr seid komisch drauf ein Date ist kein Rechtsgeschäft - zwei Menschen entscheiden sich dafür, sich zu einer bestimmten Zeit an einem genannten Ort zu treffen - keine Verpflichtung und kein Anspruch. Ohne Absage oder spätere Entschuldigung nicht zu erscheinen ist einfach nur extrem unhöflich und menschlich daneben - mehr auch nicht... Das ist aber OT. 

Um zurück zum Thema zu kommen - sicher kann man sich im Bereich SM nur sein, wenn ein einander zugewandtes Verhältnis gegenseitigens Vertrauens besteht... Kaltaquise zu einem Spieldate kann daneben gehen - dessen muss man sich bewusst sein, wenn man sich darauf denn einlassen möchte. In einem Internetforum ist das Risiko mMn deutlich höher als bei einem Kennenlernen in einem Rahmen in der echten Welt... 

Wenn man sich innerhalb einer Liebesbeziehung langsam an die Grenze der Kompfortzone und darüber hinaus rantastet, sollte man eigentlich save sein, dass nichts unerwartetes passiert... 

Mal davon abgesehen, dass man weit intensiver spielen kann, wenn man die Reaktionen des Gegenübers im Vorfeld schon abschätzen kann oder bereits ganz genau kennt... 😉

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