Hey ihr Lieben, oder seit ihr etwa nicht brav? ich bin äußerst diskret und lege ebenso viel Wert auf Diskretion. Mein Charakter ist geprägt von einem moralisch gerechten Handeln und einen humoristischen Umgang mit meinem Eigen. Strenge, das Generieren von Situationen der Erniedrigung und das Quälen meiner Pedantin ist meiner Person inhärent. Ich besitze seit geraumer Zeit eine Sklavin, diese ist mir, dass kann ich mit Recht sagen, sehr gut gelungen und ich erfreue mich täglich an den Früchten meiner Erziehung.
Ich suche im Moment eine weitere Sklavin! Du liebe Leserin fragst dich, wie das stattfinden kann, das möchte ich nicht pauschalisieren und hängt von den Charakterzügen und den Kinks der jeweiligen Sklavin ab. Zum ersten ist mir Sympathie wichtig zum zweiten muss man sehen, wie sich die Dynamik zwischen uns entwickelt. Bist du eine Novizin oder Alteingesessene mir ist beides Recht. Ich und meine Sklavin freuen uns über jegliche Anschreiben.
Fantasien
Ich suche nach einer alltagsdevoten Begleiterin, welche sich sukzessive in meine und die Obhut meiner Sklavin begibt. Dadurch Vertrauen gewinnt und Hemmungen verliert, und somit ihre Erfüllung im Dienen findet.
Illegales jeglicher Art: sonst frei für jeden Spaß.
Es stellt sich zunächst die grundlegende Frage, ob ein vermeintliches Fehlverhalten überhaupt der handelnden Person anzulasten ist. Maßgeblich ist hierbei, ob die zugrunde liegende Aufgabe beziehungsweise Regel eindeutig, unmissverständlich und vollständig kommuniziert wurde – oder ob lediglich Weiterlesen… implizite Erwartungen vorausgesetzt wurden.
Daraus folgt zwingend, dass die verantwortliche dominante Instanz zunächst eine selbstkritische Prüfung vorzunehmen hat: Inwiefern ist das Fehlverhalten auf eine unzureichende Instruktion oder mangelnde Klarheit der eigenen Vorgaben zurückzuführen? Erst nach dieser internen Klärung ist eine Bewertung des Verhaltens der untergeordneten Person sachgerecht.
Im Anschluss erfolgt eine differenzierte Einordnung des Fehlverhaltens. Dabei ist dessen Gewicht im Verhältnis zur Gesamtheit der einzuhaltenden Regeln sowie zur bisherigen Regelkonformität zu bewerten.
Erst auf Grundlage dieser strukturierten Analyse kann eine angemessene Konsequenz bestimmt werden.
Vor diesem Hintergrund besteht kein Anlass für ein schlechtes Gewissen, sofern die Regeln im Vorfeld klar definiert und kommuniziert wurden und die gewählte Maßnahme in einem angemessenen Verhältnis zur Schwere des Fehlverhaltens steht.