Dies ist ein beliebter Beitrag. Herr_Graf Geschrieben Juni 14 Dies ist ein beliebter Beitrag. Geschrieben Juni 14 (bearbeitet) Weil mir heute die Aufforderung eine Sub zu peitschen als Aufforderung zur häuslichen Gewalt ausgelegt wurde, bewegt mich jetzt ernsthaft die Frage nach der rechtlichen Seite. Wir wissen alle, dass eine Sub nach einer Session schon mal ziemlich ramponiert aussehen kann, Striemen, blaue Flecken usw.. Mal angenommen es gibt Streit danach oder es kommt zur Trennung und sie macht dann eine Anzeige wegen häuslicher Gewalt. Wie kann sich ein Dom davor schützen? Macht man deshalb besser einen schriftlichen Vertrag? Ist sowas schon mal vorgekommen? Was sagt die Community dazu? Eine Sub muss ihrem Dom 100%ig vertrauen können, dass absolut nichts gegen ihren Willen geschieht und sie jederzeit stoppen kann. Ein Top muss aber auch 100%ig sicher sein können nicht belangt zu werden, oder? bearbeitet Juni 14 von Herr_Graf
Moderator Dies ist ein beliebter Beitrag. FE**** Geschrieben Juni 14 Moderator Dies ist ein beliebter Beitrag. Geschrieben Juni 14 vor 12 Minuten, schrieb Herr_Graf: Macht man deshalb besser einen schriftlichen Vertrag? Du weißt aber schon, dass solche Verträge kein Recht auf z.B. Schlagen sind. Auch sogenannte Sklavenverträge haben keine rechtliche Gültigkeit Man kann da im Ernstfall nichts einklagen.
Dies ist ein beliebter Beitrag. af**** Geschrieben Juni 14 Dies ist ein beliebter Beitrag. Geschrieben Juni 14 Ich denke nicht, dass ein schriftlicher Vertrag rechtlich etwas bringt.
Dies ist ein beliebter Beitrag. De**** Geschrieben Juni 14 Dies ist ein beliebter Beitrag. Geschrieben Juni 14 Leider gibt es da keine Absicherung. Selbst ein Vertrag wäre im Härtefall ungültig. Du hast als Dom soweit ich weiß keine Möglichkeit dich in dieser Hinsicht zu schützen. Ich gebe dir absolut recht das Vertrauen sollte auf beiden Seiten zu 100% vorhanden sein.
Dies ist ein beliebter Beitrag. F-**** Geschrieben Juni 14 Dies ist ein beliebter Beitrag. Geschrieben Juni 14 Ich persönlich bin kein Freund von irgendwelchen Verträgen, da sie rechtlich nicht abgesichert sind. Mein Herangehen ist aus diesem Grund ein anderes, mit dem ich dann auch noch einen kleinen Mehrwert einhole: Ich bespreche vorher per Mail, was geplant ist. Nicht detailliert, das ginge wohl auch kaum, aber so, dass Sub sich darauf einstellen kann, was sie beim nächsten Treffen erwartet. Somit wird sie nicht davon überrascht, sie kann darauf vertrauen, dass ich sie nicht "überrumple", und es ist schriftlich fixiert, dass dies einvernehmlich geschieht. Das wiederum ist rechtlich belastbar, sofern es klare Aussagen beinhaltet.
Ca**** Geschrieben Juni 14 Geschrieben Juni 14 Du hast scheinbar das Problem nicht verstanden. Sehr schade.
Determinist Geschrieben Juni 14 Geschrieben Juni 14 Du vertrittst das Patriarchat😉 Somit bist Du per se Täter😉
Semreh Geschrieben Juni 14 Geschrieben Juni 14 es gibt kein Vertrag, der dich schützt ... sie kann nachweisen, dass du sie z.B. gefesselt hast, geschlagen, Geschlechtsverkehr (gegen ihren Willen) ... je nach Beweislage ... ist das nach dem Gesetz häusliche Gewalt/***/... das in schwerwiegenden/wiederholten Fällen mit Freiheitsentzug/psychiatrische Überwachung bestraft werden kann ... kannst du Einvernehmen nachweisen, wird aus - im Extremfall - vorsätzliche Tötung eine Anklage auf fahrlässige Tötung google "Tod bei Sex" und du wirst zahlreiche Strafurteile finden. Das ist extrem, aber Körperverletzung ist rechtlich "nur" eine abgemilderte Form ...
Dies ist ein beliebter Beitrag. Ademar Geschrieben Juni 14 Dies ist ein beliebter Beitrag. Geschrieben Juni 14 Im Endeffekt kommt es auf die Auslegung der Richter an. In Bezug auf eine Körperverletzung kommt hier § 228 StGB zum Tragen. Darin heißt es: Wer eine Körperverletzung mit Einwilligung der verletzten Person vornimmt, handelt nur dann rechtswidrig, wenn die Tat trotz der Einwilligung gegen die guten Sitten verstößt. Da lohnt sich es z. B. Chatverläufe aufzubewahren usw. Aber selbst das muss nicht vor Strafe schützen. Schlussendlich steht Aussage gegen Aussage und zu beweisen, dass jemand mit allem tun einverstanden ist, der Ausführende z. B. Grenzen nicht überschritten hat, ist wohl nicht so einfach. Und deine gewünschte 100% Garantie, die wirst du wohl nicht erhalten. Beispiel: Eine Fesselung führt zur dauerhaften und beidseitigen Lähmung der Hände, hat es schon gegeben. Die Berufsgenossenschaft will dafür nicht zahlen, weil das halt nicht zum üblichen gehört. Das Opfer kann also dich verklagen. Sub willigt in ein *** Game ein. Dies läuft aus dem Ruder. Ist es dann eine ***? Bekannter Fall war der Tod einer jungen Frau. Abgesprochenes Szenario, dass der ihr unbekannte Mann sie mit einer Bratpfanne ko schlägt und sich an ihr vergeht. Anstelle einer Alupfanne hat er Gusseisen verwendet und war total begeistert, dass Sub so toll mitgespielt hat. Tja, da war sie aber halt schon tot. Trotz aller schriftlichen Belege, Einwilligung in das Spiel usw ist der Mann ins Gefängnis gewandert, wegen Totschlag.
Dies ist ein beliebter Beitrag. Herr_Graf Geschrieben Juni 14 Autor Dies ist ein beliebter Beitrag. Geschrieben Juni 14 (bearbeitet) vor 14 Minuten, schrieb Candala: Du hast scheinbar das Problem nicht verstanden. Sehr schade. Falsch, Du hast offensichtlich meinen Kommentar völlig fehlinterpretiert. Ich habe nur versucht ihm klarzumachen, was sich seine Partnerin tatsächlich von ihm ersehnt. Hätte SIE das gelesen, hätte sie zu ihm gesagt:"Genauso wünsche ich mir das von Dir." bearbeitet Juni 14 von Herr_Graf
Un**** Geschrieben Juni 14 Geschrieben Juni 14 Was ich weiß und korrigiert mich wenn ich falsch liege: es gilt vom Gesetz her das Recht auf körperliche Unversehrtheit! Selbst wenn die Sub sich zB eine Auspeitschung wünscht macht sich der Dom im Prinzip strafbar weil das Gesetz über dem Wunsch der Sub steht. Aber wo kein Kläger auch kein Richter. Trotzdem könnte es ja mal aller Vorsicht zu inneren Verletzungen kommen und ein Arzt könnte das auch als Missbrauch deuten und melden🤷🏻♂️
Dies ist ein beliebter Beitrag. Bratty_Lo Geschrieben Juni 14 Dies ist ein beliebter Beitrag. Geschrieben Juni 14 (bearbeitet) vor 34 Minuten, schrieb Herr_Graf: Wir wissen alle, dass eine Sub nach einer Session schon mal ziemlich ramponiert aussehen kann, Striemen, blaue Flecken usw.. 🤭🤭🤭👍👍👍 vor 34 Minuten, schrieb Herr_Graf: Ein Top muss aber auch 100%ig sicher sein können nicht belangt zu werden, oder? Vertrauenssache!!! Wir machen CNC und auch Rack. Man kann da schriftlich nichts vereinbaren. Bei uns ist ein "Nein!" keins. Rechtlich kann man das nicht durch eine Vereinbarung aushebeln. Ein "Nein" ist eine klare Willensbekundung! Bereits da! fängt es an... Ich kann auch nicht einvernehmlich Gewalt vereinbaren. Und bis wo sollte das möglich sein? Spanken geht noch und würgen nicht? Betrachtungssache. Und einheitliche Entscheidungen gibt es da nicht. Es bleibt Vertrauen bei uns. 🙂 vor 3 Minuten, schrieb Ademar: wenn die Tat trotz der Einwilligung gegen die guten Sitten verstößt. So ne Sache @Ademar Gibt Juraforen mit Beispielurteilen, ja! Nie übertragbar, da die Umstände es auch nicht sind. bearbeitet Juni 14 von Bratty_Lo .
Subboy90 Geschrieben Juni 14 Geschrieben Juni 14 Es ist schwierig, auch wenn du vorher dokumentierst das sub es wollte kann sub sagen er/sie wollte abbrechen und du hättest weiter gemacht, es steht also aussage gegen aussage, es sei denn du filmst das ganze, was aber auch ein schriftliches einverständnis der/des sub erfordert um gerichtsverwertbar zu sein. Letztendlich sollte einfach gegenseitiges vertrauen gegeben sein und grenzen sollten respektiert werden damit es garnicht erst zu solchen situationen kommt.
Dies ist ein beliebter Beitrag. Ca**** Geschrieben Juni 14 Dies ist ein beliebter Beitrag. Geschrieben Juni 14 Vor 6 Minuten , schrieb Herr_Graf: Falsch, Du hast offensichtlich meinen Kommentar völlig fehlinterpretiert. Ich habe nur versucht ihm klarzumachen, was sich seine Partnerin tatsächlich von ihm ersehnt. Hätte SIE das gelesen, hätte sie zu ihm gesagt:"Genauso wünsche ich mir das von Dir." Nein, wir haben durchaus deinen Kommentar richtig verstanden und es steht dir nicht frei die (ehemalige) Partnerin Schlampe zu nennen und Probleme mit häuslicher Gewalt zu lösen und Grenzen zu übergehen, die sie vorher gesteckt hat.
Kö**** Geschrieben Juni 14 Geschrieben Juni 14 Es kommt darauf an was schriftlich vorher festgelegt ist/wurde. Sog. Sklavenvertrag ist nichtig. Eine Vereinbarung/Vertrag über die körperliche Benutzung, geht schon. Ich werden Vorgehen/Tabus/Vorlieben festgehalten zuzüglich der daraus entstehenden Folgen. Beide unterzeichnen diese Vereinbarung, ggf. auch Zeugen/Freunde die beim verlesen dabei waren. Das ganze in 2 facher Ausfertigung. Ohne dies fasst Du keine Frau an oder gehst an Spiele mir Ihr. Es könnte für Dich sonnst ein ganz dünnes Eis sein.
Dies ist ein beliebter Beitrag. Semreh Geschrieben Juni 14 Dies ist ein beliebter Beitrag. Geschrieben Juni 14 vor 1 Minute, schrieb Subboy90: Es ist schwierig, auch wenn du vorher dokumentierst das sub es wollte kann sub sagen er/sie wollte abbrechen und du hättest weiter gemacht ... ... sub kann auch sagen, dass das Einverständnis "erzwungen" wurde und nicht aus freien Stücken gegeben wurde ... weil ... Erpressung/bewusste Ausnutzung psychischer Störungen/xxx ... ... kommt sub durch damit? Ich möchte es nicht ausprobieren müssen ...
TheRipper Geschrieben Juni 14 Geschrieben Juni 14 Eine eventuelle Möglichkeit, eine "Verurteilung" zumindest ab zu mildern, wäre, die ganze Session mit Verabredung der Inhalte OHNE Schnittstellen, also LÜCKENLOS, auf Video fest zu halten... Diese Verabredung sollte alle "Aktionen" und das Einverständnis er Partner beinhalten... Solche Dateien sind auch sehr oft im Internet zu finden, wobei bedacht werden sollte, daß die "Akteure" oft ziemlich professionel arbeiten, und somit genau wissen, "was Masse" ist, und damit zu 100% einverstanden sind.
Dies ist ein beliebter Beitrag. Bratty_Lo Geschrieben Juni 14 Dies ist ein beliebter Beitrag. Geschrieben Juni 14 Blackmailing...😅
Bratty_Lo Geschrieben Juni 14 Geschrieben Juni 14 vor 1 Minute, schrieb TheRipper: OHNE Schnittstellen, 🤣🤣🤣👍👍👍 Der Kameramann macht das bei uns immer... Manche Szenen fehlen am Ende... Ich weiß nicht warum... Er sagte: "das muss so sein". Ich habe das nicht weiter hinterfragt.
Semreh Geschrieben Juni 14 Geschrieben Juni 14 ... und nachdem du hier die Frage gestellt hast, kann sub nachweisen, dass du informiert worden bist ... und als sub würde ich auf "vorsätzlich" plädieren
Herr_Graf Geschrieben Juni 14 Autor Geschrieben Juni 14 (bearbeitet) vor 17 Minuten, schrieb Candala: Probleme mit häuslicher Gewalt zu lösen und Grenzen zu übergehen, die sie vorher gesteckt hat. Zeigst Du mir bitte die Stelle wo angeblich die Grenzen beschrieben sind, die sie aufgestellt haben soll. Sie "erpresst" ihn, wenn Du mich nicht schlägst, dann suche ich mir dafür einen Anderen. Wenn Du, aufgrund Deines Traumas, Striemen an mir nicht ertragen kannst, dann sehen wir uns halt solange nicht wieder, bis die Striemen verschwunden sind. Das steht da tatsächlich. Alles weiter sind Interpretationen, die Du Dir ausgedacht hast. Ok, das mit der Schlampe, da gebe ich Dir recht. Das ist nicht jedermanns Sprachgebrauch, aber meiner in diesem Kontext. bearbeitet Juni 14 von Herr_Graf
Bratty_Lo Geschrieben Juni 14 Geschrieben Juni 14 Sie wollte das von ihm nicht! Unter den Bedingungen. Ich denke der Wunsch sollte es sein, dass so wie von dir beschrieben zu erfahren @Herr_Graf Dafür hätte aber ein "Go" erfolgen müssen und er nicht einfach was initiieren... Aber nun hier nicht Thema.
Ca**** Geschrieben Juni 14 Geschrieben Juni 14 Vor 15 Minuten , schrieb Herr_Graf: Zeigst Du mir bitte die Stelle wo angeblich die Grenzen beschrieben sind, die sie aufgestellt haben soll. Sie "erpresst" ihn, wenn Du mich nicht schlägst, dann suche ich mir dafür einen Anderen. Wenn Du, aufgrund Deines Traumas, Striemen an mir nicht ertragen kannst, dann sehen wir uns halt solange nicht wieder, bis die Striemen verschwunden sind. Das steht da tatsächlich. Alles weiter sind Interpretationen, die Du Dir ausgedacht hast. Ok, das mit der Schlampe, da gebe ich Dir recht. Das ist nicht jedermanns Sprachgebrauch, aber meiner in diesem Kontext. Du kannst selbst nachlesen, ich muss dir nichts zeigen. Es geht klar hervor. Der Kontext ist dass du über FREMDE sprichst und diese Schlampe nennst.
Gu**** Geschrieben Juni 14 Geschrieben Juni 14 Vor 42 Minuten , schrieb UncleDoc_bizarr: Was ich weiß und korrigiert mich wenn ich falsch liege: es gilt vom Gesetz her das Recht auf körperliche Unversehrtheit! Selbst wenn die Sub sich zB eine Auspeitschung wünscht macht sich der Dom im Prinzip strafbar weil das Gesetz über dem Wunsch der Sub steht. Aber wo kein Kläger auch kein Richter. Trotzdem könnte es ja mal aller Vorsicht zu inneren Verletzungen kommen und ein Arzt könnte das auch als Missbrauch deuten und melden🤷🏻♂️ Sie/Er willigt doch als Sub aber ein, dann kann es auch grundsätzlich keine Straftat sein, wenn es nicht zu dauerhaften Schäden oder schweren Verletzungen kommt, sonst müsste grundsätzlich jedes Fußball- und Rugbyspiel verboten werden, da man sich dabei immer kleinere Schrammen oder ab und zu ne Beule zuzieht.
Dies ist ein beliebter Beitrag. Ob**** Geschrieben Juni 14 Dies ist ein beliebter Beitrag. Geschrieben Juni 14 Es ist und bleibt 'ne rechtliche Grauzone, Fantasieverträge & Co. bringen da überhaupt nichts. Ich würde im Fall der Fälle auf "Aussage gegen Aussage" vertrauen. Wenn es Chatnachrichten, Audioschnipsel und andere Indizien gibt, die auf Einvernehmlichkeit hindeuten oder zumindest die Anschuldigungen ein wenig unplausibler erscheinen lassen, kann das natürlich hilfreich sein. Das setzt natürlich den Grundsatz der Unschuldsvermutung voraus ("im Zweifel für den Angeklagten"), weshalb ich auch immer ein bisschen empfindlich auf Bestrebungen reagiere, diesen bewährten Grundsatz umzukehren oder abzuschaffen.
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